Damit ein optimales Sichtverhältnis auch in der Dunkelheit gegeben ist, ist eine perfekte Ausleuchtung der Straße von Vorteil. Wie beim Auto müssen auch Motorrad-Scheinwerfer so eingestellt werden, dass sie in der Dunkelheit den Weg optimal ausleuchten und andere nicht blenden. Damit das nicht passiert, müssen Fahrer ihn richtig einstellen.
Wann sind Motorrad-Scheinwerfer richtig eingestellt?
Wenn der Hauptscheinwerfer die Strecke in der Dunkelheit optimal ausleuchtet und Fahrer den Weg gut erkennen können, ist die Lichtanlage des Motorrads richtig eingestellt. Wichtig ist außerdem, dass das Licht den Gegenverkehr und Passanten auf einem angrenzenden Gehweg nicht blendet.
Die richtige Einstellung finden
Zunächst einmal ist es zweitrangig, welche Art von Scheinwerfer für Licht am Motorrad sorgt. Ob Halogenbirne, LED- oder Xenon-Lampen - wichtig ist einzig und allein deren Einstellung. Dazu muss die Lichtstreuung optimal eingestellt sein.
Neigungswinkel des Motorrad-Scheinwerfers
Bei Motorrad-Scheinwerfern gilt ein optimaler Neigungswinkel von einem Prozent. Konkret bedeutet das, dass das Abblendlicht sich bei einer Distanz von fünf Metern um ganze fünf Zentimeter neigen muss. Allerdings gibt es Motorräder, bei denen diese Werte etwas abweichen. Bauartbedingt liegen bei diesen Ausnahmemodellen die Neigungswinkel zwischen 0,5 und 2,5 Prozent. Dies ist immer in der Betriebsanleitung vermerkt. Es ist ratsam, eine Kopie der entsprechenden Seite in den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Bei einer technischen Verkehrskontrolle können die Prüfer die vermeintlich falsch eingestellten Scheinwerfer bemängeln und ein Bußgeld verhängen.
Wie erkenne ich einen falsch eingestellten Scheinwerfer?
Er ist dann zu hoch eingestellt, wenn am Ende der Reichweite kein geformter Lichtkegel mehr erkennbar ist. Kann der Fahrer mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit Fernlicht bei Dunkelheit nur den Nahbereich vor seiner Maschine erkennen, ist der Motorrad-Scheinwerfer mit einem zu großen Neigungswinkel eingestellt. Zum anderen besteht bei einem deutlich zu großen Neigungswinkel des Scheinwerfers die Gefahr, dass der Gegenverkehr das Motorrad übersieht.
Schritte zur Selbstjustierung
Bei fast allen Motorrädern kann der Fahrer die Ausrichtung und den Neigungswinkel des Scheinwerfers leicht selbst einstellen. Wie eine solche Justierung im Detail vorgenommen wird, ist in der Regel in der Gebrauchsanweisung beschrieben. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, kann sich der Motorradfahrer auch online informieren.
- Das Glas des Scheinwerfers reinigen und auf Beschädigungen prüfen.
- Reifendruck prüfen. Um die Einstellung vornehmen zu könnten sollte das Motorrad den richtigen Reifendruck haben.
- Vor einer Wand oder dem Garagentor wird auf einer ebenen Fläche eine Distanz von fünf Metern abgemessen und auf dem Boden markiert. Das Motorrad muss so aufgestellt werden das der Abstand vom Scheinwerfer zur Wand 5 Meter beträgt. Dabei sollte das Bike im rechtem Winkel zur Wand stehen. Der Scheinwerfer des Motorrades sollte beim Einstellen exakt über der Markierung zu finden sein.
- Wichtig ist nun, die bauartbedingte Höhe des Scheinwerfers zu kennen. Ist diese nicht in der Bedienungsanleitung vermerkt, muss der Scheinwerfer vermessen werden. Zu ermitteln ist die Entfernung vom Zentrum des Motorrad-Scheinwerfers zum Boden. Mit dem Bandmaß ist der Abstand vom Boden bis zur Mitte des Scheinwerfers festzustellen.
- Dieser Messwert wird nun auf die Wand oder das Garagentor übertragen, wobei sich eine waagerechte Linie als vorteilhaft erwiesen hat. Exakt fünf Zentimeter unterhalb dieser Markierung sollte ein Kreuz auf die Wand oder das Garagentor aufgetragen werden.
- Eine Person sollte sich nun auf dem Motorrad befinden und es halten, es darf nicht auf dem Hauptständer stehen. Eine Assistenzperson ist dienlich, denn die Einstellung am Scheinwerfer soll nur dann vorgenommen werden, wenn der Fahrer auf dem Motorrad sitzt. Ist ein Paar fast ausnahmslos gemeinsam unterwegs, ist es ratsam, wenn beide beim Einstellen auf dem Motorrad Platz nehmen.
- Ist dies geschehen: Abblendlicht einschalten. Das Zentrum des Lichtkegels sollte bei ideal eingestelltem Hauptscheinwerfer mit dem Kreuz deckungsgleich sein, denn dieses entspricht einer Neigung von einem Prozent. Liegt der Lichtkegel darüber oder darunter, muss die Neigung des Scheinwerfers nachjustiert werden, bis Lichtkegel und Kreuz übereinander liegen.
- Zur Überprüfung der richtigen Einstellung des Abblendlichts dient nun die Prüfung des Fernlichts.
Man sollte es genau machen, aber nicht zu viele Markierungen an der Wand anbringen.
Professionelle Einstellung in der Werkstatt
Das Einstellen des Scheinwerfers kann durch eine Fachwerkstatt mittels einem Testgerätes justiert werden. Wer clever ist, nutzt den bundesweiten Licht-Test der Kfz-Werkstätten und Motorradhändler. Dann ist eine vollständige Prüfung der Beleuchtungsanlage inklusive Einstellung der Scheinwerfer kostenlos. Zudem bieten die meisten Motorradwerkstätten die kostenfreie Einstellung der Scheinwerfer im Rahmen einer regulären Inspektion an.
Nachrüstung von Scheinwerfern
Wer die Beleuchtung an seinem Motorrad verbessern und LED-, H7- oder Xenon-Scheinwerfer nachrüsten will, der muss beachten, nach welcher Gesetzgebung die Maschine zugelassen wurde. Hintergrund ist, dass ab Ende der 1990er-Jahre Neuzulassungen nur noch nach EU-Recht durchgeführt wurden. Zwar sind EU-Recht und StVZO weitgehend deckungsgleich, aber eben nicht vollständig.
Gesetzliche Grundlagen
Maßgebend bei der Beleuchtung für Motorräder sind hier §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG // 2009/67/EG und VO(EU)168/2013. So sind beispielsweise nach der StVZO zwei Nebelscheinwerfer - also sogar ein Zusatzscheinwerfer - am Motorrad erlaubt, laut EU-Recht nur einer.
Motorräder mit Zulassung nach StVZO erkennen
Motorräder mit Erstzulassung vor dem 31.12.1997 wurden definitiv nach StVZO zugelassen. Bei Motorrädern mit Erstzulassung nach dem 01.01.2003 ist davon auszugehen, dass diese Maschinen bereits nach EU-Recht zugelassen wurden. unter der Ziffer 17 ein “E” eingetragen, handelt es sich um eine Einzelabnahme nach nationalem Recht, also nach StVZO. Dies passiert bei Eigenbauten. Außerdem bei Motorrädern, die lange abgemeldet waren, wodurch eine Komplettabnahme erforderlich wird.
Gebrauchte Motorräder mit modifizierter Beleuchtungsanlage
Wurde eine gebrauchte Maschine gekauft, muss diese bei der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter umgemeldet werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Zulassungsstelle generell den alten Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief alter Art einzieht, sofern bei älteren Modellen noch vorhanden. Als Ersatz erhält der Fahrzeughalter die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II. Dies gilt oftmals auch für Modifikationen. Deshalb sollte der Fahrzeughalter immer darauf achten, dass ihm die Zulassungsstelle die alten Fahrzeugpapiere aushändigt. Diese werden entwertet und sind demnach nicht mehr gültig, enthalten aber Informationen, die in den neuen Papieren nicht enthalten sind.
Was ist beim Umrüsten oder Nachrüsten von Motorrad-Scheinwerfern auf LED oder Xenon zu beachten?
Generell gilt, dass bei namhaften Händlern, im Fachhandel oder beim Hersteller gekaufte Motorrad-Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung und damit eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Innerhalb der EU ist es unter Androhung von Strafe verboten, überhaupt nicht genehmigte Teile anzubieten, was auch für Scheinwerfer und andere Beleuchtungseinheiten gilt. Allerdings finden immer wieder Lampen, Scheinwerfer, Blinker und andere Tuningteile ihren Weg nach Deutschland. Diese werden zumeist auf Flohmärkten, bei Motorradtreffen oder auf Versteigerungsportalen zum Kauf angeboten.
Xenon-Scheinwerfer nachrüsten
Xenon-Scheinwerfer, im Beamtendeutsch auch Gasentladungslampen genannt, sind an Motorrädern generell gestattet, nach StVZO und nach EU-Recht. Allerdings muss dann die gesamte Lichtanlage am Motorrad den geltenden Vorschriften der ECE-R53 entsprechen. Dies bedeutet im Einzelfall, dass die Hauptscheinwerfer für die Nutzung mit Gasentladungslampen explizit geprüft sein müssen. Derartige Scheinwerfer tragen den Kennbuchstaben D für Discharge gleich neben dem EU-Prüfzeichen. Verboten ist hingegen das Nachrüsten mit sogenannten Xenon-Kits. Bei diesen illegalen Nachrüstsätzen werden bauartgenehmigte Bauteile genutzt, allerdings nicht bestimmungsgemäß.
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