Das Motorrad ist für viele nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern ein Ausdruck von Freiheit und Individualität. Umso wichtiger ist es, die Vorschriften zur Beleuchtung und Sicherheit zu kennen, um legal und sicher unterwegs zu sein. Dieser Artikel befasst sich mit den Vorschriften für Motorradrückstrahler, insbesondere in Bezug auf die Anbringung über dem Kennzeichen.
Gesetzliche Grundlagen
Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind.
Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreiradfahrzeugen.
§ 53 bezieht sich eindeutig auch auf die Reflektoren am Motorrad (Rückstrahler), in Absatz 4 heißt es wörtlich: "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." Auch ein Motorrad ist eindeutig ein Kraftfahrzeug, aber für diese gilt: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein."
Anzahl und Anbringung der Rückstrahler
- Sie müssen das Motorrad also mit mindestens einem, dürfen es auch mit zwei Reflektoren ausrüsten.
- Wenn Sie zwei Reflektoren am Motorrad anbringen, müssen diese symmetrisch zur Mittelachse angebracht sein und in gleicher Höhe.
- Rückstrahler mittig, alles andere ist ein "glückliches" Einzelschicksal.
Einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt. Eine kleine Abweichung gewährt das Wort »Bezugspunkt«. Dieser beschreibt die Mitte der Lichtaustrittsfläche und lässt eine Toleranz von +/- drei Grad zu. Leuchten ein und desselben Leuchtenpaares müssen dieselbe Funktion haben, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein und auch in Bezug auf die Fahrzeuglängsmittelebene zueinander symmetrisch sein.
Größe und Form
- Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind.
- Dort ist festgelegt, dass Reflektoren für das Motorrad keine dreieckige Form haben und parallel zur Fahrbahn angebracht werden müssen.
Mein Reflektor ist 50mm lang und 25mm hoch und bei der HU gabs keine Probleme.
Höhe über der Fahrbahn
Ferner ist es Pflicht, dass der Reflektor des Motorrades sich mit der Unterkante mindestens 250 mm und der Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn befinden darf.
Während eine Mindesthöhe nach deutschem Recht nicht vorgegeben ist, beträgt sie für EU-zugelassene Bikes 250 mm.
Kennzeichnung
Wichtig ist, Sie dürfen nur Reflektoren verwenden, die das "E"-Zeichen haben.
Welche Fähigkeiten in einem Beleuchtungsteil stecken, erkennt man übrigens an der Angabe neben dem E-Prüfzeichen. Während das Rücklicht mit einem »R« versehen ist, wird auf einem Bremslicht ein »S« angegeben und auf einem Rückstrahler die Buchstaben »IA«.
Weitere Aspekte
Sie dürfen auf den Reflektor nicht einfach verzichten, weil Sie ihn nicht schön finden.
Und nein, das reflektierende Kennzeichen gilt nicht als Rückstrahler. Denn dieser soll für den Fall des Versagens der Rückleuchte(n) das »Hinten« signalisieren. Und dafür benötigt er die Farbe Rot.
Konsequenzen bei Verstößen
Ansonsten gilt auch hier wieder: Das festzusetzende Verwarngeld mag mit 15,00 Euro für einen Verstoß niedrig angesetzt sein. Meint der kontrollierende Beamte aber, dass durch eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wird er gegebenenfalls das Erlöschen der Betriebserlaubnis bescheinigen. Im zivilrechtlichen Bereich kann ein sicherheitsrelevanter Verstoß bei einem Unfall u. a. zu einem Mitverschuldensvorwurf führen.
Zusammenfassung der Anforderungen an Motorradrückstrahler
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Anzahl | Mindestens 1, maximal 2 |
| Form | Nicht dreieckig |
| Anbringung | Parallel zur Fahrbahn, mittig oder symmetrisch zur Mittelachse |
| Höhe (Unterkante) | Mindestens 250 mm über der Fahrbahn |
| Höhe (Oberkante) | Maximal 900 mm über der Fahrbahn |
| Kennzeichnung | "E"-Zeichen erforderlich |
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