Kfz-Steuer für Motorräder in Deutschland: Eine umfassende Übersicht

Motorradfahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Im Vergleich zu einem Auto sind die Steuern bei einem Motorrad deutlich geringer. Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.

Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder

Muss für ein Motorrad eine Steuer gezahlt werden? Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw. Die Berechnung der Kfz Steuer kann einfach mit einer Formel gelöst werden.

Einteilung der Motorräder

Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung.

  • Hubraum: Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Ist der Hubraum groß, ist auch die Leistung des Fahrzeugs meist höher.
  • Nennleistung: Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).

Berechnung der Kfz-Steuer

Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter. Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig.

Formel zur Berechnung: Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.

Beispiel: Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm.Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Sonderregelung für 125ccm Maschinen

Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw. 15 PS sowie 125 ccm bleibt die Steuer aus und wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht erhoben.

Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

Eine Einteilung in die Motorradsteuer Klassen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Das gilt jedoch nicht für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt.

  • Kleinkrafträder: Kleinkrafträder sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km h. Darüber hinaus darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen. Kleinkrafträder sind jene unter 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Leichtkraftrad: Ein Leichtkraftrad ist die nächst höhere Klasse für ein Kraftrad. Quads und ähnliche Krafträder werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Nennleistung für ein Leichtkraftrad beträgt bis zu 11 KW.

Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein. Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Über den AutorSascha MünchNachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle.

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten. Fällt für Ihr kleines Motorrad Steuer an? Mit 125 ccm Hubraum benötigt es auf jeden Fall ein amtliches Kennzeichen.

Saisonkennzeichen

Aufgrund der winterlichen Verhältnisse lassen viele Fahrzeugbesitzer das Motorrad in der Garage überwintern. Bei einem Saisonkennzeichen sparen Sie Versicherung und Steuern zugleich. Die Wahl eines Saisonkennzeichens lohnt sich. Generell kann dieses zwischen 1 und 11 Monaten ausgewählt werden. Der jährliche Steuerbetrag wird dabei anteilig auf die genutzten Monate umgerechnet.

Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird. Etabliert hat sich unter Motorradfahrern ein Zeitraum von sechs Monaten: Von April bis einschließlich September. Doch auch, wenn Sie Ihr Motorrad für acht oder neun Monate zulassen, sparen Sie Geld. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an. Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.

Oldtimer Regelung

Bei Oldtimern gibt es keine Steuerbefreiung. Hier fällt eine Pauschale von 46,02 Euro an (Oldtimerregelung). Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle.

Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.

Weitere Faktoren

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus erhoben. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist verpflichtend - ohne dieses wird kein Fahrzeug zugelassen. Bei einem Fahrzeugverkauf oder Halterwechsel endet die Steuerpflicht automatisch mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Bereits gezahlte Steuerbeträge für den nicht mehr genutzten Zeitraum werden anteilig erstattet.

Bei einem neuen PKW spielen die Abgase eine tragende Rolle. Nicht so beim Motorrad. Beim PKW werden zur Berechnung der KFZ Steuer auf der einen Seite der Hubraum und auf der anderen Seite die CO2-Emissionen berücksichtigt. Änderungen werden bei Motorrädern bereits diskutiert, was einer höheren Steuer entsprechen würde.

Motorradversicherung

Bei der Motorradversicherung sind verschiedene Punkte wichtig. Die Versicherung des Motorrads hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Fahrzeugklasse oder das Alter des Fahrers spielen eine Rolle. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro. Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus. Ein TippIst die Schadensfreiheitsklasse hoch, sollten kleine Schäden besser selbst bezahlt werden.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0