Motorrad TÜV abgelaufen und nicht abgemeldet: Welche Folgen drohen?

Ein Defekt am Fahrzeug muss nicht immer sofort zu einer Gefahr werden. Ein oberflächlicher Blechschaden wird in den seltensten Fällen die Verkehrssicherheit gefährden. Ist aber etwa ein Teil der Beleuchtung kaputt, kann das schnell ganz anders aussehen - auch wenn der Defekt auf den ersten Blick recht unbedeutend wirkt.

Bei anderen Punkten, die bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft werden, erschließt sich dem Fahrer das Gefahrenpotenzial möglicherweise schneller: Steht das Lenkrad in der richtigen Stellung? Ist die Bremsanlage dicht? All diese Punkte werden mitunter bei der Hauptuntersuchung geprüft.

Da ein defektes Auto nicht nur für Sie selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen kann, ist eine umfassende Untersuchung im Zweijahrestakt vorgeschrieben. Wenn Sie die HU überziehen, müssen Sie demzufolge mit Konsequenzen rechnen.

Fristen und Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU)

Der Begriff „TÜV“ ist eigentlich irreführend: Er stammt aus der Zeit, als ausschließlich der Technische Überwachungsverein (TÜV) die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Fahrzeugen vornehmen durfte. Korrekt heißt es Hauptuntersuchung (HU), bei der alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß § 29 StVZO auf ihre vorschriftsmäßige Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit inspiziert werden.

Heute lässt sich der TÜV-Termin auch bei anderen technischen Prüforganisationen wahrnehmen, die staatlich anerkannt sind - etwa DEKRA, KÜS und GTU. Die Fristen sind immer gleich: Bei Neufahrzeugen ist der TÜV drei Jahre gültig, danach zwei Jahre. Das gilt für Verbrenner wie E-Autos gleichermaßen.

Den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung (HU) können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Das erfahren Sie anhand der Plakette, die bei der letzten bestandenen HU am hinteren Kennzeichenschild Ihres Fahrzeugs angebracht wurde. Die TÜV-Plakette ist einfach zu lesen, wenn Sie das Grundprinzip einmal verstanden haben.

Wann Ihr Wagen TÜV muss oder ob der TÜV abgelaufen ist, können Sie einfach an der runden Plakette am hinteren Kennzeichen ablesen:

  • Die Ziffer in der Mitte ist das Jahr, in dem der nächste TÜV fällig ist.
  • Auch die Farbe der Plakette kennzeichnet das Jahr - Grün bedeutet 2024, Orange 2025 und Blau 2026.
  • Die Zahl oben auf der 12-Uhr-Position steht für den Prüfmonat.
  • Er wird zusätzlich durch einen schwarzen Balken hervorgehoben, der ihn gemäß dem Uhrenzifferblatt einrahmt. Sind beispielsweise die Positionen 2, 3 und 4 Uhr unterlegt, ist der TÜV im März fällig.

Ob der TÜV abgelaufen oder noch Zeit ist, erfahren Sie außerdem in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein.

In der Mitte befindet sich eine Zahl, die das Jahr angibt, in dem Sie zur nächsten Untersuchung müssen, also beispielsweise 20 für das Jahr 2020. Um das Zentrum der Plakette sind die Zahlen 1 bis 12 gegen den Uhrzeigersinn angeordnet.

Die Plakette weist zudem jedes Jahr eine andere Farbe auf. Das macht es für die Polizei leichter, schnell herauszufinden, ob Sie den TÜV bereits überziehen. Ihr Auto würde in so einem Fall beispielsweise in einer mobilen Kontrolle auf den nächsten Parkplatz ausgeleitet werden.

Die Hauptuntersuchung mit dem Pkw zu überziehen, muss nicht immer absichtlich passieren. Dennoch drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn Ihre Plakette abgelaufen ist.

Die TÜV-Plakette ist einfach zu lesen, wenn Sie das Grundprinzip einmal verstanden haben. Die Plakette weist zudem jedes Jahr eine andere Farbe auf.

Den gleichen Zweck wie die unterschiedlichen Farben haben auch die Striche auf der Plakette. Diese markieren immer die Ziffern 1, 12 und 11. Anhand ihrer Stellung können Beamte, die mit ihrem Fahrzeug hinter Ihnen fahren, leicht erkennen, dass Sie beispielsweise 2 Monate den TÜV überziehen.

Sanktionen bei Überziehung des TÜV-Termins

Abhängig davon, wie lange Sie den Termin beim TÜV überziehen, kann sich das Bußgeld auf 15 bis 60 Euro belaufen. Werden Sie in so einem Fall von der Polizei angehalten, erhalten Sie in der Regel eine Verwarnung, müssen allerdings noch kein Bußgeld zahlen. Das Bußgeld wird höher, je länger Sie den TÜV überziehen. 2 Monate sind vielleicht noch nicht allzu teuer, aber bei mehr als 8 Monaten kommt zusätzlich noch ein Punkt in Flensburg hinzu.

Auch wenn für Pkw-Besitzer erst nach zwei Monaten Sanktionen drohen, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Termin fristgerecht einhalten.

Diese Strafen drohen, wenn der TÜV überzogen wurde:

Überziehung Strafe
2 bis 4 Monate 15 Euro
4 bis 8 Monate 25 Euro
mehr als 8 Monate 60 Euro und 1 Punkt

Neben dem Bußgeld kommen ab zwei Monaten überzogenem TÜV höhere Kosten bei der Hauptuntersuchung auf Sie zu. Es wird eine Ergänzungsuntersuchung Ihres Fahrzeugs fällig, bei dem die Prüfer es genauer unter die Lupe nehmen. Dadurch steigen die Gebühren um etwa 20 Prozent.

Die Prüfstellen selbst melden Sie übrigens nicht den Behörden, wenn Sie mit abgelaufenem TÜV zum Fahrzeugcheck kommen. Also keine Angst vor Strafe, wenn der TÜV abgelaufen ist und Sie das Fahrzeug ein paar Wochen verspätet vorführen.

Was passiert, wenn man ohne gültigen TÜV unterwegs ist?

Ein Unfall ist sicherlich nie eine angenehme Erfahrung. Die Hauptuntersuchung, die regelmäßig stattfinden sollte, dient dazu, zumindest zu verhindern, dass ein Verkehrsunfall wegen grober Sicherheitsmängel am Fahrzeug verursacht wird.

Für die Frage, ob die Versicherung zahlt, wenn der TÜV abgelaufen ist, gilt: Ohne Unfall hat ein überzogener TÜV keinerlei Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung. Haben Sie hingegen einen Unfall, kann es ungemütlich werden. Denn wenn der Versicherer durch ein Gutachten nachweisen kann, dass technische Mängel an Ihrem Fahrzeug den Unfall (mit)verursacht haben, die bei einer HU aufgefallen wären, müssen Sie einen Teil der Unfallkosten selbst tragen.

Wenn Sie den TÜV überziehen, kann Ihre Versicherung Sie in Regress nehmen, wenn der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde.

Unabhängig davon, sollten Sie nichts riskieren und Ihr Auto, Motorrad oder den Anhänger immer technisch in Schuss halten. Denn bei groben, offenkundigen Sicherheitsmängeln liegt Fahrlässigkeit vor und die Versicherung kann Sie bei einem Unfall in Regress nehmen, d.h. Zahlungen zurückfordern. Außerdem trägt die Instandhaltung zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bei.

TÜV überzogen und Saisonkennzeichen

Können Sie den TÜV überziehen, wenn ein Saisonkennzeichen an Ihrem Fahrzeug angebracht ist? Gewissermaßen ja. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen, müssen Sie die HU im ersten Monat erledigen, in dem es wieder in Betrieb ist. Der TÜV darf also kurz ohne Strafe überzogen werden.

Fahrt zum TÜV ohne gültige Plakette

Ja. Wenn ihr aber von der Polizei angehalten werdet, und diese euch gegenüber nicht wohlwollend ist, könnte trotzdem ein Bußgeld drohen. Im besten Fall könnt ihr glaubhaft machen, dass ihr jetzt auf dem Weg zum TÜV seid. Im besten Fall bleibt es dann bei einer mündlichen Verwarnung.

Erneuerung der HU nach Ablauf

Haben Sie die HU verschwitzt, sollten Sie baldmöglichst einen Termin bei einer Prüfstelle oder in einer zertifizierten Werkstatt vereinbaren. Letzteres hat den Vorteil, dass die Mechaniker Mängel vor dem TÜV-Termin beheben und die Prüfer den Check vor Ort vornehmen. Sie sparen sich also einen zweiten Termin und zusätzliche Fahrten zu TÜV, DEKRA, GTU & Co.

Zur Untersuchung sollten Sie alle erforderlichen Papiere mitnehmen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief)
  • sind Anbauteile vorhanden, etwa besondere Räder oder Tieferlegungsfedern, die entsprechenden Änderungsbescheinigungen und Prüfzeugnisse

Haben Sie die begehrte Plakette erhalten, ist die nächste HU drei bzw. zwei Jahre später fällig. Dabei gilt das Datum der Prüfung und nicht das des ursprünglichen, überzogenen TÜV-Termins. Eine Rückdatierung erfolgt nicht.

Durchgefallen beim TÜV - was nun?

Durchgefallen ist nicht gleich durchgefallen: Es gibt verschiedene Abstufungen. Hat die HU geringe Mängel am Fahrzeug ergeben, müssen Sie diese zwar beseitigen, aber Sie erhalten in der Regel trotzdem die Plakette.

Bei erheblichen Mängeln gibt es die TÜV-Plakette erst nach einer erfolgreichen Nachprüfung. Sie müssen innerhalb eines Monats alles reparieren lassen und das Fahrzeug erneut vorführen.

Wurden gefährliche Mängel festgestellt, gilt dasselbe. Außer zur Werkstatt und zur TÜV-Untersuchung sollten Sie das Fahrzeug dann nicht mehr fahren. Aus diesem Gebot wird ein Verbot, wenn die Prüfer das Kfz als nicht mehr verkehrssicher einstufen. Auch zur Werkstatt müssen Sie es in diesem Fall abschleppen lassen.

TÜV im Ausland machen - geht das?

Halten Sie sich mit dem Fahrzeug im Ausland auf und der TÜV ist abgelaufen, können Sie die HU leider nicht vor Ort machen lassen. Das geht weder in der EU noch im nichteuropäischen Ausland.

Sobald Sie wieder zu Hause sind, müssen Sie bei der Prüfstelle vorfahren. Am besten vereinbaren Sie einen Termin und führen die schriftliche Bestätigung mit - so haben Sie bei einer Verkehrskontrolle einen Nachweis, dass Sie auf dem Weg zur Untersuchung sind.

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