Der Führerschein der Klasse A2 ist der mittlere von den drei Motorradführerscheinen und baut auf dem A1-Führerschein auf. Mit dem stufenweisen Aufbau möchte man jungen Menschen die Möglichkeit geben, frühzeitig den Motorrad-Führerschein zu machen und die Leistung des Gefährts langsam entsprechend der Fahr-Routine zu steigern.
Voraussetzungen für den A2-Führerschein
Um den A2-Führerschein zu erwerben, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
Befristung und Gültigkeit
Der A2-Führerschein ist unbefristet. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Prüfungen für den A2-Führerschein
Für den A2-Führerschein musst du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast du bereits den A1-Führerschein, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
Theorieprüfung
Beim Direkteinstieg in die Klasse A2 musst du wie in Klasse A1 den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff in Klasse A2 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.
Praktische Prüfung
In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Dabei ist es natürlich von Bedeutung, ob du bereits Erfahrungen im Motorradfahren gesammelt hast. Es kommen drei verschiedene Szenarien in Frage:
- Erstes Szenario - du hast noch keinen Führerschein Klasse A1, machst die Klasse A2 also im Direkteinstieg. Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Du musst 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.
- Zweites Szenario - du hast bereits die Klasse A1, aber noch keine zwei Jahre. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
- Drittes Szenario - du hast die Klasse A1 bereits seit mindestens zwei Jahren. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
Was darf man mit dem A2-Führerschein fahren?
Mit dem A2-Führerschein darfst du fahren:
- Krafträder mit einer Leistung von höchstens 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist.
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf höchstens 0,2 kW/kg betragen.
Welche Führerscheinklassen erhält man automatisch mit dem A2-Führerschein?
Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem A2-Führerschein: AM und A1.
Besonderheiten beim A2-Führerschein
Beim A2-Führerschein handelt es sich um die zweite Stufe der Motorrad-Führerscheine, da er auf den A1-Führerschein aufbaut. Die nächsthöhere Stufe ist dann der A-Führerschein, den du nach weiteren zwei Jahren machen darfst.
Kosten für den A2-Führerschein
Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Hier ist eine Übersicht der durchschnittlichen Kosten:
- Anmeldung in der Fahrschule: 150 - 350 Euro
- Fahrstunde: je 35 - 65 Euro
- Sonderfahrt: je 40 - 70 Euro
- Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 - 100 Euro
- Theoretische Prüfung: 22,49 Euro
- Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 - 200 Euro
- Praktische Prüfung: 121,38 Euro
Überblick über Motorradführerscheinklassen
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
Welchen Führerschein für welches Kraftrad? Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Motorradführerscheine im Überblick
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge | Mindestalter |
|---|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge | Zweirad: 20 Jahre Dreirad: 21 Jahre |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. | 18 Jahre |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. | 16 Jahre |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. | 15 Jahre |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
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