Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind.
Grundlegende Regelungen für Motorradkennzeichen
An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist. Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen.
Größe und Abmessungen
Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Montage und Anbringung
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw.
Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
- Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm.
- Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
Kosten für Motorradkennzeichen
Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.
Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken.
Rückstrahler am Motorrad
Die Strassenverkehrsordnung §53.4 gibt vor, dass auch Motorräder über einen roten Reflektor (Katzenauge) nach hinten verfügen müssen.
Wichtige Punkte zu Rückstrahlern
- Rückstrahler ist Pflicht.
- Das Dingen muss montiert sein und ne E-Nr. haben.
- Unterkante min 250 mm über Straße, Oberkante max 900 mm darüber.
- Dürfen nicht dreieckig sein.
- Wichtig ist das eins dran ist, Könnt ja mal sein das das Licht hinten ausfällt.
Es gibt eine Vorschrift wie groß das Katzenauge sein muss.
Weitere Anbauvorschriften
- -Anzahl nach STVZO 1 max.
- -in der Höhe min. 250 mm, max.
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