Wer als Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern startet und seinem Bike treu bleibt, denkt vielleicht erst im Laufe der Zeit darüber nach, auf ein Auto umzusteigen. Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich. Sie können eine Motorradversicherung in eine Autoversicherung umschreiben lassen und die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Ihre Motorradversicherung wird offiziell beendet und ein neuer Vertrag über die Kfz-Versicherung aufgesetzt.
Grundlagen der Schadenfreiheitsklassen
Wie auch bei der Autoversicherung, gibt es bei einer Motorradversicherung die sogenannten Schadenfreiheitsklassen. In welche SF ein Motorradfahrer eingestuft oder hochgestuft wird, hängt von den unfallfrei gefahrenen Jahren ab. Analog zu Pkws reicht die Spanne der Schadenfreiheitsklassen bei Motorrädern von SF 0 (kein schadenfreies Jahr) bis SF 60 (60 oder mehr schadenfreie Jahre).
Schadenfreiheitsklasse und ihre Bedeutung
Je länger Du schadenfrei Motorrad fährst, desto höher wird die Schadenfreiheitsklasse Deiner Motorradversicherung (SF-Klasse). Fahranfänger starten mit niedrigen SF-Klassen. Die SF-Klassen-Einstufung nimmt Einfluss auf den Beitrag der Motorrad-Haftpflicht und Vollkasko. Wie stark sich die SF-Klasse auf die Motorradversicherung-Kosten auswirkt, ist je nach Versicherer unterschiedlich. Eine pauschale SF-Klassen-Tabelle für alle Motorrad-Versicherer gibt es nicht.
Es ist möglich, die Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad aufs Auto zu übertragen - und umgekehrt. Auch die Übertragung auf andere Personen ist häufig erlaubt.
Allerdings nehmen Sie beim Umwandeln der Motorradversicherung in eine Autoversicherung nicht Ihren Schadenfreiheitsrabatt des Motorrads mit, sondern Ihre schadenfreien Jahre beziehungsweise die Schadenfreiheitsklasse. Der Grund dafür ist einfach.
Dazu ein Beispiel: Angenommen Sie haben in der Motorradversicherung die Schadenfreiheitsklasse 9 in der Haftpflicht. Nun beenden Sie Ihren alten Versicherungsvertrag für Ihr Motorrad und schließen einen neuen für Ihr Auto ab. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie mit. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie mit. Wir stufen Sie in die Schadenfreiheitsklasse 9 ein.
Saisonkennzeichen und Schadenfreiheitsklassen
Viele Motorradfahrer entscheiden sich für ein Saisonkennzeichen, da sie vorwiegend in den schönen Monaten auf Tour gehen. Selbst wenn die Maschinen zwischen September und April gut eingepackt in der Garage stehen, werden die schadenfreien Jahre trotz ruhenden Motorradversicherung einfach weitergezählt. Hier kommt die 180-Tage-Regelung zum Tragen. Da Motorräder hierzulande nur vom Frühjahr bis zum Herbst gefahren werden können, stehen sie über den Winter meistens abgemeldet in Garagen.
Doch Achtung: Wenn Sie in der Schadenfreiheitsklasse steigen wollen (also die Prozente senken möchten), muss Ihre Motorradversicherung mindestens 180 Tage aktiv gewesen sein. Sie müssen zudem schadenfrei gefahren sein. Die Winterruhe, das heißt die Zeit, für welche die Versicherung unterbrochen ist, beträgt weniger als 6 Monate.
Auch mit Saisonkennzeichen ist es möglich, in der Motorrad-SF-Klasse aufzusteigen. Achte darauf, dass Dein Motorrad mindestens 6 Monate jährlich zugelassen ist.
Unfallfreies Fahren zahlt sich aus
Unfallfreies Fahren wird belohnt: Mit jedem schadenfreien Jahr steigst Du um eine Motorrad-Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf. Und je höher Deine Motorrad-SF-Klasse ist, desto höher ist meist auch der Rabatt, den Du auf Deinen Motorrad-Versicherungsbeitrag bekommst.
Die Schadenfreiheitsklassen werden für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung berechnet. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen, da Du als Fahrer nur begrenzt Einfluss auf einen Schaden hast (z. B. Wildunfall, Hagelschaden und Diebstahl). Der Beitragssatz in der Teilkasko beträgt somit immer 100 Prozent.
Unterschiedliche Rabattgestaltungen
Die Rabattgestaltung in den SF-Klassen für Motorräder unterscheidet sich je nach Versicherer. In der Motorradversicherung gilt bei SF-Klassen das gleiche wie bei der Autoversicherung: Fahranfänger werden niedriger eingestuft. Sie zahlen somit höhere Beiträge als Personen mit Erfahrung. Denn das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ist in den ersten Jahren deutlich höher.
Wer nach der Führerscheinprüfung sein Motorrad versichert, muss in der Motorrad-Schadenfreiheitsklasse 0 starten. Allerdings sinkt bereits nach einem schadenfreien Jahr der Beitrag erheblich.
Unter bestimmten Umständen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Das gilt beispielsweise bei Versicherungs- und Fahrzeugwechsel. Es ist zudem möglich, die SF-Klasse auf eine andere Person zu übertragen.
Versicherungswechsel und Mitnahme der SF-Klasse
Ja, wechseln Sie den Versicherer, nehmen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse mit. Allerdings können Sie nicht davon ausgehen, dass Sie die gleichen Rabatte erhalten, da diese sich je nach Anbieter und dessen Prozentstaffelung unterscheiden. Es kann sich lohnen, die Möglichkeiten eines Wechsels der Autoversicherung zu prüfen.
Wenn Du Deine Versicherung wechselst, kann die den bisherigen Schadenverlauf übernehmen. Dann wirst Du in die entsprechende Motorrad-Schadenfreiheitsklasse des neuen Versicherers eingestuft. Dabei muss der prozentuale Rabatt in der SF-Klasse für Dein Motorrad allerdings nicht gleich bleiben: Die Versicherungsgesellschaften haben hierbei Gestaltungsraum.
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihren bisherigen Schadenverlauf mitnehmen. Weisen Sie zum Beispiel zwölf unfallfreie Jahre nach, stuft der neue Anbieter Sie in SF 12 ein. Der Schadenfreiheitsrabatt, den Ihr alter Versicherer gewährt hat, ist nicht übertragbar.
Übertragung auf andere Personen
Auch die Übertragung Ihrer Motorrad-Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person ist unter Umständen möglich. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie sich selbst nicht mehr auf das Bike schwingen wollen und all Ihre unfallfreien Jahre an Ihren Ehepartner abtreten, der selbst über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Anders sieht das bei der Umschreibung aus, wenn etwa der Empfänger erst drei Jahre über einen Motorradführerschein verfügt. Hier lassen sich nur drei Jahre anrechnen. Der Rest Ihrer unfallfreien Zeit verfällt einfach.
Ihre SF-Klassen fürs Motorrad kann sich eine andere Person anrechnen lassen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie das Motorradfahren aufgeben und Ihre unfallfreien Jahre Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn abtreten. Dabei zählen nur die Jahre, die Empfängerin oder Empfänger selbst schadenfrei unterwegs sein konnte. Sprich: Hat Ihr Kind erst seit drei Jahren seine Motorradfahrerlaubnis, kann es maximal drei SF-Klassen übernehmen. Der Rest verfällt.
Außerdem können Versicherungsnehmer:innen nicht jeder Person ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen.
Wie bei der Autoversicherung erlauben es einige Versicherer, den Schadenfreiheitsrabatt an eine andere Person abzutreten. Voraussetzung dafür ist meistens, dass der Versicherungsnehmer und die begünstigte Person Verwandte 1. Grades sind oder in einem engen Verhältnis zueinanderstehen.
Bei diesen Personen ist eine Übertragung der Versicherung im Einzelfall möglich:
- Eltern und Kinder
- Ehepartner
- Eingetragene Lebenspartner
- In eheähnlicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner
- Großeltern, Enkel, Geschwister, wenn diese in einer häuslichen Gemeinschaft leben
Häufig ist der Vorgang an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass der Begünstigte das Motorrad in der schadenfreien Zeit überwiegend genutzt hat. Das ist beispielsweise möglich, wenn Du vorher als Hauptfahrer bei der Versicherung gemeldet warst.
Umwandlung von Auto- in Motorradversicherung
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie nicht nur die Motorradversicherung in eine Autoversicherung umwandeln, sondern auch umgekehrt die Autoversicherung z.B. in eine Motorradversicherung umwandeln.
Melden Sie Ihr Motorrad ab und versichern stattdessen ein Auto, können Sie die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Krafträder und Pkw sind unterschiedliche Fahrzeuggruppen mit abweichenden Schadenfreiheitssystemen. Wenn Sie die Motorrad-SF aufs Auto übertragen, sind bei der Einstufung deswegen die schadenfrei gefahrenen Jahre entscheidend.
Zum Beispiel: Sie haben die höchste Motorrad-Schadenfreiheitsklasse 20 erreicht, insgesamt aber 24 schadenfreie Jahre gesammelt. Wenn Sie Ihr Auto abmelden und stattdessen ein Motorrad versichern, können Sie die schadenfreien Jahre der Autoversicherung in der Regel übernehmen. Aber: Die Kfz-Versicherung stuft Sie mit dem Motorrad nur bis SF 20 ein.
Zweitfahrzeugregelung
Natürlich müssen Sie nicht unbedingt Ihren Traum vom Motorradfahren aufgeben und eine Motorradversicherung in eine Autoversicherung umwandeln. Bei uns sparen Sie mit dem Zweitfahrzeugtarif, indem man das Bike als zweites Fahrzeug neben Pkw, Motorrad, Liefer- oder Wohnwagen versichert ist.
Sie haben bereits eine Autoversicherung und wollen Ihr Motorrad als Zweitwagen versichern? Als Fahranfänger:in können Sie Ihr Motorrad als Zweitfahrzeug über die Kfz-Versicherung Ihrer Eltern versichern (Zweitwagenregelung) und so Beiträge sparen. Haben Sie bereits ein Kraftrad und wollen ein Zweitmotorrad versichern, stufen viele Versicherer das zweite Bike in SF ½ ein.
Rabattschutz
Möchten Sie eine Rückstufung trotz eines Unfalls umgehen? Schließen Sie unseren Rabattschutz „Nix-Passiert-Tarif“ ab. So erhalten Sie Ihre aktuelle SF-Klasse für Ihr Motorrad selbst dann, wenn Sie einen Unfall hatten.
Wo finde ich meine SF-Klasse?
Sie wissen nicht in welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich mit Ihrem Motorrad gerade befinden? Schauen Sie dazu in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Motorradversicherung nach.
Ihre aktuelle Motorrad-Schadenfreiheitsklasse steht in der Regel in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Motorradversicherung.
Beispielrechnung
Motorradversicherung für eine BMW 750 GS mit 57 kW (HSN: 0005, TSN: DFA), Zulassung in Osnabrück (PLZ: 49082), Fahrleistung: 3.000 km jährlich, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN.
Weitere Sparmöglichkeiten
Du erhältst 5 % Kundenbonus auf den Gesamtbeitrag Deiner Kfz-Versicherung, wenn für Dich oder eine in Deinem Haushalt lebende Person eine weitere Kfz-Versicherung (Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung besteht.
Wichtige Hinweise
Hinweis: Das Kalenderjahr läuft zwangsläufig vom 01.01. bis 31.12.. Das Versicherungsjahr kann davon allerdings abweichen. Beginn und Ende des Versicherungsjahres (= Ablauf) finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird dabei jeweils eine eigenständige Schadenfreiheitsklasse vergeben - die Klassen können also unterschiedlich sein.
Quads oder Trikes zählen versicherungstechnisch zu den Motorrädern.
Versicherungsgesellschaften zählen Motorräder (Krafträder) und Pkw zur selben Fahrzeuggruppe.
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