Motorradfahren ist eine aufregende Freizeitaktivität, birgt aber auch Gefahren, insbesondere in Bezug auf Sichtbarkeit. Ein Motorrad Rückstrahler ist eine einfache und effektive Möglichkeit, die Sichtbarkeit Ihres Motorrads zu erhöhen.
Ein Motorrad Reflektor ist nicht nur ein wichtiges Sicherheitsmerkmal neben der aktiven Motorradbeleuchtung, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland ist am Heck des Motorrads ein roter Rückstrahler vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen mit Beiwagen müssen zwei rote Reflektoren montiert sein. Zudem ist zu beachten, dass dreieckige Reflektoren nicht an Motorrädern montiert werden dürfen, da diese nur bei Anhängern verwendet werden dürfen.
Nach § 53 StVZO müssen alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge hinten mit Rückstrahlern ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen benötigen nur einen Rückstrahler.
Anzahl und Anbringung
- Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein.
- Krafträder mit Beiwagen benötigen zwei Rückstrahler.
- Dreieckige Rückstrahler sind an Motorrädern nicht zulässig.
Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein.
Höhe der Anbringung
- Unterkante des Rückstrahlers: Mindestens 250 mm über der Straße.
- Oberkante des Rückstrahlers: Maximal 900 mm über der Straße.
Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
Weitere Beleuchtungsvorschriften für Motorräder
Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören:
- Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
- Schlussleuchten
- Begrenzungsleuchten
- Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Seitliche Rückstrahler
- Nebelscheinwerfer
- Nebelschlussleuchte
Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind.
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.
Prüfzeichen und Zulassung
Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.
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