Motorrad Scheinwerfer Umbau: TÜV Bestimmungen und Wichtige Hinweise

Der Umbau von Motorrädern zu Custombikes erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Alles begann mit Choppern, aber mittlerweile werden auch viele andere Bikes umgebaut und getunt. Das Spektrum reicht vom Bobber über Flattracker und Scrambler bis zum Café Racer. Vieles ist erlaubt, aber natürlich nicht alles. Deshalb gibt es eine Fülle von Hinweisen, Tipps und Hard Facts, die den sicheren und erfolgreichen Umbau unterstützen.

Diese Informationen können und wollen keine umfassende Abhandlung über die Zulassungsvorschriften und Maßnahmen sein. Sie sollen allen Umbaubegeisterten anhand der wichtigsten Stichworte den Spaß an der Sache erleichtern, Stolpersteine auf dem Weg zu einem vorschriftsmäßigen Custombike benennen und Zusammenhänge herausstellen, an die man vielleicht erst mal gar nicht denkt.

In jedem Fall gilt: Gute Planung ist der halbe Erfolg. Wichtig ist, sich vorher genau klarzumachen, was das Ziel des Umbaus ist, was genau verändert werden soll, aber auch wie hoch das Budget ist und wie weit die eigenen Fähigkeiten reichen. Wer beim letzten Punkt unsicher ist, sollte sich von einem Fachbetrieb unterstützen lassen. Ebenso wichtig: Entsprechen die geplanten Umbau- bzw.

Rechtliche Grundlagen für Motorrad-Umbauten

Der Traum vom selbst kreierten Custombike ist schon an mancher TÜV-Hürde gnadenlos gescheitert. Doch es gibt auf der anderen Seite auch viele Prüfer, die Umbauprojekte tatsächlich mit Herz und Verstand begleiten können. Ein Basis-Leitfaden für Selber- und Bessermacher.

Die aktuelle Retro-Welle bringt nicht nur wunderschöne Motorräder im klassischen Look zurück, sondern wird auch von einer wahren Flut von neuen Trends begleitet. Bobber, Café Racer, Scrambler … Vor allem individuell gestylte Maschinen sind schwer in Mode, doch professionelle Umbauten sind oft nicht nur richtig gut, sondern häufig auch richtig teuer. Da der Zubehörmarkt und besonders der Internethandel viele Bauteile liefern kann, wächst bei manchen Bikern der verständliche Wunsch, selbst Hand anzulegen, um dem Bike eine ganz persönliche Note zu verleihen.

Auch wer sich für einen der vielen Youngtimer erwärmen kann, die sich oft zu günstigen Preisen erwerben lassen, kommt aus technischen Gründen nicht an den Vorgaben des TÜV vorbei, falls relevante Baugruppen aufgrund von Verschleiß (z. B. Bremsen, Federbeine, Auspuffanlagen etc.) gewechselt werden müssen. Und selbst bei leichten Modifikationen wie schicken Blinkern oder Spiegeln sowie beim Tausch von Lenkern gilt es einiges zu beachten, damit es keine bösen Überraschungen bei der nächsten Hauptuntersuchung gibt.

Was ist überhaupt erlaubt?

Nun die Frage: Was ist denn überhaupt erlaubt? Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.

Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.

Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen ­einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen. Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.

Vorbesprechung vor Einzelabnahme

Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte. Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro). Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist. Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben.

Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen. Hier nun der Überblick zu den wichtigsten Bestimmungen:

Scheinwerfer, Blinker, Rücklicht, Beleuchtung: Was ist zu beachten?

Mal eben die altbackenen Standard-Blinker gegen schicke LED-Leuchten zu tauschen, scheint eigentlich ganz einfach zu sein, nur ist es das in der Praxis keineswegs. Dass nur lichttechnische Einrichtungen mit Prüfzeichen montiert werden dürfen und z. B. billige LED-Scheinwerfer aus Asien daher tabu sind, ist nachvollziehbar. Erstaunlich ist aber eine Fülle von Regelungen für die Montage bezüglich Anzahl, Höhe oder Abstand.

Noch kurioser: Je nach Zulassung (EG oder StVZO) gibt es dabei zum Teil Unterschiede, die logisch kaum zu begreifen, aber trotzdem einzuhalten sind. So beträgt beispielsweise der Mindestabstand zwischen den Blinkern nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach StVZO aber 340/240 mm. Achtung: Der Abstand der vorderen Blinker zum Scheinwerfer liegt aber im Normalfall bei 75 mm! An einem Motorrad mit EG-Zulassung kann man zwei Nebelscheinwerfer montieren, nach StVZO nur einen. Gleiches gilt für Bremsleuchten, aber bei Schlussleuchten kann man immer auch zwei montieren. Da sich so etwas niemand merken kann, empfiehlt sich vor der Montage ein Blick auf die Vorschriften. Nicht vergessen, eine Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben, und sie muss das Nummernschild auch ausreichend ausleuchten.

Weitere wichtige Aspekte beim Motorrad-Umbau

Neben der Beleuchtung gibt es noch weitere Aspekte, die bei einem Motorrad-Umbau beachtet werden müssen:

  • Lenker, Hebel, Griffe, Spiegel: Sie dürfen prinzipiell getauscht werden, müssen aber geprüft sein, d. h. über ABE oder Teilegutachten verfügen.
  • Sitzbank: Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen.
  • Rad, Felgen, Radabdeckung: Mit einem entsprechenden Gutachten ist auch das möglich. Benutzt man dagegen Felgen anderer Motorräder (möglichst mit gleicher oder höherer Leistung), wird es problematischer.
  • Auspuff und Ansaugtrakt: Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert.
  • Fahrwerk: Ein besonderes Kapitel sind Veränderungen am Fahrwerk, vor allem aber alle Arbeiten am Rahmen.
  • Bremsen: Unabhängig von optischen oder technischen Veränderungen (z. B. Wave-Scheiben) sind bei der Bremsanlage oft Änderungen aufgrund von Verschleiß oder ­Alterung unvermeidbar.

Die Bedeutung des E-Prüfzeichens

Frontscheinwerfer sind in der Customszene ein wichtiger Bestandteil der Gesamtoptik eines Bikes. Doch Scheinwerfer stellen auch ein absolutes Sicherheitsmerkmal dar. Will man nun zum Beispiel die Frontscheinwerfer neu gestalten und sieht sich auf dem Markt um, finden sich Modelle mit und auch ohne E-Prüfzeichen. Was nun? Das E-Prüfzeichen, offiziell das »ECE-Prüfzeichen«, belegt, dass es sich um ein zugelassenes Produkt handelt, also um ein Bauteil, das einem Genehmigungsverfahren unterzogen wurde und damit per se eine Einbau- und Verwendungsgenehmigung hat. Gleiches gilt für mit EG-Prüfzeichen gekennzeichnete Produkte, die mit einem kleinen »e« am Anfang versehen sind.

Hintergrund der Einführung der Prüfzeichenpflicht ab 1980 ist die Standardisierung und Schaffung von Gütenachweisen im Geltungsbereich der EU. Später wurde die Erweiterung zur Regelung der E-Prüfzeichen ein Instrument der Realisierung einer verschärften Marktüberwachung wegen fehlender Binnengrenzen. Dies gilt auch für Scheinwerfer der Fahrzeuge der Klasse L sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten. Ohne E-Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer winkt Ärger.

Schraubertipp zum Thema Beleuchtung

Egal ob Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten - bei jedem An- und Umbau gibt es einiges zu beachten, damit es nicht nur wunschgemäß strahlt, sondern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der An- oder Umbau von Lampen und Leuchten erfordert zumindest rudimentäre Elektrik-Grundkenntnisse. Neben diesem eigentlich unverzichtbaren Vorwissen gibt es ein paar wichtige Regeln, die man beachten sollte.

  • Im Rahmen von Umbauten (zum Beispiel wenn die serienmäßig montierten Stecker nicht passen) keinesfalls den Kabelbaum zerschneiden, sondern besser Adapter besorgen beziehungsweise selber machen und verbauen.
  • Beim Verlegen zusätzlicher Kabel auf eine vernünftige Führung achten (Scheuerstellen vermeiden!) sowie Kontakte ordentlich isolieren.
  • Im Lenkerbereich dürfen die Kabel auch bei vollem Lenkeinschlag nicht gespannt oder eingeklemmt werden.
  • Zusätzliche Verbraucher schließt man weder direkt an der Batterie an noch an vorhandene stromführende Kabel, sondern schaltet sie möglichst über ein zusätzliches Relais und eine passende Sicherung.
  • Zugelassene Bauteile mit E-Zeichen müssen nicht eingetragen werden, sofern man die ursprüngliche Anbaulage beibehält beziehungsweise die Anbauvorschriften (EU- bzw. StVO-Zulassung) erfüllt.
  • Bei der Auswahl der neuen Komponenten auf Qualität achten und Foren als Informationsquelle nutzen.

Tabelle: Mindestabstände für Blinker (Beispiele)

Zulassung Vorne Hinten
EG 240 mm 180 mm
StVZO 340 mm 240 mm

Hinweis: Dies ist nur ein Beispiel. Die genauen Bestimmungen sind der StVZO bzw. den EG-Richtlinien zu entnehmen.

Mit diesen Informationen und einer sorgfältigen Planung steht einem erfolgreichen und legalen Motorrad-Umbau nichts mehr im Wege.

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