Spiegel am Motorrad sind nicht nur ein Muss, weil sie der Gesetzgeber vorschreibt, sondern gewährleisten auch, dass man den Verkehr hinter sich jederzeit sicher im Blick behalten kann, ohne sich dabei gefährlich verrenken zu müssen. Entsprechend den Vorschriften des § 56 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind sämtliche Kraftfahrzeuge verpflichtet, über „Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht“ zu verfügen.
Anzahl der benötigten Spiegel
Die Anzahl der benötigten Spiegel richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum des Motorrads:
- Erstzulassung vor 1990: Bei diesen Motorrädern ist mindestens ein Spiegel erforderlich.
- Motorräder ab Baujahr 1990: Müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein.
Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Rückspiegel in einer Position installiert werden müssen, die es dem Fahrer ermöglicht, den Verkehr hinter dem eigenen Fahrzeug klar und deutlich zu beobachten. Es ist nicht gestattet, diese Anbauteile in einer Weise zu verwenden, die keinen funktionalen Zweck erfüllt.
Größe der Motorradspiegel
Auch bei den technischen Vorgaben machen die StVZO und die Europäische Union detaillierte Angaben. So muss/darf:
- Die Größe der reflektierenden Fläche bei runden Spiegeln muss einen Mindestdurchmesser von 94 mm aufweisen, die Fläche nicht kleiner als 69 Quadratzentimeter sein.
- Bei nicht runden Spiegeln muss es möglich sein, einen Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm auf der reflektierenden Fläche aufzuzeichnen.
- Der Durchmesser eines runden Spiegels darf 150 mm nicht überschreiten.
- Die spiegelnde Fläche eines nicht runden Spiegels muss in ein 120 x 200 mm großes Rechteck passen.
Installation der Rückspiegel
Bei der Montage von Rückspiegeln für Motorräder ist darauf zu achten, dass sie sich durch die Vibrationen und Erschütterungen während der Fahrt nicht lösen oder verstellen. Die Motorrad Spiegel müssen auf den Fahrer individuell einstellbar sein und der maximale Winkel zwischen dem Auge des Piloten und dem Rückspiegel darf 55° nicht überschreiten.
Rückspiegel, ebenso wie andere relevante Anbauteile, müssen E-geprüft sein oder eine DOT-Zertifizierung aufweisen. Nur dann ist es erlaubt, sie im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden. Im Falle einer Kontrolle kann eine Geldstrafe gemäß der aktuellen Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO fällig werden, ist keine Prüfziffer vorhanden.
Weitere wichtige Punkte
- Mindestabstand: Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein.
- Konvexes Spiegelglas: Die Spiegel müssen ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung) aufweisen.
- Einstellbarkeit: Die Spiegel müssen einstellbar sein.
Praktische Tipps für einen optimalen Durchblick
- Kontrolliere vor jeder Fahrt den Zustand und die korrekte Einstellung der Spiegel.
- Verwende bei einem Austausch oder Umbau nur Anbauteile, die E-geprüft sind.
- Achte bei der Montage der neuen Motorrad Spiegel auf die korrekte Position. Nur so ist eine optimale Sicht nach hinten gewährleistet.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, allerdings gibt es bei der Anbringung Spielraum. Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Blickwinkel
Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt. Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten.
Polizeikontrollen
Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht. Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel. Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei. Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge.
Europäische Regelung für Rückspiegel an Krafträdern
Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Anzahl der Rückspiegel nach ECE-R81
In der ECE-R81 ist geregelt:
- Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite).
- Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.
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