Motorrad Zulassen: Unterlagen und Checkliste für eine Reibungslose Anmeldung

Wer ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen will, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig. Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Notwendige Unterlagen für die Motorradzulassung

Egal, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder abgemeldetes Motorrad handelt - bevor Sie damit auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie das Motorrad zunächst offiziell anmelden. Sie benötigen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können, einige Unterlagen. Die wichtigsten Infos.

Allgemeine Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis: Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend).
  • Vollmacht: Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend).
  • In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw.

Spezifische Unterlagen je nach Fall:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei EG-Typgenehmigung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Datenbestätigung bei nationaler Typgenehmigung.
  • Bei Einfuhr aus dem Ausland: ausgestellte ausländische Fahrzeugpapiere; ggf. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung/ -quittung, ggf.

Weitere Wichtige Dokumente:

  • eVB-Nummer: Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I: Nach einer europaweiten Standardisierung wird der Fahrzeugschein inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet.
  • TÜV-Nachweis und AU-Bescheinigung: Neben elektronischer Versicherungsbestätigung eVB, Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verlangt die Zulassungsbehörde hierbei einen gültigen TÜV-Nachweis sowie eine AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung).

Zusätzliche Hinweise:

  • Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund.
  • Ausgestellte ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen; ggf. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung/ -quittung, ggf. Anträge auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen z.B.
  • Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen.

Ablauf der Motorradzulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren. Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.

Besonderheiten

  • Motorrad ohne Führerschein zulassen: Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist.
  • Oldtimer-Motorrad ohne Papiere: Sie können, wenn Sie beispielsweise ein Oldtimer-Motorrad ohne Papiere besitzen, dieses zulassen - auch wenn es einen höheren bürokratischen Aufwand bedeutet.
  • Internetbasierte Zulassung (i-Kfz): In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.
  • Vertretung bei der Zulassung: Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

Kosten für die Motorradzulassung

Die Kosten für die Zulassung eines Motorrads liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren, deren Zusammensetzung Sie hier genauer nachvollziehen können. Die Kosten für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Beispielhafte Kosten (ungefähre Angaben):

Vorgang Kosten (ca.)
Neuzulassung ABE 1 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik) Variabel
Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks Variabel
Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel Variabel
Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel Variabel
Saisonkennzeichen Variabel

Zusätzliche Tipps

  • Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen.
  • Wer nach einem langen Winter kaum noch die Finger von seiner Maschine lassen kann, kann für die Wiederanmeldung auch mit dem noch abgemeldeten Motorrad zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, den direkten und kürzesten Weg zu nehmen und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad zu haben.

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