Motorradfahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können. Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw.
Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder
Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung. Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).
Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen.
Steuersätze für Motorräder
Wie hoch ist die Steuer für Krafträder über 125 ccm? Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten.
Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz. Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.
Sobald der Hubraum über 125 ccm liegt, fallen Steuern an. Pro angefangene 25 ccm betragen diese 1,84 Euro. Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.
Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter. Pro angefangene 25 ccm Hubraum des Motors wird von einem bestimmten Berechnungssatz ausgegangen. Bereits seit dem Jahr 1955 ist dieser Steuersatz relevant.
Steuerbefreiung und Sonderregelungen
Muss für jedes Motorrad Steuer bezahlt werden? Mitnichten! Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.
Bis 11 kW, 15 PS sowie 125 ccm bleibt die Steuer aus und wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht erhoben. Grund ist der Verwaltungsaufwand in Deutschland.
Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt. Darüber hinaus muss ein Motorrad mit 125 ccm folgende Bedingungen zur Steuerfreiheit erfüllen: Nennleistung bis 11 kW. Kleinkrafträder sind jene unter 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Eine Sonderregelung gilt bei Berechnung der Kfz-Steuer für ein Motorrad mit genau 125 ccm Hubraum. Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw.
Leichtkrafträder
Wie hoch ist die Steuer für Leichtkrafträder? Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.
Ein Leichtkraftrad ist die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad. Quads und ähnliche Krafträder werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Nennleistung für ein Leichtkraftrad beträgt bis zu 11 KW.
Kleinkrafträder
Kleinkrafträder sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km h. Darüber hinaus darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen.
Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht. Mit 125 ccm Hubraum benötigt es auf jeden Fall ein amtliches Kennzeichen.
Saisonkennzeichen
Der Winter ist kalt und feucht: Vielen macht das Motorradfahren in diesen Witterungsverhältnissen keinen Spaß. Das geliebte Zweirad hütet infolgedessen mehrere Monate lang die Garage. So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird. Etabliert hat sich unter Motorradfahrern ein Zeitraum von sechs Monaten: Von April bis einschließlich September. Doch auch, wenn Sie Ihr Motorrad für acht oder neun Monate zulassen, sparen Sie Geld. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.
Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich. Aufgrund der winterlichen Verhältnisse lassen viele Fahrzeugbesitzer das Motorrad in der Garage überwintern. Generell kann dieses zwischen 1 und 11 Monaten ausgewählt werden.
Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.
Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.
Oldtimer
Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.
Zuständigkeit und Verfahren
Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer ist der Zoll zuständig. Wenn Sie Ihr Motorrad anmelden, übermittelt die Zulassungsbehörde der Zollverwaltung alle Daten, die für die Besteuerung des Kfz relevant sind. Auf dieser Grundlage erstellt der Zoll einen Steuerbescheid, in dem Höhe und Fälligkeit der Motorradsteuer festgesetzt sind. Wichtig: Die Steuerfestsetzung ist unbefristet.
Die Steuer für Ihr Motorrad bucht die Zollverwaltung regelmäßig für ein Jahr im Voraus von Ihrem Bankkonto ab. Bei der Fahrzeugzulassung geben Sie deswegen ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer bei der Zulassungsbehörde oder über deren Online-Portal ab. So können Sie die termingerechte Zahlung der Motorradsteuer nicht versäumen. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, endet Ihre Kfz-Steuerpflicht. Die Zulassungsbehörde übermittelt alle erforderlichen Daten an die Zollverwaltung. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Möchten Sie einen anderen Saisonzeitraum für Ihr Motorrad festlegen, stellen Sie bei der Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zuteilung eines neuen Saisonkennzeichens mit anderem Zeitraum.
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