Motorrad Steuer Kosten Berechnen: Ein umfassender Leitfaden

Für viele Biker ist das Fahren eines Motorrads mehr als nur der Weg von A nach B. Dass die Faszination „Motorrad“ immer mehr Menschen packt, zeigen auch aktuelle Zulassungszahlen. Am 1. Januar 2018 waren in Deutschland fast 4,4 Millionen Krafträder zugelassen. Erwägen Sie, sich selbst ein Motorrad zuzulegen, sollten Sie sich im Vorhinein auch über die anfallenden Kosten informieren. Einer der zu beachtenden Posten für ein Motorrad ist die Steuer, die für die meisten Kfz anfällt.

Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder

Genauso wie für einen Pkw oder Lkw müssen Sie in vielen Fällen auch für ein Motorrad Kfz-Steuer zahlen. Die Steuereinnahmen werden unter anderem für Investitionen in die Infrastruktur verwendet, doch können auch in Projekte fließen, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Grundsätzlich beginnt die Steuerpflicht, wenn Sie Ihr Motorrad in Deutschland bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Sie müssen erst dann keine Kfz-Steuern mehr zahlen, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Kommt es zu einem Verkauf eines Kraftrads, so endet die Steuerpflicht, wenn dieses auf den Käufer umgemeldet wird. Da dies der Fall ist ist, entsteht bei der Abmeldung des Fahrzeugs in der Regel ein Guthaben. Sie müssen nämlich nur für den Zeitraum die Kfz-Steuer zahlen, in dem das Krad auch tatsächlich angemeldet war.

Wie hoch ist die Steuer für Krafträder über 125 ccm?

Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten.

Wie hoch ist die Steuer für Leichtkrafträder?

Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.

Berechnung der Kfz-Steuer für Motorräder

Die Motorrad-Steuer zu berechnen ist im Vergleich dazu äußerst einfach. Hier ist lediglich der Hubraum in ccm von Bedeutung. Haben Sie also beispielsweise ein Motorrad mit einem Hubraum von 200 ccm, beträgt die Krad-Steuer 14,72 Euro pro Jahr.

Die Kfz-Steuer lässt sich bei Motorrädern sehr leicht berechnen: Pro angefangene 25 ccm Hubraum fallen 1,84 Euro jährlicher Steuer an.

Beispielrechnung:

Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz. Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Formel zur Berechnung der Motorradsteuer:

Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.

Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden.

Sonderfälle und Ausnahmen

Steuerbefreiung für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

Als Leichtkraftrad gilt ein Kraftrad mit einem Hubraum ab 50 ccm bis 125 ccm. Dabei ist zu beachten, dass die Nennleistung bei maximal 11 kW liegen darf. Es fällt also keine Kfz-Steuer für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum an.

Grundsätzlich müssen Leichtkrafträder laut § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht zugelassen werden und sind damit steuerfrei.

Kleinkrafträder sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km h. Darüber hinaus darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen.

Ein Leichtkraftrad ist die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad. Quads und ähnliche Krafträder werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Nennleistung für ein Leichtkraftrad beträgt bis zu 11 KW.

Mitnichten! Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an.

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.

Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt. Darüber hinaus muss ein Motorrad mit 125 ccm folgende Bedingungen zur Steuerfreiheit erfüllen: Nennleistung bis 11 kW.

Zusammenfassend:

  • Fahren Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum unter 125 cm³ oder ein Kleinkraftrad, das maximal 45 km/h schnell fährt, müssen Sie keine Kfz-Steuer fürs Motorrad zahlen.
  • Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³? Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.
  • Grundsätzlich gilt: Für alle Maschinen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an.
  • Fahren Sie ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum von genau 125 cm³, spielt auch die Nennleistung eine Rolle.

Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen können Sie beim Motorrad Kfz-Steuern sparen. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September.

Für Motorräder mit Saisonkennzeichen müssen Sie nur für den Zeitraum, in dem diese zugelassen sind, die Kfz-Steuer entrichten.

Der Vorteil des Saisonkennzeichens für ein Motorrad: Die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung müssen nur für den Zeitraum bezahlt werden, in dem das Zweirad angemeldet ist.

Außerhalb des Zulassungszeitraums dürfen Sie Ihr Motorrad jedoch nicht nutzen. Es muss außerdem auf einem privaten Stellplatz abgestellt werden.

Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich.

Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.

Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

H-Kennzeichen (Oldtimer)

Mit einem H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, können nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder ausgestattet werden. Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück. Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, nachdem er die oben genannten und weitere Punkte überprüft hat. Ist dieses positiv, kann der Besitzer ein H-Kennzeichen beantragen.

Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm.

Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle.

So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.

Weitere Kostenfaktoren beim Motorradfahren

Neben der Kfz-Steuer sollten Sie auch andere Kostenfaktoren berücksichtigen, wie z.B. die Motorradversicherung.

Motorradversicherung

Bei der Motorradversicherung sind verschiedene Punkte wichtig. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro.

Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus.

Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Je nach Hubraum können Sie bei einem Roller von 15 bis 50 Euro pro Jahr ausgehen.

Tipp:

Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.

Unterschiede zur PKW-Steuer

Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig.

Bei einem neuen PKW spielen die Abgase eine tragende Rolle. Nicht so beim Motorrad.

Beim PKW werden zur Berechnung der KFZ Steuer auf der einen Seite der Hubraum und auf der anderen Seite die CO2-Emissionen berücksichtigt.

Im Gegensatz zu Pkw spielt bei Motorrädern die Abgasemission derzeit keine Rolle für die Steuer. Pkw werden sowohl nach Hubraum als auch nach CO2-Ausstoß besteuert. Eine Änderung ist im Gespräch - zukünftig könnten auch bei Motorrädern Emissionswerte steuerlich berücksichtigt werden.

Trikes

Trikes - das sind dreirädrige Kfz - werden immer beliebter. Im gesamten Jahr 2018 wurden laut Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) 2.971 dieser Fahrzeuge zugelassen. Im Vorjahr waren es noch 2.586. Doch wie werden Trikes eigentlich besteuert? Fällt für sie auch die Motorrad-Steuer an?

Nein, Trikes werden genauso besteuert wie Pkw. Bei der Berechnung ist unter anderem sowohl der Hubraum als auch der Emissionsschlüssel bzw. Motorräder werden, wie beispielsweise auch Cabrios oder Wohnwagen, häufig nur in einem bestimmten Zeitraum genutzt.

Nein, die Besteuerung von Trikes funktioniert wie die von Pkw, was bedeutet, dass neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse berücksichtigt wird.

Zahlungsmodalitäten

Nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle sendet die Zollverwaltung innerhalb von ca. 2 Wochen den Steuerbescheid. Die Steuer ist jährlich im Voraus zu entrichten.

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