Es ist ein sonniger Tag, und man hat ein paar seiner Motorradfreunde für eine gemeinsame Tour zusammengetrommelt. Die Tour neigt sich dem Ende, es ist ein schöner Abend, es geht Richtung Heimat zum gemeinsamen Grillabend, und die Sonne steht tief am Himmel. Plötzlich ein Knall! Erstmal bremsen, schauen was los ist, sich orientieren. Oh nein, ein Unfall! Immer wieder kommt es leider zu Unfällen, und man fühlt sich hilflos. Der letzte Erste Hilfe Kurs ist schon viel zu lange her...wie war das nochmal mit dem Helm? Viele Ersthelfer sind unsicher, ob sie den Helm abnehmen sollen.
Einige Veranstalter und Hilfsorganisationen bieten bereits Erste Hilfe Kurse speziell für Motorradfahrer an. Dort geht es vor allem darum, was in den ersten Momenten und vor dem Eintreffen der Fachkräfte getan werden kann und muss. So vergisst man in der Aufregung gern mal das Thema Eigenschutz und die adäquate Absicherung der Unfallstelle. Natürlich ist es auch wichtig, dass möglichst schnell ein Notruf abgesetzt wird, der richtig und vollständig ist, damit die Rettungskräfte zeitig ankommen.
Da uns das Thema sehr am Herzen liegt, möchten wir auf unserer Homepage gern eine Sammlung aller Anbieter pflegen. Die Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Veranstalter selbst, wir möchten hier als eine Art Schnittstelle agieren. Im Erste-Hilfe Training für Motorradfahrer (gilt natürlich auch für Bikerinnen) erfahrt und trainiert Ihr die notwendigen Handgriffe und erlangt das notwendige Wissen um gestärkt in die Saison zu starten.
Bike & First-Aid Tour 2025 - Erste-Hilfe-Kurs mit Tour-Feeling
Erleben Sie eine einzigartige Kombination aus Fahrspaß und Lebensrettung: Der ASB Münsterland lädt Motorradfahrerinnen und -fahrer zu einem besonderen Event ein - die Bike & First Aid Tour 2025! Lernen Sie, wie Sie in Notfallsituationen richtig handeln, und genießen Sie gleichzeitig eine geführte Motorrad-Tour durch das wunderschöne Münsterland.
Warum dieser Erste-Hilfe-Kurs speziell für Motorradfahrer wichtig ist
Als Biker sind Sie oft auf sich allein gestellt. Wissen Sie, was zu tun ist, wenn ein Unfall passiert? In diesem Kurs lernen Sie:
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen speziell für Motorradunfälle
- Den richtigen Umgang mit Verletzten auf der Straße
- Absicherung der Unfallstelle und korrektes Absetzen des Notrufs
- Wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Leben retten können
Tour-Details: Termine, Ablauf und Anmeldung
Die nächste Bike & First Aid Tour 2025 findet statt am 06. September 2025.
Startpunkt und Zeitplan:
- Beginn: 10:00 Uhr, ASB-Regionalgeschäftsstelle Münster (Gustav-Stresemann-Weg 62)
- Ende: Ca. 16:00 Uhr
- Route: Geführte Motorradtour mit mehreren Erste-Hilfe-Stationen
- Preis: 60,- Euro pro Person
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Inhalte und Schwerpunkte von Motorrad-Erste-Hilfe-Kursen
Bei einer kleinen Motorradausfahrt werden an verschiedenen Stationen die Maßnahmen erklärt und in der Praxis geübt. Im Rahmen einer Ausfahrt werden an verschiedenen Stationen Erste-Hilfe-Maßnahmen geübt. Schwerpunkt des Kurses liegt in den spezifischen Verletzungsmustern bei Motorradunfällen. Ziel ist es, typische Verletzungsmuster bei Motorradunfällen zu erkennen und die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können.
Themen und Schwerpunkte sind:
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
- Schock
- Helmabnahme
- Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
Neben der Frakturversorgung, Lagerungsarten sowie weiteren Verletzungen wird hier auch auf das schonende Retten aus dem Gefahrenbereich großen Wert gelegt.
Unsere Dozenten für diese Fortbildungsreihe sind alles gestandene Biker und aktive Helfer in der DRK Motorradstaffel.
Weitere typische Kursinhalte:
- Wunden und Verbände, stark blutende Wunden
- Bodycheck und Versorgung von Frakturen
- Bewusstlosigkeit
- Schädel-Hirn-Verletzungen / Helmabnahme
- Wiederbelebung
- Hitzeschäden
- Vorstellung Notfallset - Erste-Hilfe-Motorrad
Der Kurs umfasst 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und ist als Training an einem Tag ausgelegt. Umfang 9 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten)
Helmabnahme bei Motorradunfällen
Albrecht: Motorradfahrer haben ein besonders hohes Risiko für Wirbelsäulenverletzungen. Darum muss man besonders behutsam mit ihnen an der Unfallstelle umgehen. Ist der Verletzte nicht bei Bewusstsein, ist es zwingend nötig, den Helm abzunehmen. Auch wer alleine eine Unfallstelle erreicht, sollte nicht davor zurückschrecken, den Helm abzunehmen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Verunglückte ansprechbar ist und über Schmerzen im Halswirbelbereich klagt oder sich nicht bewegen kann, da dies auf eine Verletzung der Wirbelsäule hinweisen könnte.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Helmabnahme:
- Wer einen Motorradunfall unbeschadet überstanden hat, wird in aller Regel den Helm von selbst abnehmen. Sitzt der Helm noch auf dem Kopf, besteht vermutlich zumindest ein Schock und damit die Gefahr, dass der Betroffene kollabiert.
- Liegt der Motorradfahrer bereits am Boden, gilt folgende Vorgehensweise: Klappen Sie das Visier hoch, sprechen Sie ihn an und rütteln Sie leicht an beiden Schultern des Verletzten. Kommt keine Reaktion, schreien Sie laut um Hilfe, um Menschen in der Umgebung aufmerksam zu machen. Dann beginnen Sie mit der Helm-Abnahme.
- Entfernen Sie alle Schals, Halstücher, o.ä., die sich problemlos lösen lassen. Öffnen Sie den Verschluss am Kinnriemen. Wenn es sich um einen Klapphelm handelt, kippen Sie die Kinnpartie nach oben. Entfernen sie bei Integralhelmen den Kinnschutz; bei einigen neueren Modellen (siehe unten) lassen sich auch die Wangenpolster an beiden Seiten des Helms entfernen.
- Meistens sind Punkte, an denen sich etwas öffnen oder herausnehmen lässt, rot oder gelb markiert. Daher gilt: "Alles, was bunt ist, benutzen", sagt Dirk Lampl. Stellen Sie den Helm anschließend möglichst gerade auf, also im 90-Grad-Winkel zum Boden, damit die Öffnung möglichst weit und der Kopf des Verletzten gerade ist.
- In diesem Fall knien Sie sich ans Kopfende und ziehen den Helm vorsichtig so weit in Ihre Richtung ab, bis Sie mit einer Hand den Hinterkopf des Verunfallten abstützen können. Ziehen Sie dann den Helm ganz ab und legen Sie den Kopf des Motorradfahrers vorsichtig ab.
- Wenn Sie aber Hilfe haben, gehen Sie zu zweit vor. Ein Helfer kniet sich hinter den Kopf des Unfallopfers - sorgt für den nötigen Freiraum. Hat das Unfallopfer noch eine Brille auf, nimmt er sie ihm ab, dann spreizt er den Helm mit beiden Händen an den Seiten links und rechts des Unterkiefers so weit wie möglich auseinander und beginnt langsam, den Helm nach oben zu sich hin vom Kopf zu ziehen.
- Er folgt mit beiden Händen am Unterkiefer entlang und rückt in gleichem Tempo nach, in dem der andere Helfer den Helm nach oben zieht. Am Ende des Unterkiefers angekommen, sollten die Daumen dann oberhalb der Ohren liegen, die anderen vier Finger jeder Hand stützen unterhalb den Hinterkopf.
- Einer der Helfer kann nun den Notruf an die Rettungskräfte absetzen. Der andere kontrolliert die Atmung des Betroffenen. Überstrecken Sie dazu dessen Hals leicht. Dann beugen Sie sich mit dem Ohr dicht über Nase und Mund des Motorradfahrers - mit Blickrichtung Brustkorb. Überprüfen Sie gleichzeitig, ob Sie sehen können, wie sich der Brustkorb hebt und senkt, ob Sie Atemgeräusche hören und ob Sie einen Luftzug von der Atmung auf der Wange spüren. Falls ja, bringen Sie den Verletzten in die Seitenlage. Wenn nicht, beginnen Sie mit Wiederbelebungsmaßnahmen.
ADAC Notfallpass: Hilfe im Ernstfall
Generelle Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand helfen den Rettungskräften bei einem Notfall. Im ADAC Notfallpass können alle relevanten Notfalldaten hinterlegt und zentral in der Wallet-App des Smartphones oder der Smartwatch gespeichert werden:
- Vorerkrankungen
- Medikamenten-Allergien
- Medikationen
- Blutgruppe
- Kontaktpersonen (Angehörige, Notfallkontakte, Haus- und Fachärzte)
- Informationen zu einer Schwangerschaft
- Informationen zu Implantaten (z. B. Herzschrittmacher)
- Informationen zu Organspendeausweis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Im ADAC Notfallpass liegen diese Daten sicher verschlüsselt, damit sie bei einem Verlust von Smartphone oder Smartwatch nicht in falsche Hände gelangen. Der Notfallpass kann in die Rettungskette integriert werden. Im Notfall kann er von den Rettungskräften gescannt und ausgelesen werden. Im Zuge einer Weiterbehandlung im Krankenhaus können die Daten der entsprechenden Klinik zur Verfügung gestellt werden.
Recht und Versicherung bei Erster Hilfe
Muss man befürchten, für Fehler und Schäden bei der Ersten Hilfe haften zu müssen? ADAC Clubjuristen geben Auskunft:
Niemand muss für fehlerhafte Erste Hilfe haften, sofern er in guter Absicht versucht zu helfen. Kommt es zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des verletzten Menschen, macht sich eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar, wenn die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt, d.h. persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den Umständen entsprechend, durchgeführt wurde.
Das Fehlen von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken kann ihm oder ihr grundsätzlich nicht angelastet werden. Zum Schadensersatz herangezogen werden kann nur, wer grob fahrlässig oder vorsätzlich schädigend gehandelt hat. Unterlassene Hilfe ist strafbar. Nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber das Absichern der Unfallstelle sowie das Absetzen des Notrufs ist in der Regel für jedermann zumutbar.
Ersthelfer sind unfallversichert, wenn sie sich bei der Hilfeleistung verletzen. Sie bekommen Sachschäden ersetzt, wenn dabei ihr Eigentum beschädigt wird - etwa die Uhr, das Handy oder die Kleidung. Voraussetzung ist, dass die Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen (z.B. bei bewusstlosen Personen) Willen der oder des Verletzten entspricht.
Je nach Gegebenheiten kann die Erste Hilfe leistende Person ihre Schadensersatzansprüche (Körperschaden, Sachschaden) aber nicht nur bei der oder dem Verletzten, sondern auch direkt bei dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger geltend machen. Denn jeder Ersthelfer steht während der Hilfeleistung automatisch kraft Gesetzes unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
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