Der Rückspiegel bei einem Motorrad ist nicht nur ein Accessoire, sondern bietet dem Fahrer eine höhere Sicherheit. Im Handel werden unzählige Rückspiegel in zahllosen Varianten angeboten. Obwohl das Angebot sehr groß ist, entspricht nicht jeder Rückspiegel den gesetzlichen Anforderungen.
Was ist bei einem Rückspiegel für ein Motorrad zu beachten?
In der Regel ist ein Motorrad bereits vom Hersteller mit geeigneten Rückspiegeln ausgestattet. Diese Rückspiegel sind mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet. Geht ein Rückspiegel zu Bruch, so muss er ersetzt werden. Einige Motorradfahrer sind von den originalen Rückspiegeln, die der Hersteller verbaut, jedoch nicht begeistert. Der Handel bietet mittlerweile Rückspiegel in unterschiedlichen Varianten und Bauformen an. Oft möchten Fahrer Ihrem Fahrzeug durch besondere Rückspiegel ein gewisses Extra verpassen.
Wichtig ist bei der Wahl der Rückspiegel nur das E-Prüfzeichen! Im Handel finden sich für jedes Motorrad unzählige verschiedene Größen, Formen und Farben von Rückspiegeln. Für Motorradfahrer besteht im Bereich der Auswahl im Großen und Ganzen freie Wahl der Spiegel, um dem Motorrad noch mehr Ausdruck zu verleihen. Rückspiegel können ein Motorrad aufwerten und stellen sicher, dass der Verkehr hinter dem Motorrad ebenfalls gut überblickt werden kann. Rückspiegel, egal in welcher Form und Größe, leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr. Hierbei ist es egal, ob der Rückspiegel auf dem Lenker, am Lenkerende oder unterhalb des Lenkers montiert wird.
Die Bedeutung des E-Prüfzeichens
Wird ein neuer Rückspiegel am Motorrad montiert, sollte darauf geachtet werden, dass dieser ein E-Prüfzeichen aufweist. Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen können bei einer Kontrolle Probleme darstellen. Werden die Rückspiegel bei einem Motorrad ersetzt oder neue Spiegel gewählt, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Das bedeutet, der gewählte Rückspiegel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen! Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung. Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde.
Um keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, muss ein Rückspiegel die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden! Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.
Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich nicht nur Vorschriften zu Beleuchtungen, Reifen und Co. Paragraph 56 StVZO beschäftigt sich umfassend mit der Beschaffenheit von Spiegeln an und in Fahrzeugen. Hierzu zählen insbesondere Rückspiegel und Außenspiegel. Sie sollen der indirekten Sicht dienen und die Bereiche für den Fahrer einsehbar machen, die er selbst nicht einsehen kann - etwa weil sie sich hinter ihm und dem Fahrzeug befinden.
Was heißt das konkret? Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt. Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten.
Hier sind einige wichtige Aspekte:
- § 56/I StVZO: Kraftfahrzeuge müssen Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
- Blickwinkel: Der Blickwinkel vom Fahrerauge zum Spiegel darf 55 Grad nicht übersteigen.
- Mindestabstand: Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein.
- Anzahl: Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig.
Wie viele Rückspiegel müssen es sein?
In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.
Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 50 km/h und einer Erstzulassung ab dem 01. Januar 1990 müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus.
Wie groß müssen Spiegel sein?
Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm.
Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
ECE-R81 und Europäische Regelung
Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.
Was passiert, wenn die Rückspiegel nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?
Stellen Beamte bei einer Verkehrskontrolle einen Defekt der Spiegel fest bzw. gar ein Fehlen, können Sie ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben. Das Fahren ohne rechten Außenspiegel kann in jedem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen.Besitzt ein Motorrad keinen Rückspiegel, darf es im öffentlichen Verkehr nicht gefahren werden, da dies nicht zulässig ist.
Worauf man beim Kauf achten sollte
Möchte man einen neuen Rückspiegel auf seinem Motorrad montieren, ist bei der Wahl auf einige Faktoren zu achten:
- die Größe und Form des Spiegels: Er sollte aerodynamisch, ästhetisch und groß genug sein, um ausreichende Sicht zu bieten.
- das E-Prüfzeichen: Der Spiegel muss unbedingt ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in tabellarischer Form:
| Aspekt | Anforderung |
|---|---|
| E-Prüfzeichen | Pflicht für zugelassene Spiegel |
| Anzahl der Spiegel | Mindestens einer (links) für Erstzulassung vor 1990, zwei für spätere Zulassungen |
| Mindestfläche | 69 cm² mit E-Prüfzeichen, 60 cm² ohne |
| Abstand zur Fahrzeugmitte | Mindestens 28 cm |
| Blickwinkel | Maximal 55 Grad vom Fahrerauge |
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