Kfz-Steuer für Motorräder in Deutschland berechnen

Für viele Biker ist das Fahren eines Motorrads mehr als nur der Weg von A nach B. Dass die Faszination „Motorrad“ immer mehr Menschen packt, zeigen auch aktuelle Zulassungszahlen. Am 1. Januar 2018 waren in Deutschland fast 4,4 Millionen Krafträder zugelassen. Erwägen Sie, sich selbst ein Motorrad zuzulegen, sollten Sie sich im Vorhinein auch über die anfallenden Kosten informieren. Einer der zu beachtenden Posten für ein Motorrad ist die Steuer, die für die meisten Kfz anfällt.

Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder

Genauso wie für einen Pkw oder Lkw müssen Sie in vielen Fällen auch für ein Motorrad Kfz-Steuer zahlen. Die Steuereinnahmen werden unter anderem für Investitionen in die Infrastruktur verwendet, doch können auch in Projekte fließen, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Grundsätzlich beginnt die Steuerpflicht, wenn Sie Ihr Motorrad in Deutschland bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Sie müssen erst dann keine Kfz-Steuern mehr zahlen, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Kommt es zu einem Verkauf eines Kraftrads, so endet die Steuerpflicht, wenn dieses auf den Käufer umgemeldet wird. Da dies der Fall ist ist, entsteht bei der Abmeldung des Fahrzeugs in der Regel ein Guthaben. Sie müssen nämlich nur für den Zeitraum die Kfz-Steuer zahlen, in dem das Krad auch tatsächlich angemeldet war.

Wie hoch ist die Steuer für Krafträder über 125 ccm?

Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten.

Berechnung der Kfz-Steuer für Motorräder

Die Motorrad-Steuer zu berechnen ist im Vergleich dazu äußerst einfach. Hier ist lediglich der Hubraum in ccm von Bedeutung. Haben Sie also beispielsweise ein Motorrad mit einem Hubraum von 200 ccm, beträgt die Krad-Steuer 14,72 Euro pro Jahr.

Je angefangene 25 ccm Hubraum fallen 1,84 Euro jährlicher Steuer an.

Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz. Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Sobald der Hubraum über 125 ccm liegt, fallen Steuern an. Pro angefangene 25 ccm betragen diese 1,84 Euro.

Formel: Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.

Sonderfall: Leichtkrafträder

Als Leichtkraftrad gilt ein Kraftrad mit einem Hubraum ab 50 ccm bis 125 ccm. Dabei ist zu beachten, dass die Nennleistung bei maximal 11 kW liegen darf. Es fällt also keine Kfz-Steuer für ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum an. Auch wenn für ein Motorrad keine Steuer bis 125 ccm Hubraum gezahlt und es nicht offiziell zugelassen werden muss, so wird es doch mit einem Kfz-Kennzeichen ausgestattet. Hierbei handelt es sich um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Es hat eine Breite von 225 Millimetern sowie eine Höhe von 130 Millimetern.

Wie hoch ist die Steuer für Leichtkrafträder? Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.

Grundsätzlich müssen Leichtkrafträder laut § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht zugelassen werden und sind damit steuerfrei.

Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.

Fahren Sie ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum von genau 125 cm³, spielt auch die Nennleistung eine Rolle.

Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw. 15 PS, ist das Kraftrad steuerpflichtig.

Darüber hinaus muss ein Motorrad mit 125 ccm folgende Bedingungen zur Steuerfreiheit erfüllen: Nennleistung bis 11 kW.

Saisonkennzeichen für Motorräder

Motorräder werden, wie beispielsweise auch Cabrios oder Wohnwagen, häufig nur in einem bestimmten Zeitraum genutzt. Auch wenn es in den Wintermonaten nicht genutzt wird, so fallen für das Motorrad doch Kfz-Steuer und Versicherung an. Ein Saisonkennzeichen bietet Fahrzeugbesitzern die Möglichkeit, diese Kosten zu sparen. Außerhalb des Zulassungszeitraums dürfen Sie Ihr Motorrad jedoch nicht nutzen. Es muss außerdem auf einem privaten Stellplatz abgestellt werden.

Der Vorteil des Saisonkennzeichens für ein Motorrad: Die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung müssen nur für den Zeitraum bezahlt werden, in dem das Zweirad angemeldet ist.

Mit einem Saisonkennzeichen können Sie beim Motorrad Kfz-Steuern sparen. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September.

Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich.

Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an.

Generell kann dieses zwischen 1 und 11 Monaten ausgewählt werden. Aufgrund der winterlichen Verhältnisse lassen viele Fahrzeugbesitzer das Motorrad in der Garage überwintern.

Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.

H-Kennzeichen (Oldtimer) für Motorräder

Mit einem H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, können nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder ausgestattet werden. Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück. Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, nachdem er die oben genannten und weitere Punkte überprüft hat. Ist dieses positiv, kann der Besitzer ein H-Kennzeichen beantragen.

Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle.

Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm.

Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden.

Trikes

Trikes - das sind dreirädrige Kfz - werden immer beliebter. Im gesamten Jahr 2018 wurden laut Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) 2.971 dieser Fahrzeuge zugelassen. Im Vorjahr waren es noch 2.586. Doch wie werden Trikes eigentlich besteuert? Fällt für sie auch die Motorrad-Steuer an? Nein, Trikes werden genauso besteuert wie Pkw. Bei der Berechnung ist unter anderem sowohl der Hubraum als auch der Emissionsschlüssel bzw.

Nein, die Besteuerung von Trikes funktioniert wie die von Pkw, was bedeutet, dass neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse berücksichtigt wird.

Weitere Informationen

Die Kfz-Steuer ist ein wichtiger Teil der Autokosten. Ausschlaggebend dafür sind Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und CO₂-Ausstoß. Der Staat besteuert Fahrzeuge mit hohem Schadstoff- und CO₂-Ausstoß stärker, umweltfreundlichere Autos entlastet er steuerlich.

In Ihrem Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sieden Hubraum.

Bei einem neuen PKW spielen die Abgase eine tragende Rolle. Nicht so beim Motorrad. Beim PKW werden zur Berechnung der KFZ Steuer auf der einen Seite der Hubraum und auf der anderen Seite die CO2-Emissionen berücksichtigt.

Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen.

Informationen zum CO₂-Wert erhält man in den Prospekten der Hersteller oder beim Händler.

Einfach ermitteln lässt sich der Jahresbetrag über den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen. Dort muss man in einer Eingabemaske die Fahrzeugart - etwa Pkw oder Motorrad - und den Antrieb - Diesel oder Benziner - auswählen. Danach den Hubraum und den CO₂-Wert des Fahrzeugs eintragen, die aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgehen. Sind alle nötigen Angaben gemacht, zeigt das Online-Tool die Höhe der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer an.

Zusammenfassung

Die Steuern bei einem Motorrad sind im Vergleich zu einem Auto deutlich geringer. Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden.

Es gibt jedoch bestimmte Krafträder, für die gar keine Steuer anfällt.

Eine Einteilung in die Motorradsteuer Klassen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter.

Motorräder müssen ab einem Hubraum je angefangene 25 ccm mit 1,84 Euro versteuert werden. Bereits seit dem Jahr 1955 ist dieser Steuersatz relevant.

Sobald der Hubraum über 125 ccm liegt, fallen Steuern an. Pro angefangene 25 ccm betragen diese 1,84 Euro.

Kleinkrafträder sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km h. Darüber hinaus darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen. Ein Leichtkraftrad ist die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad. Quads und ähnliche Krafträder werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Nennleistung für ein Leichtkraftrad beträgt bis zu 11 KW.

Motorrad zu fahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.

Motorräder können mit einem Saisonkennzeichen nur für bestimmte Monate zugelassen werden. Die Kfz-Steuer wird in diesem Fall nur für die tatsächlichen Zulassungsmonate berechnet - taggenau. In den restlichen Monaten besteht keine Steuer- oder Versicherungspflicht.

Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht.

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.

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