Motorrad Reflektor Hinten Vorschrift

Das Motorrad ist nicht nur ein Fahrzeug, um eine Strecke von A nach B zu überwinden. Vielmehr verbinden die Fahrer mit dem Gefährt auch ein Lebensgefühl. So symbolisiert es häufig Werte wie Freiheit, Unabhängigkeit und Wildheit. Das Kraftrad spiegelt die eigene Individualität wieder. Um das Zweirad hat sich zudem eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene entwickelt. Darüber hinaus gibt es viele Liebhaber von Oldtimern, welche das museumsreife Fahrzeug wieder straßentauglich machen wollen.

Allgemeine Beleuchtungsvorschriften für Motorräder

Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind.

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall. Zu beachten ist, dass die Regeln nicht vermischt werden dürfen.

Wenn Sie beim Motorrad die Beleuchtung verändern wollen, müssen Sie einige Grundregeln befolgen bzw. Leuchtstoffe und rückstrahlende Elemente gehören zur lichttechnischen Einrichtung. Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden.

Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer durch z. B.

Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten. Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können.

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden.

Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, einem Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Pflicht und Anbringung von Rückstrahlern

Strenggenommen geht es nicht nur um das Rücklicht beim Motorrad, sondern auch um Bremslicht und Rückstrahler. Und die Antwort gebe ich diesmal vorab: grundsätzlich leider ja! Mit Anzahl und Höhen anzubringender Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahlern auch an Motorrädern beschäftigt sich ausführlich § 53 StVZO. Allgemeine Anbauvorschriften für diese lichttechnischen Einrichtungen finden sich in § 49 a StVZO. Die hiervon nur unwesentlich abweichende europarechtliche Regelung UN-ECE R 53, beleuchten wir gleich mit.

Krafträder ohne Beiwagen brauchen nach der StVZO nur eine Schlussleuchte. Dass sie nur eine Schlussleuchte »brauchen«, bedeutet, sie dürfen auch zwei haben. Dies entspricht auch der europäischen Regelung, die für Motorräder ein oder zwei Schlussleuchten als zulässig erachtet.

Nach UN-ECE R 53 sind zwei Bremsleuchten möglich, wobei dabei die vorgeschriebene Mindesthöhe hier auf 250 mm festgelegt ist, also durchaus tiefer sein darf. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein, dürfen also auch zwei haben. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Während eine Mindesthöhe nach deutschem Recht nicht vorgegeben ist, beträgt sie für EU-zugelassene Bikes 250 mm.

Gemeinsam haben die deutschen und die EU-Regelungen aber Folgendes: Einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt. Eine kleine Abweichung gewährt das Wort »Bezugspunkt«. Dieser beschreibt die Mitte der Lichtaustrittsfläche und lässt eine Toleranz von +/- drei Grad zu.

Leuchten ein und desselben Leuchtenpaares müssen dieselbe Funktion haben, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein und auch in Bezug auf die Fahrzeuglängsmittelebene zueinander symmetrisch sein. (vgl. § 49 a StVZO und UN-ECE R 53 Ziffer 5.5 ff., 2.10.) Kurzum: Einzelne Leuchtmittel müssen mittig, bei zweien muss symmetrisch angebaut werden.

Welche Fähigkeiten in einem Beleuchtungsteil stecken, erkennt man übrigens an der Angabe neben dem E-Prüfzeichen. Während das Rücklicht mit einem »R« versehen ist, wird auf einem Bremslicht ein »S« angegeben und auf einem Rückstrahler die Buchstaben »IA«. Bei kombinierten Lösungen, die bei diesen drei Leuchtelementen durchaus zulässig sind, findet man alle Buchstaben eingeprägt vor.

Ansonsten gilt auch hier wieder: Das festzusetzende Verwarngeld mag mit 15,00 Euro für einen Verstoß niedrig angesetzt sein. Meint der kontrollierende Beamte aber, dass durch eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wird er gegebenenfalls das Erlöschen der Betriebserlaubnis bescheinigen. Im zivilrechtlichen Bereich kann ein sicherheitsrelevanter Verstoß bei einem Unfall u. a. zu einem Mitverschuldensvorwurf führen.

Details zu Reflektoren gemäß StVZO

Dort ist festgelegt, dass Reflektoren für das Motorrad keine dreieckige Form haben und parallel zur Fahrbahn angebracht werden müssen:

  1. Wenn Sie zwei Reflektoren am Motorrad anbringen, müssen diese symmetrisch zur Mittelachse angebracht sein und in gleicher Höhe.
  2. § 53 bezieht sich eindeutig auch auf die Reflektoren am Motorrad (Rückstrahler), in Absatz 4 heißt es wörtlich: "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." Auch ein Motorrad ist eindeutig ein Kraftfahrzeug, aber für diese gilt: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein." Sie müssen das Motorrad also mit mindestens einem, dürfen es auch mit zwei Reflektoren ausrüsten.
  3. Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind.
  4. Ferner ist es Pflicht, dass der Reflektor des Motorrades sich mit der Unterkante mindestens 250 mm und der Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn befinden darf.
  5. Wichtig ist, Sie dürfen nur Reflektoren verwenden, die das "E"-Zeichen haben. Sie dürfen auf den Reflektor nicht einfach verzichten, weil Sie ihn nicht schön finden.

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Weitere Aspekte der Motorradbeleuchtung

Scheinwerfer

Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Das gilt entsprechend auch für die Scheinwerfer. Außerdem müssen die Scheinwerfer frei justierbar und arretierbar sein. Dadurch wird ein genaues Einstellen ermöglicht und ein ungewolltes Verstellen der frontalen Beleuchtung am Fahrzeug verhindert.

Ein Doppel-Abblendlicht ist beim Motorrad erlaubt, wenn es eine gemeinsame Streuscheibe gibt und natürlich, wenn das Bike als Ganzes schon eine EG-Betriebserlaubnis hat. Die beiden Scheinwerfer müssen symmetrisch zur Fahrzeugachse angebracht sein. Ein Doppel-Fernlicht ist immer erlaubt, ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer ebenfalls. Außerdem dürfen eine oder zwei Tagfahrleuchten im Einsatz sein. Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon.

Ein paar Zahlen:

  • Anzahl Scheinwerfer: 1, nach EG auch 2
  • Abstand Doppel-Scheinwerfer: max. 200 mm
  • Abstand Scheinwerfer zum Fernlicht: nach StVZO max. 200 mm
  • Höhe Abblendlicht über Boden: 500 bis 1200 mm; nach StVZO max. 1000 mm bei EZ vor dem 1.1.1988
  • Anzahl Standlichter: 1, nach EG auch 2
  • Höhe Standlicht: nach EG-Recht 350 - 1200 mm, nach StVZO max.

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.

Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.

Schlussleuchten

Eine rote Schlussleuchte ist bei Solofahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern mit Beiwagen müssen es zwei sein. Sie muss brennen, wenn das vordere weiße Licht leuchtet. Die Lampe befindet sich stets auf der Rückseite des Kraftrades.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen.

Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein. Wie beim PKW ist der Betrieb nur erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 Meter. Die Leuchte muss separat ein- und ausschaltbar sein und darf nur in Kombination mit den weißen Frontscheinwerfern brennen.

Zulässigkeit von Beleuchtungstechnik

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt.

„ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam.

LED-Licht am Motorrad? Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.

Zusammenfassung der Vorschriften

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Vorschriften für Motorradrückstrahler zusammen:

Merkmal Vorschrift
Anzahl der Rückstrahler Mindestens 1
Form Nicht dreieckig
Höhe über der Fahrbahn Unterkante min. 250 mm, Oberkante max. 900 mm
Positionierung Mittig oder symmetrisch zur Fahrzeugmitte
Prüfzeichen "E"-Zeichen erforderlich

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