Motorrad länger als 7 Jahre abgemeldet wieder zulassen

Wer sein Motorrad zeitweise nicht braucht, kann dieses außer Betrieb setzen, um Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zu sparen. Doch auch nach längerer Zeit ist eine Wiederzulassung grundsätzlich möglich. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, welche Fristen zu beachten sind, welche Unterlagen die Behörde benötigt und welche Kosten entstehen.

Wann ist eine Wiederzulassung möglich?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Motorrad zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuzulassen, nachdem es außer Betrieb gesetzt wurde. Zuständig dafür ist die Zulassungsbehörde am Wohnort des Halters. Damit Ihrem Antrag stattgegeben wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Zulassung eines Fahrzeuges darf erst erfolgen, wenn die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden soll, weder Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat, noch der Zulassungsbehörde rückständige Gebühren oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsgeschäften und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen schuldet. Falls Sie also ein Fahrzeug zulassen möchten und noch Kfz-Steuerrückstände haben sollten, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuerrückstände zuvor beim Hauptzollamt begleichen.

Voraussetzungen für die Wiederzulassung

  • Offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen dürfen nicht mehr als 30 Euro betragen.
  • Kfz-Steuerschulden dürfen nicht mehr als 5 Euro betragen.
  • Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Notwendige Unterlagen für die Wiederzulassung

Für die Wiederzulassung eines Motorrads, Pkw oder sonstigen Kfz verlangt die zuständige Behörde die Vorlage verschiedener Unterlagen. Hier ist eine Übersicht der notwendigen Dokumente:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die laufenden Kosten (z. B. Kfz-Steuer)
  • Versicherungsbestätigung

Zusätzlich für Unternehmen und Vereine:

  • Gewerbeanmeldung und Auszug aus dem Handelsregistereintrag (für Unternehmen)
  • Vereinsregister-Auszug (für eingetragene Vereine)

Sollten Sie nicht im Besitz der Fahrzeugdokumente sein, ist die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. In diesem Falle ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt notwendig (§ 5 StVG in Verbindung mit § 27 VwVfG).

Was tun bei fehlenden Fahrzeugdokumenten?

Sollten Sie die Fahrzeugdokumente verloren haben, können die technischen Daten zum Fahrzeug in Form einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung, eines Datenblattes oder in Form eines Gutachtens nach § 21 StVZO nachgewiesen werden. Neue Dokumente lassen sich bei der Zulassungsstelle beantragen.

Fristen und Betriebserlaubnis

Der Gesetzgeber gibt generell keine bestimmte Anzahl von Jahren vor, in der eine Wiederzulassung erfolgen muss. Allerdings sollten Fahrzeughalter beachten, dass die Betriebserlaubnis bei einer Außerbetriebssetzung nach 7 Jahren erlischt.

Seit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung am 1. März 2007 werden die Daten eines Fahrzeuges im Zentralen Fahrzeugregister erst nach sieben Jahren gelöscht. Trotzdem kann auch ein Fahrzeug, das länger als sieben Jahre abgemeldet / außer Betrieb gesetzt ist, wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden, wenn die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung des Herstellers oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges vorgelegt werden kann.

Wichtig: Wenn auch nach über 7 Jahren ein Nachweis über eine bereits bestehende Betriebserlaubnis erbracht werden kann, ist diese Forderung unzulässig. Ein Nachweis über eine bestehende Betriebserlaubnis ist immer ein Fahrzeugbrief, liegt also der Brief noch vor ist alles gut.

Kosten für die Wiederzulassung

Für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs fallen Gebühren an. Die Behörde erhebt mindestens eine Gebühr in Höhe von 12,40 Euro, wobei die Ausgaben je nach Aufwand steigen können. Darüber hinaus können aber noch zusätzlich Kosten - zum Beispiel für neue Kennzeichen - anfallen.

Hier eine Übersicht der möglichen Kosten:

Leistung Kosten (ca.)
Gebühr für die Wiederzulassung 12,40 Euro
Neue Kennzeichen 20 - 30 Euro
Beantragung alter Dokumente Variabel
Hauptuntersuchung (HU) 50 - 100 Euro

Für die Wiederzulassung können Sie mit Kosten zwischen 50 und 150 Euro rechnen. Wenn an Ihrem Fahrzeug noch Reparatur-Arbeiten gemacht werden müssen, fallen die Kosten natürlich höher aus.

Ablauf der Wiederzulassung

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle.
  2. Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen.
  3. Vorstellung bei der Zulassungsstelle: Legen Sie die Unterlagen vor und bezahlen Sie die Gebühren.
  4. Kennzeichen anbringen: Bringen Sie die Kennzeichen am Fahrzeug an.
  5. Zulassungsbescheinigungen erhalten: Sie erhalten die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.

Online-Wiederzulassung

Fahrzeugbesitzer haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online anzumelden. Im Netz gibt es verschiedene Plattformen, auf denen Sie die Wiederzulassung durchführen können. Jede Kfz-Zulassungsbehörde bzw. Zulassungsstelle verlangt bestimmte Unterlagen, die der Fahrzeugbesitzer oder die bevollmächtige Person zum Termin mitbringen muss. Diese unterscheiden sich von Amt zu Amt.

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