Motorrad Teilkasko Leistungen: Ihr umfassender Schutz

Die Motorrad-Teilkaskoversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung und bietet finanziellen Schutz bei verschiedenen Schäden an Ihrem Motorrad. Sie ist besonders empfehlenswert für Motorradfahrer, die ein nicht mehr ganz neues, aber gut erhaltenes Bike fahren und sich gegen unvorhergesehene Ereignisse absichern möchten.

Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Die Teilkaskoversicherung deckt eine Anzahl genau definierter Schadensfälle ab. Hier sind einige der wichtigsten Leistungen:

  • Diebstahl: Nach einem Diebstahl ersetzt die Teilkasko in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Motorrads. Einige Tarife versichern für einen festgelegten Zeitraum nach Erstzulassung bzw. Kaufdatum auch den Neu- oder Kaufpreis des Kraftrads.
  • Naturgewalten: Die Teilkasko übernimmt Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine oder Dachlawine. Wichtig ist, dass der Wetterdienst den Sturm gemeldet hat und in den Vertragsbedingungen in der Regel eine Windstärke (z. B. Windstärke 7) festgelegt ist.
  • Brand und Explosion: Einzelne verschmorte Kabel oder das komplette Motorrad ist in Brand - die Teilkasko kommt für Feuerschäden am Motorrad auf.
  • Wildschäden: Bei DA Direkt sind Sie mit dem „Erweiterten Versicherungsschutz bei Wild- und Tierschäden“ bei Zusammenstößen abgesichert. Dazu gehören Zusammenstöße mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine), Federwild (z.B. Fasane, Wildgänse) und Nutztieren (z.B.
  • Glasbruch: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.
  • Tierbiss: Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Kabel, Schläuche und Leitungen, die zum Beispiel durch einen Marder beschädigt werden, sind in der Teilkasko versichert.

Zusätzliche Leistungen

In der Regel schützt die Teilkaskoversicherung Ihr Motorrad und fest daran angebaute Teile. Dazu zählen etwa fest angebaute Koffersysteme oder sogar der Helm, vorausgesetzt, dass er mit einem Schloss am Motorrad angebracht ist. Fest am Motorrad montierte Sonder­ausstattung ist in vielen Teil­kasko-Motorrad-Tarifen mitversichert. Das heißt: Rüsten Sie Ihr Bike zum Beispiel mit Sport­auspuff oder Koffer­system nach, umfasst der Versicherungs­schutz auch diese Teile. Es ist ratsam, in den Versicherungs­bedingungen zu prüfen, welches Zubehör die Motor­rad-Teil­kasko abdeckt.

Was die Teilkasko nicht abdeckt

  • Vandalismus: Bei Vandalismusschäden leistet eine Teilkaskoversicherung fürs Motorrad nicht. Zerstören oder beschädigen Unbekannte Ihre Maschine mutwillig (z. B. zerkratzter Lack), übernimmt die Motorrad-Teilkasko keine Kosten.
  • Selbstverschuldete Schäden: Versicherungs­schutz bei selbst ver­schuldeten Schäden besteht nur über die Motorrad-Voll­kasko.
  • Rennfahrten: Motorradrennen, bei denen es um das Erzielen von Höchst­geschwindig­keiten geht, sind über eine reguläre Motorrad-Versicherung grund­sätzlich nicht abgedeckt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflicht ist auch für Motorräder verpflichtend und springt bei Schäden ein, die Sie mit Ihrem Motorrad an fremden Fahrzeugen verursachen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient dem Schutz etwaiger Unfallopfer - auch des Sozius - und muss von jedem Halter abgeschlossen werden. Sie zahlt zum Beispiel Schäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen.

Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls freiwillig, enthält alle Leistungen der Teilkasko und bezahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack. Die Vollkaskoversicherung ersetzt - zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung - weitere Schäden am eigenen Motorrad, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall.

Saisonkennzeichen

Während der Wintermonate stehen viele Motorräder ungenutzt in der Garage. Beliebt sind daher Saisonkennzeichen. Wird das Fahrzeug beispielsweise nur zwischen April und September genutzt, lässt sich in den restlichen sechs Monaten nicht nur die Steuer, sondern auch die Prämie für die Versicherung sparen. Ist das Fahrzeug über eine Teil- oder Vollkasko versichert, gilt der Diebstahlschutz auch in den Wintermonaten weiter. Voraussetzung dafür ist, dass das Motorrad an einem gesicherten Ort steht, beispielsweise in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück.

Schutzbrief

Viele Versicherungen bieten einen Schutzbrief für Fahrzeuge gleich mit an. Er bietet zusätzlichen Schutz bei Pannen und Unfällen - zum Beispiel durch Übernahme der Kosten für die Pannenhilfe oder den Abschleppdienst. Biker bekommen mit einem Schutzbrief ihrer Versicherung schnelle Hilfe unterwegs.

Fahrten im Ausland

In den Ländern des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich weiter. Zusätzliche Länder sind ggf. auf der grünen Karte hinterlegt. Wer im Ausland mit gemieteten Motorrädern besser geschützt sein möchte, benötigt eine so genannte Mallorca-Police.

Weitere wichtige Aspekte

  • Selbstbeteiligung: Für Teil- und Vollkaskoversicherungen wird in aller Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird der Beitrag für die Versicherung.
  • Regionalklassen: Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanz aus 38 Regionen wider. Je seltener und geringer die Schäden und Unfälle in einer Region, desto niedriger ist die Regionalklasse.
  • GDV-Risikomerkmale: Die GDV-Risikomerkmale sind für die Versicherungen unverbindlich, jede Gesellschaft kalkuliert ihre Tarife und Beitragshöhen anders. Dabei berücksichtigen die Versicherungen viele verschiedene weitere Merkmale.

Kosten sparen

Wer bei der Teilkasko für sein Motor­rad eine Selbst­beteiligung vereinbart, spart Bei­träge. Im Zulassungsbezirk, in dem Sie Ihr Bike angemeldet haben, ist das Risiko für Teilkasko­schäden gering? Dann ist die Regional­klasse meist niedrig und der Beitrag der Motorrad-Teilkasko entsprechend günstig.

Viele Kfz-Versicherer berücksichtigen beim Berechnen von Teil­kasko-Motor­rad-Kosten die Berufs­gruppe der Ver­si­che­rungs­nehmer (z. B. Beamte, land­wirt­schaftliche Berufe). Anbieter unter­scheiden außer­dem mehrere Motorrad-Versicherungs­klassen - zum Beispiel reguläre Motor­räder, Leicht­kraft­räder, Roller, Quads und Trikes.

Wann ist eine Teilkasko sinnvoll?

In der Regel ist eine Motor­rad-Teil­kasko sinnvoll für Fahrzeug­halter, die ein nicht mehr ganz neues, aber gut erhaltenes Bike fahren. Eine Motorrad-Vollkasko lohnt sich zum Bei­spiel für Neu­fahrzeuge, wert­volle Sammler­stücke und Leasing­maschinen.

Motorradversicherung wechseln

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht:

  1. Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung
  2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
  3. Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel
  4. Kündigung im Schadenfall

Die richtige Versicherung finden

Bei der Entscheidung, welche Versicherung die richtige für Ihr Motorrad ist, kommt es vor allem auf dessen Alter und Zustand an. Aber auch andere Überlegungen spielen eine Rolle. Welche Versicherungsart für Ihr Motorrad sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fahr­verhalten und persönlichem Absicherungs­bedarf ab.

Unfälle - gerade mit Schaden an anderen Personen oder deren Eigentum - sind eine immense Belastung. Es wäre jedoch schade, wenn Ihre Leidenschaft für das Motorradfahren ständig durch die Sorge vor finanziellen Schäden nach einem Unfall getrübt würde. Dank der Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG wissen Sie, dass Ihr Fahrzeug sowie Schäden, die anderen Personen als Unfallopfern entstehen, abgesichert sind.

Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.

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