Viele Motorradfahrer nutzen ihre Maschine während den Wintermonaten nicht und da kommt häufig der Gedanke eines Saisonkennzeichens für das Motorrad auf. Ihr wollt euer Motorrad zulassen und steht noch vor der Entscheidung eines Saisonkennzeichens oder Jahreskennzeichens? Ihr stellt euch die Frage: Lohnt sich ein Motorrad Saisonkennzeichen? Wie der Name sagt, dürft ihr mit einem Saisonkennzeichen nur in einem bestimmten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen ist eine besondere Form des Kfz-Kennzeichens, die es Fahrzeughaltern ermöglicht, ihr Fahrzeug nur zu bestimmten Zeiten des Jahres auf öffentlichen Straßen zu nutzen. Der Betriebszeitraum ist direkt auf dem Kennzeichen ersichtlich, z. B. „04-10“. Das bedeutet, dass das Fahrzeug vom 1. April bis zum 31. Oktober genutzt werden darf.
Ihr wollt euer Motorrad nur für eine bestimmte Zeit im Jahr fahren? Dann aufgepasst! Wir geben euch Tipps wie ihr mit dem Motorrad Saisonkennzeichen nicht nur Geld sondern auch Zeit und Nerven sparen könnt.
Vorteile eines Motorrad Saisonkennzeichens
- Kostenersparnis: Du zahlst Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer nur für die Monate, in denen Du das Motorrad angemeldet hast (z. B. März bis Oktober).
- Zeitersparnis: Außerdem entfällt das jährliche An- und Abmelden, was neben Zeit zusätzlich Gebühren spart.
- Einmalige Anmeldung: Ein Saisonkennzeichen muss nur einmal auf der Zulassungsstelle beantragt werden. Danach ist es ganz einfach für den Halter geregelt: die Verlängerung findet jährlich und ganz automatisch statt.
- Automatische Ruheversicherung: Sobald die Saison endet, tritt der Fall der Ruheversicherung ein. Kein lästiges An- bzw. Abmelden zum Saisonstart bzw.
Sie zahlen nicht im gesamten Jahr Steuern und Versicherungsbeiträge, sondern nur im Geltungszeitraum. Das Fahrzeug braucht nicht immer wieder neu bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden.
Nachteile eines Motorrad Saisonkennzeichens
- Wenig Flexibilität: Du darfst außerhalb der Saison nicht fahren - selbst bei bestem Wetter. Spontane Fahrten bei Frühlingseinbruch sind tabu.
- Schadenfreiheitsrabatt: Bei einer Anmeldung von unter 6 Monaten pro Saison profitierst Du nicht von einer besseren Schadenfreiheitsklasse im nächsten Jahr.
- Keine Fahrten außerhalb der Saison: Außerhalb der Saisonkennzeichen-Zulassungszeit dürfen auch keine Überführungsfahrten, Probefahrten oder Werkstattfahrten vorgenommen werden.
- Abstellplatz erforderlich: Saisonkennzeichen bedeutet auch, dass das Motorrad einen privaten Abstellplatz oder eine Garage zum Abstellen in der zulassungsfreien Zeit benötigt. Das Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen oder Gemeinschaftsparkplätzen ist in der zulassungsfreien Zeit verboten.
Wenn das Wetter an schönen Herbsttagen zur Ausfahrt mit einem Cabrio einlädt, ist dies nicht möglich, wenn der versicherte Zeitraum abgelaufen ist. Das Saisonkennzeichen ist somit wenig flexibel. Überlegt euch also vor der Beantragung des Kennzeichens genau, ob ihr das Motorrad nicht auch im Winter fahren wollt.
Saisonzeitraum festlegen
Bei der Anmeldung legt ihr den Saisonzeitraum fest. Ihr legt bei der Zulassung des Motorrad Saisonkennzeichens euren Wunschzeitraum fest und könnt zwischen 2 und 11 Monaten wählen. Beachtet, dass eine Verlängerung des Zeitraums oder eine Unterbrechung nicht möglich sind.
Der Halter oder die Halterin kann die Saison, während der er oder sie das Fahrzeug - zum Beispiel ein Cabrio, Motorrad, Wohnmobil oder Wohnwagen - nutzen möchte, selbst festlegen. Einzige Einschränkung: Der Zeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.
Die Saison endet mit dem letzten Tag im Monat des ausgewählten Zeitraums. Der erste Tag im darauffolgenden Monat ist der Beginn der Motorrad-Ruhezeit. Das bedeutet, dass ihr bis zum Start der nächsten Saison euer Motorrad nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen dürft.
Saisonkennzeichen beginnen am 1. Tag des Start-Monats und enden am letzten Tag des End-Monats. In der Monatsmitte zu starten oder zu enden ist nicht möglich. Der mögliche Saison-Zeitraum liegt zwischen 2 und 11 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums ist keine Unterbrechung möglich. Beispiel: Zeitraum Februar bis März und für Mai bis Oktober ist nicht möglich.
Angaben auf dem Kennzeichen
Wie auf dem Ganzjahres-Motorradkennzeichen auch sind der Zulassungsbezirk und die Buchstaben-Zahlenkombination auf dem Saisonkennzeichen zu sehen. Auch die TÜV-Plakette ist am Saisonkennzeichen angebracht. Bei der Größe unterscheidet sich das saisonale Nummernschild nicht von einem ganzjährigen Motorradkennzeichen.
Das Saisonkennzeichen enthält neben den Angaben eines normalen Kennzeichens auch Angaben zum Betriebszeitraum. Dieser wird in Form von zwei durch einen Strich getrennten Zahlen rechts auf das Kennzeichen geprägt (z.B. ein Betriebszeitraum vom 1.4. bis 30.10.). Die Zahl oberhalb des Strichs gibt den Monat an, in dem der Betriebszeitraum beginnt (in diesem Fall 04), die Zahl unterhalb, wann er endet (in diesem Fall 10).
Kosten für ein Saisonkennzeichen
Bei den Gebühren für die Zulassungsbehörde ergeben sich keine Unterschiede zu einer "normalen" Zulassung. Dafür spart man bei der Kfz-Steuer und der Versicherung, da diese Kosten nur zeitanteilig anfallen.
Die Gebühren auf der Zulassungsstelle können von Standort zu Standort variieren, da jede ihre eigenen Kataloge führt. Ihr möchtet ein Wunschkennzeichen? Das geht ganz einfach: Ihr könnt das Saisonkennzeichen fürs Motorrad reservieren und bei der zuständigen Behörde abholen. Hier sind zusätzlich mit 10,20 € rechnen (bundesweit einheitlich). Zum Abschluss kommt noch der Druck des Kennzeichens. Hier liegt man meist zwischen 10 € und 15 €.
Mit diesen Kosten solltest Du bei der Anmeldung Deines Motorrads mit Saisonkennzeichen rechnen:
- Anmeldung Zulassungsbehörde: Der Gebührensatz variiert je nach Zulassungsbezirk. Ca. 26 Euro.
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro (bundesweit einheitlich)
- Kennzeichen & Druck: 10 bis 25 Euro.
Insgesamt liegen die Kosten für die Anmeldung Deines Motorrads mit einem Saisonkennzeichen zwischen 35 und 65 Euro.
Versicherungsschutz außerhalb der Saison
Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten außerhalb des Betriebszeitraums nicht mehr den erforderlichen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich also auch an schönen Wochenenden außerhalb dieser Zeitspanne auf keinen Fall zu einer Spritztour verleiten. Während dieser Zeit besteht nur eine Ruheversicherung, die den Gebrauch des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht einschließt. Einzelheiten können Sie dem jeweiligen Versicherungsvertrag entnehmen. Einzige Ausnahme sind Fahrten zur Abmeldung des Fahrzeugs und anschließende Rückfahrten.
Hast Du ein Saisonkennzeichen, geht Deine Motorradversicherung mit dem Saisonende in eine Ruheversicherung über. Mit dem Saisonende erlischt Deine Versicherung aber nicht. Sie läuft in der nächsten Saison automatisch weiter.
Damit die Ruheversicherung außerhalb des Saisonzeitraums greift, stellen die Motorrad-Versicherer Voraussetzungen an den Stellplatz. Viele Kfz-Versicherer verlangen eine sogenannte „Umfriedung“. Dies kann ein privater Abstellplatz, eine Garage oder ein umzäuntes Gelände sein. Das Motorrad darf von außen nicht einfach zu erreichen sein. Nicht erlaubt sind Gemeinschaftsparkplätze vor Mehrfamilienhäusern oder öffentliche Parkplätze.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, greift bei Schäden während der Ruhezeit die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung. Der Versicherungsumfang der Ruheversicherung richtet sich danach, welche Kfz-Versicherung Du für Dein Motorrad mit Saisonkennzeichen abgeschlossen hast.
Fahrten außerhalb der Saison
Saisonkennzeichen für Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und Cabrios gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab 1. November auf Privatgrund stehen. Sie dürfen es ab diesem Tag also weder auf öffentlichen Straßen oder Plätzen fahren noch auf öffentlichem Grund abstellen.
Außerhalb der Saison ein Motorrad mit Saisonkennzeichen zu nutzen, ist nicht erlaubt. Beispiel: Das Saisonkennzeichen für das Motorrad gilt vom 01.03. bis zum 30.10. des Jahres.
Am ersten Tag des Monats, der auf das angegebene Enddatum folgt, beginnt die Ruhezeit für Dein Motorrad. Das bedeutet:
- Du darfst Dein Motorrad nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
- Das Abstellen auf öffentlich zugänglichen Park- und Abstellplätzen, Straßen und Gehwegen ist nicht erlaubt.
Motorräder mit Saisonkennzeichen dürfen nicht auf der Straße oder auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen außerhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens geparkt werden. Tabu ist auch die Überwinterung des Motorrads am Straßenrand vor Deiner Wohnung oder Haus sowie auf Gemeinschaftsparkplätzen vor Mehrfamilienhäusern. Stelle Dein Motorrad auf einem privaten Parkplatz oder in einer Garage ab.
Wird das Motorrad außerhalb des angegebenen Zeitraums im öffentlichen Raum abgestellt, kostet das 40 Euro. Fährst Du mit einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, hast Du keinen Versicherungsschutz. Hast Du einen Unfall, musst Du den Schaden selbst zahlen! Abhängig davon, ob Du fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast, droht Dir sogar eine Haftstrafe.
Tabelle: Nutzung des Motorrads mit Saisonkennzeichen
| Zeitraum | Zugelassen? | Status? |
|---|---|---|
| 01.01. bis 28.02. | Nein | Stillgelegt |
| 01.03. bis 30.10. | Ja | Darf gefahren werden |
| 01.11. bis 31.12. | Nein | Stillgelegt |
Alternativen zum Saisonkennzeichen
Eine Alternative zum Saisonkennzeichen ist das sogenannte Wechselkennzeichen. Mit einem Wechselkennzeichen können zwei verschiedene Fahrzeuge angemeldet werden.
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