Die Bedeutung des E-Prüfzeichens bei Motorradscheinwerfern

Das Motorradfahren ist mehr als nur eine Fortbewegung von A nach B; es ist ein Lebensgefühl, ein Ausdruck von Freiheit und Individualität. Viele Motorradfahrer gestalten ihr Fahrzeug individuell um, wobei die Beleuchtung eine wichtige Rolle spielt. Doch was ist erlaubt und was nicht? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Bedeutung des E-Prüfzeichens bei Motorradscheinwerfern in Deutschland.

Gesetzliche Grundlagen der Motorradbeleuchtung

Damit ein Motorrad in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Die Anforderungen hierfür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Maßgeblich für die Beleuchtung sind die §§ 49a bis 54 StVZO sowie die europäische Richtlinie 93/92 EWG, welche die Typengenehmigung innerhalb Europas harmonisiert.

Grundsätzlich gilt: Weißes Licht nach vorn, rotes Licht nach hinten und gelbes Licht zur Seite. Es dürfen nur Leuchten mit EG- bzw. ECE-Prüfnummer verbaut werden. Nur die im Gesetz genannten Leuchten sind erlaubt. Ausnahmen sind möglich, wenn sie die Verkehrssicherheit erhöhen.

Vorgeschriebene und zulässige Leuchten am Motorrad

  • Scheinwerfer: Für Fern- und Abblendlicht, weißes Licht.
  • Schlussleuchten: Rotes Licht, bei Motorrädern mit Beiwagen zwei.
  • Bremsleuchten: Rotes Licht, hell leuchtend bei Betätigung der Bremse.
  • Blinker: Gelbes Licht, vier Stück, symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht.
  • Kennzeichenleuchte: Weißes Licht, das nur das Kennzeichen anstrahlt.
  • Nebelscheinwerfer: Weiß oder hellgelb, maximal einer, unterhalb des Abblendlichts.
  • Nebelschlussleuchte: Rotes Licht, nur bei Sichtweite unter 50 Metern erlaubt.
  • Rückstrahler: Rotes Licht, mindestens einer, mit Beiwagen zwei.

Das E-Prüfzeichen: Was bedeutet es?

Das E-Prüfzeichen, auch ECE-Prüfzeichen genannt, bestätigt, dass ein Bauteil einem Genehmigungsverfahren unterzogen wurde und eine Einbau- und Verwendungsgenehmigung besitzt. Es besteht aus einem großen "E" in einem Kreis, gefolgt von einer Ziffer, die das Land angibt, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Ein kleines "e" in einem Rechteck weist auf die Einhaltung von EG-Richtlinien hin.

Wichtig: Eine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer ist ungültig. Die Nummer ist eine Typengenehmigungsnummer, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt wird.

Länderkennzahlen im E-Prüfzeichen

Die Zahl nach dem "E" verrät, welches Land die Genehmigung erteilt hat. Hier einige Beispiele:

  • E1: Deutschland
  • E2: Frankreich
  • E3: Italien
  • E4: Niederlande
  • E9: Spanien
  • E11: Großbritannien
  • E19: Rumänien

Das E-Prüfzeichen bestätigt die Zulassung im Geltungsbereich. Das E-Prüfzeichen bestätigt, dass die Blinker den vereinbarten Standards in der EU entsprechen.

Bedeutung der Zahlen und Buchstaben auf dem Scheinwerfer

Neben dem E-Prüfzeichen finden sich weitere Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer, die seine Funktionen beschreiben:

  • C: Abblendlicht
  • H: Fernlicht
  • RL: Tagfahrlicht

Die Zahlen 112, 25, 87, 7 usw. beziehen sich auf die UN-ECE-Regelungen, die die Vorgaben für die jeweiligen lichttechnischen Funktionen festlegen. UN-ECE R112 findet sich beispielsweise auf Abblend- und Fernscheinwerfern.

Ein weiteres E-Kennzeichen ist für die EMV-Sicherheit nach UN-ECE-R10 erforderlich. Es bestätigt, dass das Bauteil die Fahrzeugelektronik nicht stört und umgekehrt. Teil dieser Vorgaben ist die CISPR-25-Prüfung, die die Störunanfälligkeit für Radio- und Funkempfang beinhaltet.

Was tun bei fehlendem E-Prüfzeichen?

Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen dürfen in Deutschland nicht "feilgeboten" werden. Ursprüngliche Scheinwerfer für ältere Bikes sind folglich neu nur noch auf dem außereuropäischen Markt beziehungsweise außerhalb des Geltungsbereiches des UN-ECE-Abkommens zu erwerben. Diese Teile haben kein entsprechendes Prüfzeichen, müssen aber dennoch die geltenden UN-ECE-Regelungen einhalten.

In diesem Fall ist eine Vorstellung bei einer Prüfstelle erforderlich, die eine entsprechende Abnahme durchführt und bestätigt, dass der Scheinwerfer die Anforderungen der UN-ECE-Regelung erfüllt. Hat die Prüfstelle das Bike mit dem Scheinwerfer ohne Prüfzeichen abgenommen, besteht diese Wirkung weiter.

Mehr Licht: Xenon nachrüsten

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch bessere Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.

Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.

LED-Beleuchtung am Motorrad

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.

Fazit

Die Beleuchtung am Motorrad ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit. Achten Sie beim Kauf von Scheinwerfern und anderen Leuchten auf das E-Prüfzeichen, um sicherzustellen, dass die Bauteile zugelassen sind und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Prüfstelle beraten lassen.

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