Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen gerne an den stehenden Autos vorbei. Doch was ist erlaubt und was nicht?
Motorrad-Staudurchfahren in Deutschland
Motorradfahrende in Deutschland dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Das ist unzulässiges Rechtsüberholen und wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Wer sich unerlaubt in der Rettungsgasse nach vorne durchschlängelt, der bekommt ein Bußgeld von mindestens 240 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.
Links zu überholen ist bei ausreichendem Seitenabstand zwar erlaubt, in der Praxis aus Platzgründen aber äußerst selten überhaupt möglich. Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen. Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer.
Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau
- Durchfahrt zwischen zwei Spuren
- Befahren des Seitenstreifens
- Überholen an der Mittelleitplanke
- Befahren der Rettungsgasse
Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen. Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.
Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.
Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren. Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
FAQ: Mit dem Motorrad im Stau
Dürfen Motorradfahrer im Stau vorbeifahren?
Nein, auch Fahrer auf einem Motorrad müssen mit den anderen Verkehrsteilnehmern darauf warten, dass sich der Stau auf der Autobahn auflöst.
Können Motorradfahrer bei Stau den Seitenstreifen nutzen?
Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.
Was droht, wenn ich bei einem Stau mit dem Motorrad durch die Mitte fahre?
Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Die Rettungsgasse ist für Motorradfahrende tabu
Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.
Motorradfahren in der Rettungsgasse?
Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.
Standspur für Biker und Bikerinnen erlaubt?
Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.
Strafen bei unerlaubter Nutzung der Rettungsgasse
Das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse zieht seit November 2021 erhebliche Sanktionen nach sich. Die Nutzung der Rettungsgasse ist ausschließlich Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorbehalten. Dies ist in § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Gerichte verfolgen Verstöße gegen die Rettungsgassenvorschriften mit besonderer Strenge. Das Kammergericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass das Befahren einer Rettungsgasse über eine Strecke von 500 Metern ein Regelfahrverbot rechtfertigt.
Was gilt rechtlich als unerlaubtes Befahren einer Rettungsgasse?
Ein unerlaubtes Befahren liegt vor, wenn Sie die Rettungsgasse nutzen, um schneller voranzukommen. Dies gilt auch, wenn Sie sich an ein Einsatzfahrzeug anhängen. Die Nutzung einer Rettungsgasse ohne Berechtigung wird als schwerwiegender Verstoß eingestuft.
Wenn Sie in einer Notsituation einem Einsatzfahrzeug Platz machen müssen, dürfen Sie kurzzeitig auf den Standstreifen ausweichen. Dies gilt jedoch nur, wenn anders keine Rettungsgasse gebildet werden kann.
Wie kann man sich gegen ein verhängtes Fahrverbot wegen Rettungsgassennutzung wehren?
Gegen ein Fahrverbot wegen unerlaubter Rettungsgassennutzung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen. Nach Eingang prüft die Behörde den Fall erneut.
Beachten Sie: Die Grundsanktion für das unbefugte Benutzen einer Rettungsgasse beträgt 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
Das verbotswidrige Befahren des Seitenstreifens kostet mindestens 55 Euro Bußgeld. Wer ihn zum schnelleren Vorankommen benutzt, muss mindestens 75 Euro bezahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.
Wer sich beispielsweise nicht an die Vorschriften zur Benutzung eines Seitenstreifens hält, dem drohen zehn Euro Verwarngeld. Nutzen Sie diesen jedoch, um rechts an einem Stau vorbeizufahren oder andere Verkehrsteilnehmer zu überholen, steigt die finanzielle Sanktion bereits auf 75 Euro an.
Neue StVO: Die Bußgelder für Motorradfahrer
Mindestens 240 Euro kostet nun die missbräuchliche Nutzung einer möglicherweise lebensrettenden Hilfsgasse, die Polizei und Rettungskräften vorbehalten ist. Genau wie beim Nichtbilden einer Rettungsgasse kann sich das Bußgeld bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung auf 280, 300 oder 320 Euro erhöhen. Dazu winken zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Dass sich Biker im Stau in einem stillen Agreement mit den Autofahrern mittig "durchmogeln", verstößt allerdings genau genommen gegen das Rechtsüberholverbot. Strafe: bis zu 100 Euro und ein Monat Führerscheinentzug.
Was sagt der ADAC?
Der Automobilclub vertritt die Ansicht, dass die Rettungsgasse und der Standstreifen jederzeit tabu bleiben müssen. Ermöglicht man Motorradfahrenden im Stau, hier auf Autobahnen und mehrspurigen Landstraßen vorbei zu fahren, besteht die Gefahr, dass sie sich vor Unfallstellen oder Abfahrten selbst stauen und Einsatzkräften den Weg versperren.
Zudem würde die Erlaubnis, Rettungsgasse oder Standstreifen zu benutzen, Autofahrerinnen und Autofahrer vor Abfahrten verlocken, dem Beispiel der Motorräder zu folgen. Rettungsgasse und Standstreifen würden ihre Verkehrssicherheitsfunktion einbüßen.
Frankreich legalisiert Durchschlängeln unter Bedingungen
Anders als in Deutschland dürfen Motorrad- und Motorrollerfahrer- bzw. fahrerinnen in Frankreich auf Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, bei der beide Fahrtrichtungen baulich getrennt sind, die stockenden Autoschlangen überholen. Was jahrelang In 21 Departements einschließlich des Großraums Paris erprobt wurde, mündete in einem Gesetz, das das Durchschlängeln durch den Stau seit 11. Januar 2025 erlaubt.
Sich bei Stau oder stockendem Verkehr zwischen den Autokolonnen durchzuschlängeln, ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Berechtigt sind nur motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter.
- Freie Fahrt haben Bikerinnen und Biker nur auf Autobahnen und (Schnell-)Straßen mit mindestens zwei Fahrbahnen in jede Richtung, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und auf denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 70 und 130 km/h gilt.
- Durchschlängeln ist erst dann erlaubt, wenn sich auf allen Fahrspuren in ununterbrochener Linie Stau gebildet hat.
- Durchschlängeln ist auf zweispurigen Fahrbahnen nur zwischen den beiden Fahrspuren erlaubt, bei mehrspurigen zwischen den beiden am weitesten links gelegenen.
- Bei stehendem Verkehr (auch wenn das nur eine Spur betrifft) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn der übrige Verkehr langsam fährt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
- In Baustellen oder auf ganz oder teilweise vereisten oder schneebedeckten Fahrbahnen ist das Durchschlängeln verboten.
- Die Absicht des Vorbeischlängelns muss den anderen Verkehrsteilnehmern angekündigt werden.
- Die Durchfahrt darf nicht erzwungen und nicht versucht werden, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht ausreicht.
- Andere sich durchschlängelnde Zwei- oder Dreiräder dürfen nicht überholt werden.
- Sobald sich der Verkehr wieder verflüssigt und zumindest auf einer Fahrspur 50 km/h erreicht, muss man die Durchfahrt abbrechen und sich wieder in die Fahrspuren einreihen.
Motorrad- und Rollerfahrenden, die gegen diese Vorschriften verstoßen, droht ein Bußgeld von 135 Euro.
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