Motorradfahren ohne Helm: Welche Strafe droht in Deutschland?

In Deutschland ist die Sicherheit im Straßenverkehr von großer Bedeutung. Um das Verletzungsrisiko bei Unfällen zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber das Tragen von Schutzhelmen für Motorradfahrer vor. Doch welche Konsequenzen hat es, wenn man ohne Helm Motorrad fährt?

Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht

Die Helmpflicht für Motorradfahrer ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Maßgebend ist hier der § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Der § 21a der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass alle Personen, die ein Kraftrad nutzen, welches schneller als 20 km/h fahren kann, während der Fahrt einen Helm tragen müssen. Somit herrscht in Deutschland eine Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer.

Unter § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Die Pflicht schließt seit dem 1.Oktober 1985 ebenfalls Mofas ein. Denn auch diese überschreiten mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis 25 km/h die Grenze von in § 21a genannten 20 km/h.

Wie dieser Auszug zeigt, beschränken sich die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf die Helmpflicht beim Motorrad, sondern gelten für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Darüber hinaus können die Vorschriften auch für Trikes und Quads gelten, wenn diese offen sind und nicht über Sicherheitsgurte verfügen.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Allerdings gibt es auch vereinzelte Ausnahmen, in denen ein Motorrad ohne Helmpflicht auskommt. Sind Motorräder oder andere Krafträder zum Beispiel mit Sicherheitsgurten ausgestattet, kann dies dazu führen, dass die Helmpflicht nicht mehr besteht. Bei sogenannten Trikes - ein motorisiertes Dreirad - muss genauer hingeschaut werden. Haben diese Fahrzeuge integrierte Sicherheitsgurte, dann muss nicht zwingend ein Helm getragen werden. Ein Beispiel wäre der C1 von BMW.

Darüber hinaus können Fahrzeugführer gemäß § 46 StVO auch die Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad beantragen. Diese Option besteht allerdings meist nur, wenn das Tragen des Schutzhelms wegen gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist. Die medizinische Begründung ist dabei mithilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen.

Sie sollten grundsätzlich auch bedenken: Wird die Ausnahmegenehmigung erteilt, geht diese unter Umständen mit Gebühren einher. Informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Behörde.

Für Leichtmofas und E-Bikes besteht dagegen keine Helmpflicht. Fahrräder werden dagegen von der Helmpflicht ausgenommen. Da es sich hierbei nicht um ein motorisiertes Zweirad handelt, ist es nicht verpflichtend, beim Fahrradfahren einen Kopfschutz zu tragen. Das Tragen eines Helms kann Sie jedoch vor schweren Kopf- und Hirnverletzungen schützen.

Geeigneter Schutzhelm: Was ist zu beachten?

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Was diese Formulierung konkret bedeutet, klären wir hier.

Damit ein Schutzhelm den Anforderungen zur Helmpflicht beim Motorrad entspricht, muss dieser gemäß StVO „geeignet“ sein. Konkrete Informationen welche Merkmale dafür notwendig sind, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.

Als besonders sicher gelten Helme, die den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen und auch Experten raten grundsätzlich zu entsprechenden Modellen.

In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten.

Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Im Ausland ist das mitunter jedoch anders. Möchten Sie dort den Anforderungen einer Helmpflicht auf dem Motorrad entsprechen, ist es oft unerlässlich, dass der Helm die ECE-Norm erfüllt.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Wer gegen die Helmpflicht für Motorradfahrer verstößt, begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.

Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, drohen Sanktionen. Allerdings müssen Personen, die die Helmpflicht beim Motorrad missachten, keine Strafe befürchten, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld bezahlen.

Anders gestaltet sich die Angelegenheit, wenn minderjährige Kinder auf dem Kraftrad befördert werden und keinen geeigneten Schutzhelm tragen. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Die folgende Tabelle zeigt die Sanktionen im Überblick:

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Fahren ohne Helm 15 0 0
Kind ohne Helm befördert 60 1 0

Helmpflicht und Mitverschulden bei Unfällen

Gerät der Motorradfahrer in einen Unfall, bei dem er keinen Helm getragen hat, dann kann ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Wichtig! Sind Motorradfahrer an einem Unfall beteiligt, kann ein Verstoß gegen die geltende Helmpflicht weitreichende Konsequenzen haben. Denn auch wenn der Biker grundsätzlich keine Schuld an der Kollision trägt, kann die Versicherung den Verzicht auf einen geeigneten Schutzhelm als fahrlässiges Verhalten bewerten. Dadurch trägt dieser eine Mitschuld und die Gegenseite kann Schadenssumme reduzieren oder ggf.

Die Versicherung stuft das Verhalten dann als Mitverschulden gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein, selbst wenn der Biker keinerlei Schuld getragen hat.

Helmpflicht im europäischen und internationalen Vergleich

In allen anderen europäischen Ländern gilt fast uneingeschränkt ebenfalls eine Helmpflicht für Krafträder, also Motorräder und Motorroller. Jedoch können einzelne Bestimmungen voneinander abweichen. Motorradfahrer sind auf der sicheren Seite, wenn sie einen Helm tragen, der den ECE-Richtlinien entspricht. Für andere Fahrzeuge ist es möglich, dass eine Helmpflicht entfällt, sobald Sicherheitsgurte integriert sind.

Eine uneingeschränkte Helmpflicht gilt in 21 Staaten der USA. Hier muss jeder Fahrer und Beifahrer, egal welchen Alters, einen Helm tragen. In allen anderen Staaten gilt die Helmpflicht nur bis zu einem bestimmten Alter. In einigen Staaten, wie in Arizona, Hawaii und New Mexico kann ab 18 Jahren auf den Schutzhelm verzichtet werden.

Historischer Kontext: Einführung der Helmpflicht

Eingeführt wurde die Helmpflicht fürs Motorrad in der BRD im Jahre 1976. Sanktionen mussten Helmmuffel allerdings zuerst nicht befürchten, denn für das Motorradfahren ohne Helm war ein Bußgeld erst seit 1. August 1980 vorgesehen. Die Geldsanktion betrug damals 30 DM.

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