Motorrad Scheinwerfer: ABE und Prüfung – Was du wissen musst

Natürlich kann man sich heutzutage nicht jeden beliebigen Scheinwerfer an sein Motorrad bauen. Frontscheinwerfer sind in der Customszene ein wichtiger Bestandteil der Gesamtoptik eines Bikes. Nicht umsonst werden hier schnell von der Serie abweichende Modelle gesucht, um die eigene Note und den Charakter des Fahrzeugs zu unterstreichen. Dennoch stellen Scheinwerfer auch ein absolutes Sicherheitsmerkmal dar. Sichtbarkeit und eigene Sicht sind genauso wichtig wie Bremsen.

E-Prüfzeichen: Der Schlüssel zur Zulassung

Will man nun zum Beispiel die Frontscheinwerfer neu gestalten und sieht sich auf dem Markt um, finden sich Modelle mit und auch ohne E-Prüfzeichen. Was nun? Das E-Prüfzeichen, offiziell das »ECE-Prüfzeichen«, belegt, dass es sich um ein zugelassenes Produkt handelt, also um ein Bauteil, das einem Genehmigungsverfahren unterzogen wurde und damit per se eine Einbau- und Verwendungsgenehmigung hat. Gleiches gilt für mit EG-Prüfzeichen gekennzeichnete Produkte, die mit einem kleinen »e« am Anfang versehen sind.

Hintergrund der Einführung der Prüfzeichenpflicht ab 1980 ist die Standardisierung und Schaffung von Gütenachweisen im Geltungsbereich der EU. Später wurde die Erweiterung zur Regelung der E-Prüfzeichen ein Instrument der Realisierung einer verschärften Marktüberwachung wegen fehlender Binnengrenzen. Dies gilt auch für Scheinwerfer der Fahrzeuge der Klasse L sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten.

Scheinwerfer dürfen, wie auch andere Bauteile, nicht mehr ohne E-Prüfzeichen »feilgeboten« werden. Hier ist bereits der Handel durch Sanktionen unterbunden worden. Ursprüngliche Scheinwerfer für ältere Bikes sind folglich neu nur noch auf dem außereuropäischen Markt beziehungsweise außerhalb des Geltungs-bereiches des UN-ECE-Abkommens zu erwerben. Diese Teile haben kein entsprechendes Prüfzeichen, müssen aber dennoch die geltenden UN-ECE-Regelungen einhalten.

Die Bedeutung der ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Die ABE steht für Allgemeine Betriebserlaubnis und kann auch ganz explizit für seriell gefertigte Einzelteile ausgestellt werden. Ob du eine ABE bekommst, hängt stark von der Toleranz der örtlichen Behörde ab. Ein Teil eine E-Nummer besitzt. Mit einem großen “E” in einem Kreis wird eine ECE-weit anerkannte Bauart-Genehmigung markiert. ECE steht für “UN Economic Commission for Europe”, die Mitgliedsländer sind aber auch weit jenseits der EU zu finden.

Das Gutachten wird meistens mitgeliefert. Wurde das Teil richtig eingebaut, musst du deine Betriebserlaubnis nicht ändern lassen. Sollten deine verbauten Teile weder ABE/E-Nummer noch Teilegutachten besitzen oder wenn dein Umbau deutlich komplexer ist, dann könnte ein Einzelgutachten notwendig werden. Das bedeutet, dass abhängig von der Art des Umbaus und den notwendigen Prüfungen entsprechend höhere Kosten auf dich zukommen können. Frage am besten vorab bei einer Prüfstelle, ob das für deine Maschine notwendig ist.

Übrigens kann auch dein gesamtes Fahrzeug eine individuelle Prüfung benötigen. Das nennt sich dann “Einzelbetriebserlaubnis” und ist bei Eigenkonstruktionen oder aus dem Ausland überführten Maschinen notwendig. Solltest du dein Motorrad also so verändern, dass von der Serienkonstruktion selbst nicht mehr viel zu erkennen ist, dann wird eventuell eine EBE notwendig.

Was tun ohne E-Prüfzeichen? Die Einzelabnahme

Interessant wird die Sache eigentlich erst, wenn man ein ursprüngliches Bike mit einem Scheinwerfer ausstatten möchte, für den kein ambitionierter Händler sich das Genehmigungsverfahren mehr antut. Hier hilft nur eine Vorstellung bei einer Prüfstelle, die eine entsprechende Abnahme durchführt und bestätigt, dass dieser Scheinwerfer die Anforderung der entsprechenden UN-ECE-Regelung einhält. Oder eben auch nicht.

Hat die Prüfstelle das Bike mit dem Scheinwerfer ohne Prüfzeichen abgenommen, besteht diese Wirkung weiter. Denn auch, wenn die Anpassung der UN-ECE-Regelungen an die technischen Weiterentwicklungen stets fortschreitet, besteht für die ursprünglichen Bikes ein einigermaßen gesicherter Schutz. Es müssen lediglich die zum Zeitpunkt der Zulassung bestehenden Prüfvorschriften eingehalten werden.

Sollen aber solch alte Scheinwerfer wiederum an ein anderes oder neues Bike gebaut werden, gelten jetzige Zulassungs- und Genehmigungsbestimmungen. Für den sportlichen Bereich, insbesondere den Showroom, spielen solche Erwägungen selbstverständlich keine Rolle.

Die richtige Beleuchtung am Motorrad: Vorschriften und Tipps

Im Straßenverkehr ist es besonders wichtig von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Allerdings kann es, gerade bei schlechten Wetterverhältnissen, schnell passieren, dass du von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen wirst. Um das zu vermeiden, solltest du dein Motorrad mit einer ausreichenden Beleuchtung ausstatten. Sinnvoll ist es einen hellen Scheinwerfer und eventuell Zusatzscheinwerfer sowie Nebelscheinwerfer zu befestigen, um auch bei Nebel oder im Dunkeln wahrgenommen zu werden. Wir empfehlen dir ebenfalls Kleidung mit Reflektoren anzuziehen oder zusätzliche Reflektoren an deinem Motorrad zu befestigen.

In Deutschland gibt es einige Vorgaben, die du beim Einbau von neuer Motorrad Beleuchtung beachten solltest. Bei einem Motorrad Scheinwerfer sind zum Beispiel nur Leuchtmittel mit weißem Licht erlaubt. Im Gegensatz dazu muss es sich beim Rücklicht um rote Beleuchtung handeln. Gelbes Licht hingegen darf nur an den Seiten (also beim Blinker zum Beispiel) verbaut werden. Beachte auch, dass nur Beleuchtung montiert werden darf, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder gesetzlich zusätzlich erlaubt ist.

Halogen vs. LED: Welche Scheinwerfer-Technik ist die Richtige?

Bei der Beleuchtung an Motorrad gibt es zwei gängige Varianten - Halogen und LED Scheinwerfer. Halogen ist eine eher ältere Technik, die aber viele Motorradhersteller noch verwenden. Im Grunde genommen ist ein Halogen Scheinwerfer vereinfacht gesagt die Weiterentwicklung einer herkömmlichen Glühbirne. Dabei punktet diese Technik vor allem mit ihrem günstigen Preis und wird genau deshalb von vielen Herstellern als Standardausstattung verwendet. Die einfache Installation ist ein weiterer Pluspunkt eines Halogen Scheinwerfers.

LED Beleuchtung wird immer beliebter und auch einige Hersteller verbauen mittlerweile serienmäßig LED Scheinwerfer an den neuen Motorrad Modellen. Die LED Technik ist zwar etwas teurer als die herkömmlichen Halogenlampen, hat aber entscheidende Vorteile. Zwei der wohl wichtigsten Vorteile sind die lange Lebensdauer und die starke Leuchtkraft von Motorrad LED Scheinwerfern. Außerdem sind sie deutlich platzsparender, haben einen geringen Energieverbrauch und sind robuster als die Halogen-Variante.

Gesetzliche Vorschriften zur Motorradbeleuchtung

Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind. Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw.

Ziel der Richtlinie ist es, das Typgenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren. Vorschriften lassen zwar kaum Interpretationsspielraum, oftmals ist aber nicht klar, was diese praktisch zu bedeuten haben. In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt.

Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer durch z. B. Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen.

Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten. Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können. So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahlern an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird.

Die wichtigsten Leuchten am Motorrad im Überblick

  • Begrenzungsleuchten: Nur für Krafträder mit Beiwagen vorgeschrieben.
  • Bremslicht: Rote Bremsleuchte ist Pflicht.
  • Blinker: Für alle größeren Krafträder vorgeschrieben.
  • Kennzeichenbeleuchtung: Muss das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar machen.
  • Nebelscheinwerfer: Weiß oder hellgelb, maximal einer erlaubt.
  • Nebelschlussleuchte: Rot, Betrieb nur bei Sichtweite unter 50 Metern erlaubt.
  • Rückstrahler: Rot, jeder Kraftrad muss über einen verfügen.
  • Scheinwerfer: Weißes Licht, frei justierbar und arretierbar.

Prüfzeichen und ihre Bedeutung

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

LED-Technik am Motorrad

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.

Umbau und Anbau: Was ist zu beachten?

Egal ob Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten - bei jedem An- und Umbau gibt es einiges zu beachten, damit es nicht nur wunschgemäß strahlt, sondern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der An- oder Umbau von Lampen und Leuchten erfordert zumindest rudimentäre Elektrik-Grundkenntnisse. Neben diesem eigentlich unverzichtbaren Vorwissen gibt es ein paar wichtige Regeln, die man beachten sollte.

  • Im Rahmen von Umbauten (zum Beispiel wenn die serienmäßig montierten Stecker nicht passen) keinesfalls den Kabelbaum zerschneiden, sondern besser Adapter besorgen beziehungsweise selber machen und verbauen.
  • Beim Verlegen zusätzlicher Kabel auf eine vernünftige Führung achten (Scheuerstellen vermeiden!) sowie Kontakte ordentlich isolieren.
  • Zusätzliche Verbraucher schließt man weder direkt an der Batterie an noch an vorhandene stromführende Kabel, sondern schaltet sie möglichst über ein zusätzliches Relais und eine passende Sicherung.
  • Zugelassene Bauteile mit E-Zeichen müssen nicht eingetragen werden, sofern man die ursprüngliche Anbaulage beibehält beziehungsweise die Anbauvorschriften (EU- bzw. StVO-Zulassung) erfüllt.

Hauptscheinwerfer

Das wichtigste Bauteil für den perfekten nächtlichen Durchblick ist natürlich der Hauptscheinwerfer. Standardmäßig sind heute fast alle Motorräder mindestens mit H4-Licht ausgestattet, viele auch schon mit H7. Bei den Lampen gibt es interessante qualitative Unterschiede, eigentlich nicht erstaunlich bei einer Preisspanne von 3 bis 20 Euro.

Zusatzlampen (Nebel-/Fernscheinwerfer etc.)

Ein Kapitel für sich sind Zusatzlampen (Nebel-/Fernscheinwerfer etc.), die früher gern bei Harleys und Goldwings und heute oft bei Groß-Enduros verwendet werden. Hier ist das Angebot reichhaltig. Beim Anschluss der Lampen unbedingt eine Schaltung über ein Relais bevorzugen und die Anbauvorschriften beachten.

Blinker

Auch Blinker haben eigentlich schon immer eine Rolle als stilgebendes Element gespielt. Vorgeschrieben sind sie erst bei Motorrädern ab Baujahr 1962. Zwar lässt sich prinzipiell jedes Motorrad mit 12-Volt-Elektrik auf LED-Blinker umrüsten, die ein E-Prüfzeichen haben (vorn mit einer 1, hinten mit einer 2 - die meisten tragen beide Kennzahlen). Doch so einfach der Kauf ist, so tückisch kann der Anbau sein.

Wichtige Abstände und Maße

Hier sind einige wichtige Maße und Abstände für die Beleuchtung am Motorrad:

  • Anzahl Scheinwerfer: 1, nach EG auch 2
  • Abstand Doppel-Scheinwerfer: max. 200 mm
  • Abstand Scheinwerfer zum Fernlicht: nach StVZO max. 200 mm
  • Höhe Abblendlicht über Boden: 500 bis 1200 mm; nach StVZO max. 1000 mm bei EZ vor dem 1.1.1988
  • Anzahl Standlichter: 1, nach EG auch 2
  • Höhe Standlicht: nach EG-Recht 350 - 1200 mm, nach StVZO max.

Xenon nachrüsten

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.

Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.

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