Motorrad seitlicher Kennzeichenhalter Montage: Vorschriften und Richtlinien

Immer mehr Prüfer weigern sich, am Motorrad seitliche Kennzeichen einzutragen - trotz Teile- und Materialgutachten.

Diskussionen in vielen Foren beschäftigen sich mit der Frage, ob ein seitliches Kennzeichen überhaupt zulässig ist.

Im Ergebnis kommt man dazu, dass teilweise vertreten wird, eine ABE sei ausreichend. Andere teilen mit, dass sogar eine Einzelabnahme nötig war. Bei anderen wiederum lehnte der Sachverständige die Eintragung ganz ab.

Rechtliche Grundlagen

Schauen wir es uns an: Die zentrale Norm ist § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten.

Hier findet sich weder die Vorschrift, dass das Kennzeichen bzw.

Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).

Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG. Nun ist diese allerdings »no longer in force«.

Obwohl sie in der nationalen Vorschrift noch genannt wird, wurde sie bereits mit Datum 31.12.2015 durch VO (EG) 168/2013 ersetzt.

Die »Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen« bestimmt im Wesentlichen, dass Fahrzeuge und Anbauten, die den europäischen Richtlinien entsprechen von den nationalen Behörden anzuerkennen sind.

Ist dies nicht der Fall, ordnet sie an, dass diese Fahrzeuge und Anbauten nicht anerkannt werden dürfen.

Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag.

Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt. Zudem wurde ein minimaler Sichtbarkeitswinkel von dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse vorgeschrieben.

Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor.

Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor.

Anforderungen und Eintragung

Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht. Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig.

Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.

Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt.

Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.

Weitere wichtige Aspekte

  • Das Kennzeichen muss beleuchtet sein und darf nicht zu schräg stehen.
  • Bei seitlich angebrachtem Kennzeichen gibt es wohl auch eine besondere Regel, aus welchem Winkel es ablesbar sein muss.
  • Ein schlecht ablesbares Kennzeichen wurde schon als Straftat "Kennzeichenmissbrauch" ausgelegt.
  • Kennzeichenbeleuchtung fehlt
  • Rückstrahler fehlt
  • Das Kennzeichen ist zu weit vorne, das Kennzeichen muss im 30 Grad Winkel nach beiden Seiten erkennbar sein.

Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.

Es ist eine Auslegungssache des Prüfers. Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.

Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten. Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker sind nicht eintragungspflichtig.

Alle Scheinwerfer und Rücklicht müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Ale Blinker müssen ein Prüfzeichen haben die diese auch als Blinker kennzeichnet. Das ist R50 und die Nummer 11 für vorne, bzw. 12 für nach hinten strahlende Bauteile.

Die Eintragung von Auspuffsystemen ohne ABE oder Gutachten kann per Einzelabnahme erfolgen. Die Anforderungen hierfür sind von der jeweiligen Prüfstelle abhängig und können sowohl vom Aufwand wie auch von den Kosten sehr unterschiedlich sein. In der Regel ist eine Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich.

Reifenumrüstungen

Für Reifenumrüstungen, für die es kein Gutachten gibt, ist die Eintragung per Einzelabnahme erforderlich.

  • Die Reifengröße muss zu der Felgengröße passen.
  • Die Freigängigkeit der Reifen muss gewährleistet sein.

Es gibt zum Glück viele TÜV Prüfingenieure, die eine große Affinität zu Motorrädern haben und über die entsprechende Kompetenz verfügen solche Umrüstung bewerten zu können und diese abschließen auch zu genehmigen.

Erfahrungen und Tipps aus Foren

Kurzer Tipp der bei mir bereits 2x funktioniert hat:

  1. Gutachten aus dem Inet ausdrucken.
  2. Im Copyshop eine Aufkleber anfertigen lassen mit der Nummer die im Teilegutachten aufscheint.
  3. Schön sichtbar auf die KZ Halterung aufkleben und mit dem Gutachten unterm Arm zum TÜV/DEKRA fahren.

So bekommt ihr auch KZ Halterungen ohne ABE/E Prüfzeichen zugelassen. Bei skeptischen Graukitteln kann man noch einstreuen, dass die ursprüngliche Nummer überlackiert wurde (zb.

Allerdings sind Kennzeichenhalter grundsätzlich nicht eintragungspflichtig, daß Kennzeichen muß nur bestimmungsgemäß angebracht sein und natürlich ne zulässige Funzel haben.

Wichtige Hinweise zur Montage

  • Der seitliche Kennzeichenhalter sollte nicht vor den Fußrasten aufsitzen.
  • Die Achse muss noch weit genug aus der Mutter kucken.
  • Eine diagonale Strebe zur Vermeidung, dass das Ding als Fußangel wirken kann, ist ratsam.
  • Eine Arretierung gegen Kippen sollte vorhanden sein.

Motorradkennzeichen: Größe und Gestaltung

Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben.

Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.

Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Zusätzliche Bestimmungen

Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw.

Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann.

Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

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