Kfz-Steuer für Motorräder in Deutschland: Berechnung und wichtige Fakten

Motorrad zu fahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Am 1. Januar 2018 waren in Deutschland fast 4,4 Millionen Krafträder zugelassen. Die Steuern bei einem Motorrad sind im Vergleich zu einem Auto deutlich geringer. Die Berechnung der Kfz-Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden. Dieser Artikel erklärt, wie sich die Kfz-Steuer für Motorräder zusammensetzt und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Grundlagen der Motorradsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer ist ein wichtiger Teil der Autokosten. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht abhängig von der Fahrzeugart unterschiedliche Steuersätze vor. Die Kraftfahrzeugsteuer ist in der Regel für ein Jahr im Voraus zu zahlen.

Die Kfz-Steuer lässt sich bei Motorrädern sehr leicht berechnen: Pro angefangene 25 ccm Hubraum fallen 1,84 Euro jährlicher Steuer an. Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen.

Hubraum und Steuerberechnung

Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter. Pro angefangene 25 ccm Hubraum des Motors wird von einem bestimmten Berechnungssatz ausgegangen. Der Begriff Hubraum entspricht dem Volumen. Dieses bezieht sich auf die Zylinder, die Volumen bei Bewegung verdrängen. Ist der Hubraum groß, ist auch die Leistung des Fahrzeugs meist höher.

Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm:Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Sobald der Hubraum über 125 ccm liegt, fallen Steuern an. Pro angefangene 25 ccm betragen diese 1,84 Euro.Formel: Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.

Sonderfälle und Ausnahmen

Eine Einteilung in die Motorradsteuer Klassen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Das gilt jedoch nicht für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.

Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.

Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

Bis 11 kW, 15 PS sowie 125 ccm bleibt die Steuer aus und wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht erhoben. Grund ist der Verwaltungsaufwand in Deutschland. Kleinkrafträder sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km h. Darüber hinaus darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen. Ein Leichtkraftrad ist die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad. Die Nennleistung für ein Leichtkraftrad beträgt bis zu 11 KW.

Motorräder mit 125 ccm Hubraum

Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an.Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.

Saisonkennzeichen

Aufgrund der winterlichen Verhältnisse lassen viele Fahrzeugbesitzer das Motorrad in der Garage überwintern. Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert.

Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich. Generell kann dieses zwischen 1 und 11 Monaten ausgewählt werden.Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus.Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.

Der Vorteil des Saisonkennzeichens für ein Motorrad: Die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung müssen nur für den Zeitraum bezahlt werden, in dem das Zweirad angemeldet ist. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.

Oldtimer-Regelung

Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden.

Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.

Zuständigkeit und Zahlung der Kfz-Steuer

Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer ist der Zoll zuständig. Wenn Sie Ihr Motorrad anmelden, übermittelt die Zulassungsbehörde der Zollverwaltung alle Daten, die für die Besteuerung des Kfz relevant sind. Auf dieser Grundlage erstellt der Zoll einen Steuerbescheid, in dem Höhe und Fälligkeit der Motorradsteuer festgesetzt sind.

Die Steuer für Ihr Motorrad bucht die Zollverwaltung regelmäßig für ein Jahr im Voraus von Ihrem Bankkonto ab. Bei der Fahrzeugzulassung geben Sie deswegen ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer bei der Zulassungsbehörde oder über deren Online-Portal ab. So können Sie die termingerechte Zahlung der Motorradsteuer nicht versäumen.

Weitere Kostenfaktoren

Die Versicherung des Motorrads hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Fahrzeugklasse oder das Alter des Fahrers spielen eine Rolle. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro.

Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus. Ein TippIst die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.

Fahrzeugtyp Steuerliche Behandlung
Motorrad über 125 ccm 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum
Leichtkraftrad (bis 125 ccm, max. 11 kW) Steuerfrei
Kleinkraftrad (max. 50 ccm, max. 45 km/h) Steuerfrei
Oldtimer (älter als 30 Jahre) Pauschale 46,02 Euro

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