Ist es schädlich, ein Motorrad warmlaufen zu lassen?

Im Winter sieht man oft, dass Fahrzeughalter ihre Autoscheiben kratzen, während der Motor läuft. Sie möchten dadurch den Innenraum des Fahrzeugs vorheizen oder die Scheiben von innen anwärmen, in dem Glauben, dass das Freikratzen dadurch schneller geht. Doch das Warmlaufenlassen eines Benziners oder Diesels im Stand ist nicht nur schlecht fürs Auto, auch die Umwelt wird extrem belastet. Außerdem ist das Warmlaufenlassen des Verbrenners verboten.

Gesetzliche Grundlagen und Strafen

Bei einem Kraftfahrzeug, z. B. einem Pkw oder Lkw, den Motor unnötig laufen zu lassen, ist per Gesetz verboten, da hierbei vermeidbare Emissionen und Lärm entstehen. Dies gilt auch auf Privatgrundstücken. Nicht nur die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Parken oder Halten mit laufendem Motor, sondern auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG).

In den meisten Fällen wird ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro verhängt. Fällt der Tatbestand allerdings nicht in den Geltungsbereich der StVO, sondern des LImSchG, kann auch ein wesentlich höheres Bußgeld erfolgen. Wann welche Sanktion verhängt wird, ist davon abhängig, ob der betreffende Fall in den Geltungsbereich der StVO fällt oder den des Landesimmissionsschutzgesetzes. Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum unnötig den Motor laufen lassen, greift die StVO.

Den Motor im Stand laufen zu lassen, zieht keine „Strafe“ im juristischen Sinne nach sich, da es sich hierbei um keine Straftat handelt. Aber der bundesweite Tatbestandskatalog sieht hierfür ein Bußgeld von 80 Euro vor. Die Landesimmissionsschutzgesetze hingegen legen für das unnötige Laufenlassen eines Motors auch schon mal ein wesentlich höheres Bußgeld an. Gemäß dem LImSchG Berlin z. B.

Bußgelder im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Bußgelder für das unnötige Laufenlassen des Motors:

Verstoß gegen: Bußgeld:
StVO 80 Euro
LImSchG (je nach Bundesland) Deutlich höheres Bußgeld möglich (z.B. 200 Euro in Brandenburg, bis zu 5.000 Euro in NRW)

Schädlichkeit für Motor und Umwelt

Die Vorstellung, ein Vorwärmen würde bei kalten Temperaturen den Antrieb schonen, ist schlichtweg falsch. Im Gegenteil: Beim Laufenlassen von Motoren im Leerlauf werden diese schlechter geschmiert. Ein PKW oder LKW lässt den Motor zum Aufwärmen laufen - das ist also kein guter Gedankengang. Den Motor laufen zu lassen, ist beim Eiskratzen in der Regel also sinnlos und stellt eine Umweltbelastung dar, denn das Fahrzeug stößt dabei Abgase aus.

Nicht nur die Umwelt wird geschädigt, wenn Sie Ihren Motor laufen lassen im Stand, sondern auch Ihr Fahrzeug. Die Warmlaufphase ist für den Verbrennungsmotor besonders schädlich. Diese ist beim Laufenlassen im Stand aber besonders lang. Auch die Phase mit erhöhtem Verschleiß dauert länger: Das Motoröl braucht länger, um Betriebstemperatur zu erreichen, dadurch erhöht sich die Reibung im Motor.

ADAC Tests haben gezeigt, dass das Fahrzeug durch das Laufenlassen des Verbrennermotors im Stand nicht besonders warm wird. Nach vier Minuten Motor warmlaufen lassen bei einer Außentemperatur von minus 10 Grad hat das Motoröl gerade einmal eine Temperatur von minus 7 Grad erreicht. Und auch die Heizung im Wageninneren erzeugt mit etwa 13 Grad nur ein laues Lüftchen. Dafür wurden aber schon ca. 0,1 Liter Sprit verbrannt.

Alternativen zum Warmlaufenlassen

Eine gute Alternative für Autobesitzer ohne Garage ist eine Standheizung. Diese lässt sich per Fernbedienung starten oder auf eine bestimmte Uhrzeit programmieren. So kann man auch bei Minus-Temperaturen ins enteiste und vorgewärmte Auto einsteigen und sofort losfahren. Nahezu alle Elektroautos haben übrigens eine Standheizung serienmäßig, die programmiert oder per App gestartet werden kann.

Eine günstige Alternative sind Frostschutzfolien, die über das Fahrzeug gelegt und fixiert werden. Allerdings decken diese Folien oft nur die Frontscheibe ab. Seiten- und Heckscheiben müssen dennoch freigekratzt werden. Gegen beschlagene Scheiben hilft ein Trockentuch im Auto.

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