Leichtkrafträder sind für viele junge Menschen der erste Schritt in die motorisierte Freiheit. Aber auch als Zweitfahrzeug bieten sie Fahrvergnügen und Mobilität. Damit Sie beim Fahren Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung ein Muss.
Warum eine Leichtkraftrad-Versicherung?
Motorräder und Leichtkrafträder sind gemessen an der gefahrenen Strecke häufiger in Unfälle verwickelt als Pkws. Das liegt vor allem an der kleineren Bauart, durch die Sie für andere Verkehrsteilnehmer weniger sichtbar sind. Unfälle oder kleinere Vorfälle im Straßenverkehr lassen sich nie völlig vermeiden. Gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Roller oder Motorrad zufügen, können Sie sich mit einer Versicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen. Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten. Mit der Kfz-Haftpflicht sind Sie optimal gesichert, was Schäden an fremdem Eigentum oder Personen betrifft. Sie kommt jedoch nicht für die am eigenen Fahrzeug auf.
Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen. Mit der HUK-COBURG haben Sie dabei den größten Kfz-Versicherer Deutschlands und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio.
Mallorca-Police
Wenn Sie sich im Ausland einen Pkw mieten, sind die oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland. Im Schadenfall könnte die Deckungssumme nicht ausreichen. Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen. Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen. Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko.
Mit der Kaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen die finanziellen Folgen häufig auftretender Schäden Ihres Fahrzeugs ab. Auch die Schutzkleidung ist beim Kasko-Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung als Zubehör mitversichert. Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen. Wir zahlen dem Erstbesitzer anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder durch eine Beschädigung die erforderlichen Kosten einer Reparatur mindestens 80% des Neupreises betragen.
Leistungen der Teilkasko
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Sturm)
- Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss
- Bruchschäden an der Verglasung
- Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h)
Leistungen der Vollkasko
- Selbstverschuldete Unfallschäden
- Vandalismus
- Umfasst alle Leistungen der Teilkasko
Zusätzliche Leistungen
Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen.
Kfz-Schutzbrief
Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 7,00 € * im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z.
Ausland-Schadenschutz
Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B. Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Wir versichern Sie in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei.
Unfallschutz
Zusätzlich profitieren Sie nicht nur auf dem Motorrad bzw.
Verkehrsrechtsschutz
Wie wichtig ist Verkehrsrechtsschutz?
Besonderheiten bei E-Leichtkrafträdern
Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
- Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag
- Kosten für die Entsorgung des Akkus
- Abschleppen bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus
- Kosten bei drohender Entzündung des Elektro- oder Hybridfahrzeugs
- Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden
Saisonkennzeichen
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
Was zählt als Leichtkraftrad?
Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben. Viele sprechen bei Ihrer Maschine daher auch von einer „80er” oder „125er”. Roller haben häufig einen Hubraum von 80 ccm und fallen damit in dieselbe Kategorie. Für die Leichtkraftrad-Versicherung ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt. Was von der Motorisierung darüber hinaus geht, zählt als Motorrad und muss als solches versichert werden. Besonders für Jugendliche sind Leichtkrafträder interessant, da sie bereits ab 16 mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden dürfen. Aber auch mit einem alten Pkw- oder Lkw-Führerschein, der vor dem 1.
Schadenfreiheitsklasse
Die Tarifeinstufung Ihres Leichtkraftrads bzw. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen - z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere. Oder auch später vom Leichtkraftrad z. B. auf den ersten eigenen Pkw. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer Einstufung.
eVB-Nummer
Das ist die frühere Deckungskarte bzw. Hierbei handelt es sich um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination.
Kaufvertrag
Wir empfehlen Ihnen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sie können dafür beispielsweise unseren Kfz-Kaufvertrag verwenden. Er stellt sicher, dass Sie keine wesentlichen Daten oder Angaben vergessen, wie z. B. der Tag und die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe. Bitte lesen Sie auch die dort enthaltenen Wichtigen Hinweise für den Käufer bzw.
Wechsel der Leichtkraftradversicherung
Wie kann ich meine Leichtkraftradversicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen? Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln.
- Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
- Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw.
Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen.
Berechnung der Versicherungsprämie
Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:
- Hersteller
- kW
- Höchstgeschwindigkeit
- Hubraum
- Leergewicht
- Erstzulassung
- Zulassung auf den neuen Halter
- Wie fangen die Kennzeichen im Ort an (z.B. B für Berlin)?
- Postleitzahl des Halters
- Jahreslaufleistung
- Wo steht das Fahrzeug über Nacht?
- Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie (z.B. Haftpflicht und Teilkasko etc)?
- Welche Selbstbeteiligung wünschen Sie in der Vollkasko und/oder in der Teilkasko (z.B. € 0, € 150, € 300, € 500)?
- Wer darf alles mit dem Fahrzeug fahren (z.B. Lebens-/Ehepartner, Kinder etc.)?
- Bitte teilen Sie uns die genauen Geburtsdaten der Fahrer mit.
- Wünschen Sie ein Ganzjahres- oder Saisonkennzeichen?
- Teilen Sie uns bitte bei einem Saisonkennzeichen den gewünschten Zeitraum mit (z.B.
- Haben Sie "freie" Schadenfreiheitsklassen z.B. von einem abgemeldeten Fahrzeug?
- Bitte teilen Sie uns zur Berechnung die Schadenfreiheitsklassen (keine Prozente) mit.
Wir bieten Ihnen zahlreiche Anbieter und Tarife im Vergleich, auch mit Tarifen der aktuellen und letzten Testsieger. Denn als Motorrad Versicherungsspezialist arbeiten wir schon lange mit vielen Versicherungsgesellschaften zusammen und kennen zuverlässige Partner. Mit uns können Sie sich gut und preiswert (GuP) versichern. Wir sind bereits seit über 40 Jahren als Versicherungsmakler tätig. Bei uns sprechen Sie noch mit einem echten Team fest angestellter Mitarbeiter.
Weitere wichtige Faktoren
- Deckungsumfang/Deckungssummen: Überprüfen Sie, welche Summe im Schadensfall von der Versicherung abgedeckt wird. Diese sollte idealerweise bei 100 Millionen Euro liegen.
- Selbstbeteiligung: Wenn Sie im Schadensfall einen Anteil der Kosten selbst übernehmen, kann sich das positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken. Hier ist z.B. eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei der Teilkasko und 300 Euro bei der Vollkasko möglich.
- Schadenfreiheitsklasse: Können Sie von einer günstigen Schadenfreiheitsklasse profitieren? Kann das Leichtkraftrad bei der Versicherung also Zweitfahrzeug versichert werden?
- Zusatzleistungen: So manche Leichtkraftradversicherung bietet Extras wie Pannenhilfe oder Ersatzfahrzeug an.
Kosten für eine 125ccm Versicherung
Für die Versicherung einer 125ccm Maschine mit 16 Jahren muss man mit Kosten von 150 - 300 Euro rechnen. Das sind die Kosten als Fahranfänger nur für die Haftpflicht . Den genauen Betrag kann man hier im Leichtkraftrad Versicherung Vergleich ermitteln.
Steuern und Unterhalt
Motorräder und Roller mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und einer Leistung bis elf kW/15 PS sind - ebenso wie 50er - laut Paragraf drei des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zulassungsfrei. Das bedeutet, dass für sie keinerlei Steuern bezahlt werden müssen. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Wenn die 125er mehr als 15 PS hat, kostet sie 9,20 Euro Steuern pro Jahr. Ein kleiner finanzieller Posten kommt trotzdem auf jeden 125er-Eigner zu. Es gilt die Kennzeichenpflicht! Das soll heißen, dass die 125er wie ein Motorrad mit mehr Hubraum und Leistung oder wie ein Auto bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden muss und ein Nummernschild braucht. Bei diesem Termin verlangt die Behörde zudem einen Nachweis der Versicherung.
Die Betriebskosten für ein Leichtkraftrad belaufen sich auf 8 bis 12 Cent je gefahrenem Kilometer. Bis zu einer maximalen Leistung von 11 kW fallen keine Steuern an. Darüber schon: Die Höhe der Steuer hängt von dem Hubraum und der Leistung des Fahrzeugs ab. Um den Steuerbetrag zu ermitteln, gilt folgende Berechnungsformel: (Hubraum in Kubikzentimetern / 25) x 1,84 Euro.
Sicherheitsmaßnahmen
Eine der wichtigsten Maßnahmen ist das Tragen der korrekten Schutzausrüstung, bestehend aus Helm, Motorradjacke und -hose sowie Handschuhen und Stiefeln. Weiterhin sollten man mit den Besonderheiten seines Leichtkraftrads vertraut sein. Generell sollte genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern gehalten werden. Autofahrer können Zweiräder leicht übersehen.
Sonstige Informationen
Der Gesetzgeber schreibt vor, wie das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist: An der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte. Ja, Leichtkrafträder müssen auch alle zwei Jahre zum TÜV.
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