Die 95 Dezibel Verordnung sorgt weiterhin für Diskussionen, obwohl sie nun schon in der zweiten Saison ist. Die Verordnung trat am 10. Juni 2020 das erste Mal in Kraft, und 2021 wurde sie dann fix und unbegrenzt etabliert. Seitdem dürfen auf einigen Strecken Tirols einspurige Fahrzeuge mit einem im Zulassungsschein eingetragenen Standgeräusch von über 95 dB nicht befahren werden.
Kritik an der Verordnung
Zuletzt hat Landeshauptmann (LH) Stellvertreterin Ingrid Felipe in einer Aussendung zum Thema Streckensperrungen die Behauptung aufgestellt, dass je lauter das Standgeräusch, desto lauter auch das Fahrgeräusch sei. Die Arge 2Rad, der Dachverband der österreichischen Zweiradindustrie und Zweiradimporteuren, hält gemeinsam mit der Wirtschaftskammervertretung des 2Radhandels fest, dass diese Behauptung nicht den Tatsachen entspricht. Beide Interessensvertretungen sind um Klarheit, Objektivität und einen nachvollziehbaren Ansatz für eine neuerliche Beurteilung dieser Verordnung bemüht.
Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad, erklärt: "Es ist daher absolut nicht geeignet, laute von leisen Motorrädern zu unterscheiden! Diese beiden Beispiele unterstreichen sehr deutlich, warum wir schon rein fachlich mit der Tiroler Verordnung bzgl. Fahrverbote für Motorräder nicht einverstanden sind. Zeigen sie doch ganz eindeutig, dass das Standgeräusch keinen Rückschluss auf das Fahrgeräusch, das ja letztendlich das Kriterium der Lärmbelastung für Anrainer darstellt, zulässt."
Ferdinand O. Fischer, Sprecher des 2Radhandels, ergänzt: "Das Standgeräusch hat nur einen Zweck: es ermöglicht der Polizei durch eine vor Ort Messung festzustellen, ob ein Auspuff manipuliert wurde oder nicht. Eine Verordnung, die Motorrädern lediglich aufgrund einer Nachschau im Zulassungsschein das Befahren verbietet, ohne zu messen, geht am Sinn und Zweck des Standortgeräusches, nämlich manipulierte Auspuffe aus dem Verkehr ziehen zu können vorbei und ist daher alleine schon aus diesem Grund vollkommen widersinnig."
Unabhängig von der Themenverfehlung der Standgeräuschverordnung von Frau Felipe, ist das Verbot der Nutzung von offiziell zugelassenen motorisierten Zweirädern, die auf europäischer Ebene und in Österreich homologiert wurden, für die jede Menge Steuern bezahlt wurden und werden, kategorisch abzulehnen. Außerdem widerspricht die Verordnung dem Gleichheitsgrundsatz; eine entsprechende Verfassungsgerichtshof-Klage ist anhängig.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wenn Bikes manipuliert werden, wird das von beiden Organisationen in keinster Weise gutgeheißen, im Gegenteil. Es gibt aber derzeit schon genug Möglichkeiten, diese Bikes entsprechend zu strafen. Daher besteht kein Regelungsdefizit, sondern, wenn schon, ein Vollzugsdefizit.
Darüber hinaus sehen sowohl die Arge 2Rad, als auch die Vertretung des 2Radhandels, die Notwendigkeit eines Beitrags der Motorrad-Community zum gedeihlichen Miteinander von Motorradfahrern und Anrainern; in diesem Zusammenhang hat die Arge 2Rad die Kampagne Fahr ruhig weiter und der Zweiradfachausschuss der WKO die Videokampagne Lieber leiser in die Zukunft, als laut ins Out! ins Leben gerufen.
Das Fahrverbot in Tirol und seine Auswirkungen
Das fragwürdige Fahrverbot in Tirol für Motorräder über 95 dB(A) Standgeräusch bleibt bestehen. MOTORRAD zeigt die aktuellen Modelle, die dort trotzdem fahren dürfen. Auf 6 Streckenabschnitten dürfen vom 15. April bis 31. Oktober keine Motorräder mehr fahren, die mehr als 95 dB(A) Standgeräusch eingetragen haben.
Im Zuge eines geplanten und schlussendlich nicht zugelassenen Pilotprojekts im deutschen Kreis Holzminden, bei dem Fahrverbote über 90 dB(A) Standgeräusch drohten, durchsuchte MOTORRAD die Datenbank. Seit 2019 erfasste die Test-Crew die Standgeräusch-Werte von 414 aktuellen Modellen. 321 davon sind von den Fahrverboten in Tirol ausgenommen. Darunter bekannt laute Motorräder in Fahrt wie die italienischen V4-Modelle von Aprilia, Tuono und RSV4, sowie die Ducati Multistrada.
Interessant: Das genaue Gegenteil ist bei zahlreichen in der Praxis unauffälligen Motorrädern zu erkennen, die laut Standgeräusch nur ganz knapp dem Fahrverbot unterliegen, auf der Straße allerdings als flüsterleise gelten.
Unterschiede zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch
Problem: Die echten Fahrgeräusche einiger dieser Modelle werden mit einer sehr hohen Lautheit - einer psycho-akustischen Größe - empfunden. Die Lautstärke ist messbar, die Lautheit nehmen wir individuell wahr. Sprich: Die Chance, mit einem lauten Motorrad in Tirol legal zu fahren ist größer, als mit einem leisen Motorrad, dessen irrelevantes Standgeräusch - teils aus Altersgründen - über einer rechtlich nicht erhebbaren Grenze liegt.
Hintergrund der Fahrverbote in Tirol anhand des irrelevanten Standgeräuschwerts ist die angeblich leichtere Prüfung vor Ort. Und dafür wird immer die Nahfeldmessung genutzt. Allerdings ist das Instrument gedacht, um verschlissene, manipulierte oder illegale Auspuffanlagen zu identifizieren. So gesehen satteln die Regierung in Tirol und im schlechtesten Falle in Holzminden das Pferd von hinten auf, denn eine Nahfeldmessung wird eigentlich nur durchgeführt, wenn der Verdacht eines illegal zu lauten Motorrads besteht.
Standgeräusch nicht rechtssicher
Aus den Standgeräuschen der Fahrzeuge lassen sich allerdings nicht die Betriebsgeräusche belastbar ableiten. So können durchaus Motorräder mit niedrigen Standgeräuschen überproportional laute Fahrgeräusche erzeugen und auch umgekehrt. Damit ist schon die Basis dieses Modells rechtsunsicher und kann daher keine Grundlage für Modellversuche in Deutschland sein.
So läuft die Standgeräuschmessung ab
Bei einer Schalldruckpegelmessung im Nahfeld, der sogenannten Standgeräuschmessung nach UN-ECE R 41.04, werden mehrere Messungen seitlich hinter der Endtopfmündung genommen. Bei halber Nenndrehzahl muss die Drehzahl mindestens 1 Sekunde gehalten und dann abrupt der Gasgriff geschlossen werden. Aus mindestens drei Messungen, die nacheinander nicht weiter als 2 dB(A) voneinander abweichen dürfen, errechnet man den Mittelwert, der mathematisch gerundet das Ergebnis ergibt.
Betroffene Strecken in Tirol
Aufgrund der erheblichen Lärmbelastung für die im Bezirk Reutte lebende Bevölkerung werden vom 10. Juni bis 31. Oktober folgende Strecken gesperrt:
- B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
Das Fahrverbot gilt zwischen 10. Juni und 31. Oktober. Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.
Alternativen und Reaktionen
Einige Motorradfahrer meiden die Gegend im Sommer, um keine Einnahmen zu bringen. Die Diskussion gab es ja schon, als die 60kmh beim Hahntenjoch eingeführt wurden. "Dann werden wir da nix kaufen oder konsumieren!" - Und wenn man die Anlieger, Ladenbesitzer und Restaurantbesitzer befragt, sind die Motorradfahrer schon immer nur durchgeheizt und haben schon seit jeher nicht angehalten.
Im niedersächsischen Landkreis Holzminden waren ab April 2024 Fahrverbote für Motorräder mit mehr als 90 Dezibel eingetragenem Standgeräusch geplant, die aber vom Tisch sind.
Marktübersicht der Fahr- und Standgeräusche
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR).
Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
- Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
- Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).
80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Die Tabellen geben einen Überblick über die Mehrzahl der aktuell angebotenen Leichtkraftrad- und Motorradmodelle und ihre amtlichen Fahr- und Standgeräuschwerte. Modelle mit gleicher Basis, ähnlichen Modellnamen und gleichen Geräuschwerten wurden zusammengefasst. Die Preise gelten dann als Basispreise bzw. als Preis des günstigsten Modells.
Tipps zum leisen Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen.
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.
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