Die Bedeutung des E-Prüfzeichens für Motorrad-Rücklichter

Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel; es verkörpert ein Lebensgefühl von Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität. Eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene hat sich um das Zweirad entwickelt, und viele Liebhaber restaurieren Oldtimer, um sie wieder straßentauglich zu machen.

Doch was ist in Bezug auf die Beleuchtung am Motorrad erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) zu? Mit anderen Worten: Welche Vorschriften sind beim Motorrad und seiner Beleuchtung einzuhalten?

Grundlagen der Motorradbeleuchtung

Damit ein Fahrzeug auf deutschen Straßen zugelassen wird, muss es verkehrssicher sein. Die Voraussetzungen dafür sind in der StVZO festgelegt. Diese enthält zahlreiche Vorschriften und technische Details, die besonders für Hersteller von Fahrzeugteilen wichtig sind. Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind die StVZO (§ 49a bis § 54) und die europäische Richtlinie 93/92 EWG, welche die Typengenehmigung innerhalb Europas harmonisieren soll.

Vorschriften und ihre praktische Bedeutung

In den §§ 32-62 StVZO wird detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz, da europäische Richtlinien mit dem deutschen Recht konkurrieren. Bei neueren Fahrzeugen (nach 1998) gilt meist das europäische Recht. Die Regeln dürfen jedoch nicht vermischt werden.

Wenn Sie die Beleuchtung am Motorrad verändern wollen, müssen Sie einige Grundregeln beachten. Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden.

Warum ist die richtige Beleuchtung wichtig?

Das richtige Licht am Motorrad ist aus mehreren Gründen wichtig. Es verbessert die Sicht des Fahrers und ermöglicht es, verschiedene Fahrzeuge bei Nacht zu unterscheiden. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert anderen Verkehrsteilnehmern Informationen über Breite, Fahrtrichtung, Höhe und Länge des Fahrzeugs. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit.

Welche Leuchten sind am Motorrad Pflicht?

Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht verwendet werden. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig.

Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können. So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahler an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird.

Die verschiedenen Leuchten im Detail

  • Begrenzungsleuchten: Nur für Krafträder mit Beiwagen vorgeschrieben.
  • Bremslicht: Eine rote Bremsleuchte ist vorgeschrieben, bei Beiwagen kann eine zweite verbaut sein.
  • Blinker: Für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern zulässig.
  • Kennzeichenbeleuchtung: Muss das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar machen.
  • Nebelscheinwerfer: Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein, Position unterhalb des Abblendlichtes.
  • Nebelschlussleuchte: Rot, muss mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein.
  • Rückstrahler: Jedes Kraftrad muss über einen roten Rückstrahler verfügen, mit Beiwagen zwei.
  • Scheinwerfer: Das Licht nach vorn muss stets weiß sein, Scheinwerfer müssen frei justierbar und arretierbar sein.

Nicht vorgeschrieben, aber zulässig sind der weiße Suchscheinwerfer und die gelbe Warnblinkanlage.

Prüfzeichen und Zulässigkeit

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer (Länderkennzahl) dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Achtung: Werden nicht zugelassene Bauteile montiert, kann die Betriebserlaubnis erlöschen und es kann Probleme mit der Versicherung geben.

LED-Beleuchtung am Motorrad

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.

Mehr Licht: Xenon nachrüsten

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.

Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.

Universal Motorrad Rücklicht

Das Universal Motorrad Rücklicht ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung jedes Bikers. Es sorgt dafür, dass Ihr Motorrad auf der Straße gut sichtbar ist und minimiert das Risiko von Unfällen. Die Installation und Wartung ist einfach. Achten Sie auf die Maße und die Kabelbelegung. Reinigen und überprüfen Sie das Rücklicht regelmäßig.

Universal Motorrad Rücklichter bieten im Vergleich zu herkömmlichen Rücklichtern mit Glühlampen viele Vorteile: Sie sind langlebiger, zuverlässiger, sprechen sehr schnell an und bieten eine bessere Sichtbarkeit auf der Straße. Sie sind auch vielseitiger und als LED Rücklicht / Bremslicht Kombination erhältlich.

Abstände und Maße

Hier eine Übersicht über einige wichtige Abstände und Maße für die Motorradbeleuchtung:

Merkmal Wert
Anzahl Scheinwerfer 1, nach EG auch 2
Abstand Doppel-Scheinwerfer max. 200 mm
Abstand Scheinwerfer zum Fernlicht nach StVZO max. 200 mm
Höhe Abblendlicht über Boden 500 bis 1200 mm; nach StVZO max. 1000 mm (EZ vor dem 1.1.1988)
Anzahl Standlichter 1, nach EG auch 2
Höhe Standlicht nach EG-Recht 350 - 1200 mm, nach StVZO max.

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