Geschwindigkeitsüberschreitungen sind auf deutschen Straßen nach wie vor an der Tagesordnung und stellen eine Gefahr dar. Da Raser damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden, überwachen Polizei und gegebenenfalls die Ordnungsämter den Verkehr. Die wohl bekannteste Methode die Verkehrssünder zu überführen, ist der Einsatz von Blitzanlagen. Wer von einem Blitzer erwischt wird, erhält kurze Zeit darauf einen Bußgeldbescheid mit Ankündigung der entsprechenden Sanktionen.
Dabei kann es sich je nach Schwere des Verstoßes um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot handeln. Zur Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer liegt diesem Schreiben oftmals als Beweisstück auch das Blitzer-Foto bei. Wenn der Blitzer ein Motorrad erfasst, ist es allerdings nicht so einfach, den Fahrer zu identifizieren. Können Motorräder demnach überhaupt geblitzt werden und für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden?
Können Motorradfahrer geblitzt werden?
Viele Fahrer nehmen fälschlicherweise an, dass ihr Motorrad nicht vom Blitzer erfasst werden kann. Aber natürlich kann ein Temposünder auch mit dem Motorrad geblitzt werden. Das Messgerät unterscheidet nicht zwischen Auto- und Motorradfahrer. Beim Blitzen wird auch hier in der Regel eine Fotoaufnahme des Fahrers gemacht.
Die Identifizierung ist jedoch mit erheblich mehr Schwierigkeiten verbunden. Denn auch wenn das Motorrad von vorne geblitzt wurde, ist der Fahrer normalerweise nicht erkennbar. Durch die 1976 eingeführte Helmpflicht für Biker ist sein Gesicht verdeckt. Ein weiteres Problem speist sich aus dem Umstand, wie ein Motorrad geblitzt wird - nämlich von vorne. Dort besitzt es im Gegensatz zum Auto aber kein Kennzeichen. Dieses ist bei Motorrädern hinten angebracht.
Es wird vom Blitzer nicht erfasst, sodass sich der Halter der Maschine nicht so einfach ermitteln lässt. Für das Motorrad gibt es Blitzer, die von vorne und hinten auslösen. Damit hat die Polizei gleich das Kennzeichen und kann den Halter des Fahrzeugs kontaktieren. Sollte dieser allerdings nicht selbst gefahren sein und nicht angeben wollen, wer an seiner statt gefahren ist, hat die Polizei nach wie vor nichts in der Hand. Bisher wird dieses Blitzer-Modell kaum in Deutschland eingesetzt.
Wie kann die Polizei den Verkehrssünder dennoch überführen?
Obgleich die Ermittlung eines Motorradfahrers unter diesen Umständen beinahe unmöglich erscheint, kann die Polizei doch manchen Täter überführen. Da diese Methoden jedoch sehr zeitaufwendig sind, werden sie meist nur bei Wiederholungstätern eingesetzt. Deshalb sollten sich Biker nicht zu sicher fühlen, wenn sie mit dem Motorrad von vorne geblitzt werden.
Fährt ein Motorradfahrer immer dieselbe Strecke und wird dabei wiederholt geblitzt, können sich die Beamten dort mit der Laserpistole auf die Lauer legen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen. Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden. Die Polizei hat die Möglichkeit das Motorrad, welches der Blitzer aufgenommen hat, mit den Fahrzeugen abzugleichen, die es im Zulassungsbezirk gibt. Auf diese Weise kann sie den Halter der Maschine ausfindig machen. Allerdings handelt es sich bei diesem nicht zwangsläufig auch um den Verkehrssünder.
Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist. Auch wenn sich hinter dem Visier etwas Auffälliges, wie ein Piercing erahnen lässt, kann dies der Polizei bei der Identifizierung helfen.
Kann sich der Halter nicht mehr daran erinnern, wem er sein Motorrad zum Blitzer-Zeitpunkt geliehen hat, können die Beamten anordnen, dass er künftig ein Fahrtenbuch zu führen hat. Sollten die Polizisten das Motorrad wieder blitzen, lässt sich anhand dieses Buches zweifelsfrei belegen, wer gefahren ist.
Welche Sanktionen drohen?
Machen Sie als Fahrer von einem Motorrad mit einem Blitzer Bekanntschaft und werden überführt, drohen Ihnen übrigens die gleichen Sanktionen wie Autofahrern. Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird es generell teurer. Zudem hängt die Höhe der Strafe von diversen Faktoren ab. Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es bei 21 bis 25 km/h über dem Tempolimit nicht nur einen Punkt in Flensburg, sondern auch ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Kommt es zu einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h, werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wird die Höchstgeschwindigkeit innerorts 21 bis 25 km/h überschritten, beträgt die Strafe ebenfalls 80 Euro und einen Punkt. Wer noch schneller fährt, als die Polizei erlaubt, muss je nach Schwere des Verstoßes mehrere Punkte und ein bis drei Monate Fahrverbot in Kauf nehmen.
Wird ein Motorradfahrer zweimal innerhalb von einem Jahr wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, gilt er als Wiederholungstäter und wird entsprechend härter sanktioniert.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.
Auch in einem Bußgeldverfahren können sich so einige Fehler einschleichen. Und das ist gar nicht mal so selten. Schnell weichen Messungen nämlich von standardisierten Methoden ab und werden auf diese Weise ungültig. Wusstest du zum Beispiel, dass nicht mit jedem Messgerät Motorräder geblitzt werden dürfen?
Spätestens drei Monaten nach dem Verkehrsverstoß sollte Post von der entsprechenden Bußgeldstelle in deinem Briefkasten liegen. Wird kein Bußgeldbescheid erlassen, kann dies zur Verjährung des Falls führen. Das Bußgeldverfahren wird dann automatisch eingestellt und Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind vom Tisch.
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen (Beispiele)
| Verstoß | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| 21-25 km/h zu schnell | 80 Euro, 1 Punkt | 70 Euro, 1 Punkt |
| 26-30 km/h zu schnell | - | 80 Euro, 1 Punkt |
Hinweis: Die genannten Beträge und Punkte können je nach Einzelfall variieren. Es erfolgt ein Toleranzabzug bei der Messung.
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