Motorradspiegel: Runde Modelle, Arten und Zulassung

Schicke Spiegel an einem Motorrad können ordentlich was hermachen oder zumindest den gewünschten Stil des Custombikes betonen. Was man dazu wissen sollte: Die Spiegel auszutauschen ist grundsätzlich möglich.

Anzahl der Spiegel: Einer oder zwei?

Zunächst einmal: Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Wie viele vorgeschrieben sind, ist jedoch abhängig vom Datum der Erstzulassung des Bikes. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus. Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel.

Größe der Spiegel

Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr. Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm. Liegt die Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990, so genügt eine Fläche von 60cm2.

Auch hatte die gute alte StVZO keine Probleme mit Plan-Spiegeln, die lediglich eine glatte Oberfläche besitzen. Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge.

Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein - wie sie sonst einen Blick nach Hinten ermöglichen sollten, wäre eh schleierhaft.

Zusammenfassung der Anforderungen an Motorradspiegel

Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Anforderungen an Motorradspiegel zusammenfasst:

Merkmal Anforderung
Anzahl Mindestens einer (links), abhängig vom Datum der Erstzulassung
Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990 Ein Spiegel links ausreichend
Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 mit E-Prüfzeichen Mindestgröße von 69 cm2
Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 ohne E-Prüfzeichen Mindestgröße von 60 cm2
Form Konvexes Spiegelglas (mit Wölbung)
Einstellbarkeit Erforderlich
Winkel Maximal 55° zwischen Spiegel und Auge
Abstand zur Fahrzeugmitte Mindestens 28 cm

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