Die Verbindung von Musik und Mobilität ist für viele Menschen ein selbstverständlicher Teil ihres Alltags geworden. Ob beim Spaziergang, Joggen oder auf dem Rad - Musik, Hörbücher oder Podcasts können eine angenehme Begleitung sein. Aber die Straßen sind voll von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern, jeder mit seinen eigenen Regeln und Ansprüchen. Was ist erlaubt und was nicht, wenn es um das Hören von Musik während des Fahrradfahrens geht?
Der eine hört auf dem Rad Musik, um in Stimmung zu kommen, der andere verkürzt sich die Fahrzeit mit einem spannenden Podcast und der Dritte erledigt wichtige Telefonate auf dem Radweg. Immer gibt es Ärger und oft wäre nur ein bisschen Toleranz auf allen Seiten nötig und schon wäre ein gutes und einträchtiges Nebeneinander möglich.
Autofahrer schimpfen über Radfahrer und die müssen sich in Lautstärke anhören, sie würden rücksichtslos fahren, die Verkehrsregeln nicht beachten und obendrein seien sie unaufmerksam. Dieses intolerante Verhalten seitens Radfahrer, Autofahrer und Fußgänger nimmt noch mehr Fahrt auf, wenn sich herausstellt, dass der Radfahrer oder die Radfahrerin mit Kopfhörern unterwegs ist und mental weit weg vom Straßenverkehr zu sein scheint.
Tatsächlich gibt es kein Gesetz oder keine Verordnung, die das Musikhören durch Tragen von Kopfhörern oder EarPods verbietet oder unter Strafe stellt. Die Straßenverkehrsordnung gibt diesbezüglich nichts her und keinem Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeld beim Hören von Musik angedroht. Es ist zwar erlaubt, Musik zu hören, egal ob mit Kopfhörern oder anderen Tonträger. Worauf es ganz entscheidend ankommt, ist die Lautstärke, mit der du die Musik hörst.
Nicht nur die Fahrradfahrer sind vom Gesetzgeber aufgefordert, Musik im Straßenverkehr nur in einer Lautstärke zu hören, die es erlaubt, mit allen Sinnen am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Selbstverständlich ist auch den Automobilisten das Musikhören nicht generell verboten. Wenn aber aus den Lautsprechern der Beat so dröhnt, dass sich die Fußgänger oder Radfahrer am liebsten die Ohren zuhalten möchten, dann ist dies nicht nur ein asoziales Verhalten, sondern es droht auch eine empfindliche Strafe. Und dies mit Recht!
Auf dem Rad kannst du nach aktueller Rechtslage Kopfhörer nutzen, ohne gleich ein Bußgeld fürchten zu müssen. So ist es auch bei Autofahrern. Wenn du auf dem Fahrrad Musik hören willst, dann musst du aber in der Lage sein, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe und sonstige Fahrgeräusche wahrzunehmen. Nur so ist eine sichere Fahrt gewährleistet.
Was passiert, wenn Musik auf dem Fahrrad hören, zu einem Unfall führt?
Wie gelesen, stellt es grundsätzlich kein Problem dar, Musik auf dem Rad zu hören. Aber wehe, es kommt beim Fahrradfahren mit lauter Musik zu einem Unfall. Dann kann es für dich als Fahrradfahrer sehr unangenehm werden. In solch einem Fall ist es rechtlich möglich, dass Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Unfallgegner abgewiesen werden können.
Bei Autos wird von einer generellen Betriebsgefahr ausgegangen. Doch ist laute Musik beim Fahrradfahren der Grund für einen Unfall, bedeutet dies im Klartext, einen besonders schweren Verstoß begangen zu haben, mit der Folge, dass dir trotzdem die volle Schuld am Unfallgeschehen zugesprochen werden kann. Selbst wenn beim Autofahrer bei einem Unfall eine Mitschuld festzustellen ist, können Schmerzensgeldansprüche komplett entfallen oder zumindest niedriger ausfallen, wenn über das benutzte Gerät laute Musik gehört wurde.
Autofahrer haben für Radfahrer oft kein gutes Wort übrig. Immer wieder müssen sich letztere vorwerfen lassen, sie würden rücksichtslos fahren, die Verkehrsregeln nicht beachten und seien unaufmerksam. Doch darf man beim Fahrradfahren überhaupt Musik hören? Oder sieht das geltende Verkehrsrecht hier ein Bußgeld vor? Sie erfahren hier nicht nur, welche verkehrsrechtlichen Konsequenzen es hat, wenn Sie Musik hören und beim Fahrradfahren nicht aufpassen.
Ja, grundsätzlich ist es nicht verboten, Musik zu hören, wenn Sie mit dem Fahrrad fahren. Fahrradfahrer, die auf dem Rad Musik hören, müssen die Lautstärke so einstellen, dass sie akustische Warnzeichen wie Klingeln oder Sirenen immer noch wahrnehmen können. Verursachen Sie als Radfahrer einen Unfall, weil Sie auf dem Fahrrad zu laut Musik gehört haben, kann es passieren, dass Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollkommen entfallen.
Musik auf dem Fahrrad, durch Kopfhörer oder Lautsprecher schallend, kann für vergnügliches Fahren sorgen. Wie bei anderen sportlichen Betätigungen wirkt der richtige Rhythmus antreibend und lässt die Fahrzeit wie im Flug vergehen. Und tatsächlich ist es in diesem Fall nicht illegal, Musik zu hören. Wenn Sie Musik hören, sollten Sie beim Fahrradfahren also auch in der Lage dazu sein, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe und sonstige Fahrgeräusche naher Fahrzeuge wahrzunehmen. Nur so ist eine sichere Fahrt gewährleistet.
Die Frage „Darf man auf dem Fahrrad Musik hören?“ lässt sich also durchaus bejahen. In bestimmten Situationen können sich je nach den Umständen jedoch Nachteile ergeben.
Musik hören, gehört beim Fahrradfahren für viele einfach mit dazu. Die Ohren zustöpseln und losradeln, das ist heute kein seltenes Bild mehr im Straßenverkehr. Dass dies auch ein Risiko birgt wird oft verdrängt. Und oftmals sind andere Verkehrsteilnehmer auch der Meinung, dass Musik zu hören beim Radfahren ja sowieso verboten sei.
Wie ist das Thema „Musik hören und dabei Fahrrad fahren“ rechtlich geregelt?
Dem Gesetz nach ist es nicht verboten, beim Fahrradfahren Musik zu hören. Das bedeutet aber nicht, dass Radfahrer die Musik im Kopfhörer bis zum Anschlag aufdrehen dürfen. Es gilt die Richtlinie, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr die Umgebungsgeräusche weiterhin wahrnehmen können müssen. Im Vordergrund steht, dass die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Hier ist zudem auch zu beachten, dass wenn die Musik über ein Handy gehört wird, dieses beim Radfahren nicht in der Hand gehalten oder bedient werden darf.
Wollen Verkehrsteilnehmer Musik hören und auf dem Fahrrad unterwegs sein, darf das Gehör nicht beeinträchtigt sein. Wegweisend ist ein Urteil aus dem Jahr 1987 des Oberlandesgerichts Köln (Az. Ss 12/87). Im sogenannten „Walkman-Urteil“ wird bestimmt, dass Musik hören beim Fahrradfahren legal ist, solange die Wahrnehmung der Umgebungs- bzw. Verkehrsgeräusche nicht beeinträchtigt ist.
Fahrrad fahren und Musik hören kann in einem solchen Fall neben den eigentlichen Unfallfolgen auch oft dazu führen, dass der Versicherungsschutz oder Ansprüche auf Schadensersatz (wie zum Beispiel Schmerzensgeld) teilweise oder vollkommen verwirkt sind. Denn Versicherer sowie auch Richter bei einem möglichen Prozess können Musik zu hören beim Fahrradfahren durchaus negativ auslegen. Kopfhörer und Musik bedeuten dann meist, dass eine Mitschuld am Unfall angenommen wird. Somit wird auch der Radfahrer haftbar gemacht, auch wenn eine Schuld nicht vorliegt. Daher ist es immer ratsam, je nach Situation zu entscheiden, ob die Musik beim Radfahren nun unbedingt dabei sein muss.
Nein. Die Musik darf allerdings nicht so laut sein, dass Sie keine Umgebungsgeräusche mehr wahrnehmen können. Hierdurch würde die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt werden. Dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen in diesem Fall mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen. Werden Sie in einen Fahrradunfall verwickelt, während Sie Musik gehört haben, nimmt die Versicherung unter Umständen eine Mitschuld an dem Unfall an. Das kann sich auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Schadensersatzansprüche auswirken.
Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.
Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten - das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwendet werden - solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.
Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87). Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.
Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt - oder gar ein Martinshorn überhört - gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).
Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.
Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt - vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.
Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt). Die StVO ist eindeutig: das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende.
Noch heute wird das sogenannte "Walkman-Urteil" aus dem Jahr 1987 herangezogen. In diesem Prozess wurde zu Gunsten des Angeklagten entschieden, der während der Fahrradfahrt per Walkman Musik gehört hatte. Das Musikhören auf dem Rad ist somit durchaus erlaubt. Hören bei Radfahren nur Sie leise Musik, müssen Sie im Normalfall mit keinem Bußgeld rechnen.
Hören Sie auf dem Fahrrad zu laut Musik, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt. Gefährden Sie dabei zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 15 Euro. Die Musik ist zu laut, wenn Sie hupende Autos oder gar ein Martinshorn nicht mehr hören können. Ob die Musik zu laut ist, entscheidet jedoch stets der Polizist und nicht Sie selbst.
Werden Sie mit Kopfhörern im Ohr in einen Unfall verwickelt, der ohne Kopfhörer zu vermeiden gewesen wäre, kann das eine Mitschuld bedeuten. Allerdings dürfen Sie die eigenen Ohren nur mit einer Lautstärke beschallen, mit der Sie nicht komplett vom Straßenverkehr abgelenkt werden.
Hier heißt es nämlich oft: Kopfhörer seien generell verboten. Doch das stimmt nicht. Nicht nur das bloße Tragen von Kopfhörern ist legal, auch das Musikhören auf dem Fahrrad, E-Bike und Co. ist erlaubt. Podcasts, Radio oder Musik hören auf dem Fahrrad kann eine Beeinträchtigung des Gehörs und damit einen Verstoß gegen Paragraf 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung darstellen. Das Bußgeld beläuft sich auf mindestens 10 Euro. Gefährdet man andere Teilnehmer im Straßenverkehr, werden 25 Euro fällig. Allerdings ist in dem Gesetz nicht geregelt, ab welcher Lautstärke das Gehör beeinträchtigt ist.
Auch wer Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung (ANC) besitzt, sollte auf diese Funktion im Straßenverkehr verzichten. Mittlerweile verfügen viele Kopfhörer über einen Verstärkungsmodus. Hersteller haben dafür unterschiedliche Namen. Hierbei nehmen Mikrofone die Umgebungsgeräusche auf und leiten sie an die Lautsprecher der Kopfhörer weiter.
Musik hören auf dem Fahrrad und E-Bike über Bluetooth-Lautsprecher ist weitaus weniger problematisch. Hier gilt im Wesentlichen das Gleiche, wie beim Autofahren. So sieht die Straßenverkehrsordnung zwar keine genaue Dezibelgrenze vor. Allerdings darf das Hörvermögen des Fahrers während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein. Überhörst du Durchsagen und Martinshorn von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst und machst keinen Platz, droht dir ein Bußgeld von 20 Euro.
Allerdings raten wir hiervon ab. Zum einen ist die Tonqualität oftmals zu schlecht und die Lautsprecher meist viel zu leise. Zum anderen, und das ist das entscheidende Argument, werden die meisten das Smartphone dazu in die Hand nehmen, um etwa die Musik auszuwählen, den Radiosender zu wechseln oder im Telefonbuch einen Kontakt zu suchen, den sie anrufen möchten.
Musik beim Radfahren: Die Gesetzeslage
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man beim Radfahren grundsätzlich keine Kopf- oder Ohrhörer tragen darf. Denn das ist so nicht korrekt! Laut Straßenverkehrsordnung ist es nicht generell verboten, das wäre auch komplett unfair im Vergleich zum Pkw. Für beide Verkehrsmittel gilt dieselbe Regel: Es ist die Lautstärke und nicht die Beschallung selbst, die legalen von illegalem Musikgenuss unterscheidet.
Sowohl im Gesetzestext als auch im Leitfaden des ADFC heißt es, das Gehör des Fahrers dürfe durch die Musik oder auch Sprache - man denke an Telefonate oder Podcasts - nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt werden. Das ist natürlich eine eher schwammige Formulierung. In der Rechtsprechung halte man sich wohl an ein Urteil aus dem Jahr 1987, so der ADFC; damals ging es noch um einen Walkman mit Tonbandkassetten.
Im innerstädtischen Gebiet betreffe diese Regelung aber über den Daumen gepeilt einen von zwanzig Autofahrern, bei denen die Musik sogar den getunten Motor übertöne und das Blech des Pkw sichtbar mitschwingen lasse. Man hört aber sehr selten davon, dass Autos wegen lauter Musik gestoppt und mit einer Ordnungswidrigkeit belegt wurden, wenn nicht ein weiterer Verstoß dadurch verursacht worden ist. Radfahrer hingegen berichten öfter davon. Auf die möchten wir uns hier konzentrieren.
Sonja Bongartz berichtet uns, dass es recht regelmäßig vorkommt, dass sie Radfahrer auf eine Beeinträchtigung des Gehörs bzw. eine verminderte Konzentration aufmerksam machen muss. Das reine Tragen von Kopfhörern interessiere sie dabei weniger, eher die für ihr erfahrenes Auge offensichtliche “Abwesenheit” des Radfahrers. “Verstöße mit Ansage” nennt sie das. Für die Polizistin ist es sogar weniger die Übertönung des Verkehrs, die gefährlich sei. Viel mehr noch hält sie die Ablenkung durch Musik, Hörbücher oder Gespräche für gefährlich.
Die Menschen seien durch so etwas in einer Art Tunnel, das bringe sie in gefährliche Situationen, und die Lautstärke verhindere dann, dass man entsprechende Warnsignale wahrnehme. Oft genug setzt sie solchen “gefährdeten” Personen mit ihrem Bike nach, ruft und pfeift auf den Fingern, erfährt aber keinerlei Reaktion. Es sei laut § 23 Absatz 1 der StVO aber die Pflicht des Fahrzeugführers, für ein freies Gehör zu sorgen.
Wichtig: Wer wegen der Ablenkung zum Beispiel eine rote Ampel überfährt, wird dafür ein deutlich höheres Bußgeld bekommen. Kombiniert werden können solche Strafen aber nicht. Denn wer auf die Rufe oder Pfiffe eines Beamten nicht reagiert, gilt als erheblich beeinträchtigt, vergleichbar mit dem Überhören einer Ansage über Lautsprecher aus dem Streifenwagen heraus oder eines Einsatzhorns.
Welche Störung ist erheblich und welche unerheblich?
Aber wo liegt denn jetzt die Grenze zwischen einer unerheblichen und einer wirklichen Beeinträchtigung des Radfahrers? Für uns hat das auch immer etwas mit der jeweiligen Verkehrssituation zu tun und lässt sich nicht stoisch vorschreiben. Als Faustregel sollte aber gelten: Je unübersichtlicher die Verkehrslage und je höher die Geschwindigkeit, desto weniger Außengeräusche sollte man abblocken oder überdecken.
Da auch oder ganz besonders die eigene Gesundheit davon abhängt, ob man ein Rufen, Klingeln, Hupen oder Reifenquietschen hört, sollte man im engen städtischen Verkehrsraum komplett auf Schallquellen verzichten, ganz besonders auf diejenigen, die ins Ohr gestöpselt oder über die Ohrmuschel gestülpt werden. Sonja Bongartz rät grundsätzlich davon ab, die Ohren zu bedecken. Das schließe sogar die dicken Ohrwärmer ein, die im Winter recht beliebt sind.
Außerhalb von Ortschaften, besonders auf reinen Radwegen, halten wir Musikgenuss oder auch mal ein Telefonat für vertretbar, immer aber mit einer Lautstärke, die Warnsignale noch klar hör- und unterscheidbar macht. Dazu kann man bei der Abfahrt testweise selbst die Klingel betätigen oder einen Mitfahrer bitten, einem mit kräftiger Stimme anzusprechen; beides sollte man deutlich wahrnehmen können. Das Landgericht in Aachen und das Oberlandesgericht in Brandenburg gaben Bikern ein Drittel bzw. die halbe Mitschuld, weil sie das Einsatzhorn eines Krankenwagens überhört hatten.
Von spannenden Hörbüchern oder fesselnden Podcasts raten wir eher ab: leichte Untermalung ja, inhaltsvolle Ablenkung nein!
Musik beim Radfahren: Die machen den Sound
Bisher ging es ja nur um das “Ob und wie laut”, wir haben uns aber auch Gedanken über das Womit gemacht? Die Hardware zum Musikgenuss auf dem Rad liegt immer irgendwo zwischen Klangqualität und Verkehrssicherheit, alle hier vorgestellten Produkte haben in dieser Bandbreite ihre Daseinsberechtigung und stehen jeweils als Beispiel für eine ganz spezielle Art von Beschallung. Wer selten Rad fährt, dafür jedoch Schwimmen oder Joggen geht, legt vielleicht Wert auf andere Qualitäten.
Fünf Varianten haben wir exemplarisch herausgesucht: Die klassischen Kopfhörer mit einer über das Ohr reichenden Muschel, die aktuell beliebten In-Ear-Kopfhörer, auch Stöpsel oder “Ear Pods” genannt, die recht neuen “Bone Conduction”-Modelle, die mit Schalleinleitung über den Schädelknochen arbeiten, spezielle helmintegrierte Systeme mit Lautsprechern sowie windgeschützte Mikrofone am Kinngurt und nicht zuletzt die Beschallung über eine frei am Rad montierbare Bluetoothbox gibt’s übrigens auch für den Flaschenhalter.
5 Kopfhörer / Lautsprecher für Musik beim Radfahren
JBL Wind 3SR
Mit der Box am Lenker und nicht in der Nähe oder auf dem Gehörgang ist die Wahrnehmung umgebender Geräusche natürlich am leichtesten.
- Musikqualität: 3 von 5
- Einsatzgebiete: 2 von 5
- Radtour: 3 von 5
- Beeinträchtigung*: 5 von 5
- Stadtverkehr: 2 von 5
Miiego Miirythm II
Die Miiego Ear Pods stehen für alle Kopfhörer, die in den Gehörgang eingeschoben werden.
- Musikqualität: 5 von 5
- Einsatzgebiete: 4 von 5
- Radtour: 2 von 5
- Beeinträchtigung: 1 von 5
- Stadtverkehr: 0 von 5
Suunto Wing
Es klingt erst mal “spooky” oder ungesund: Schalleinleitung durch die Schädelknochen!
- Musikqualität: 4 von 5
- Einsatzgebiete: 5 von 5
- Radtour: 4 von 5
- Beeinträchtigung: 3 von 5
- Stadtverkehr: 3 von 5
Miiego AL3+ Freedom
Wenn schon Kopfhörer auf dem Rad, dann doch bitte welche, die nicht dem Helm in die Quere kommen.
- Musikqualität: 5 von 5
- Einsatzgebiete: 4 von 5
- Radtour: 4 von 5
- Beeinträchtigung: 2 von 5
- Stadtverkehr: 1 von 5
Aleck Punks (Zweierset)
Die Near Ear Audio Comms sind die neueste Variante auf dem Markt und kommen aus dem Ski- und Snowboardbereich.
- Musikqualität: 3 von 5
- Einsatzgebiete: 3 von 5
- Radtour: 4 von 5
- Beeinträchtigung: 4 von 5
- Stadtverkehr: 5 von 5
* Beeinträchtigung des Gehörs: 0 = sehr stark / 5 = quasi keine
Radfahren im Rhythmus: Musik als Coach
In den Infogeschichten über die Biomechanik des Tretens und in den Reportagen übers Bikefitting der letzten Ausgaben war immer mal wieder von der idealen Trittfrequenz beim Radfahren die Rede. Das absolute Optimum, was muskuläre und koordinative Effizienz angeht, ist nicht hundertprozentig zu beziffern und liegt zusätzlich in einem Bereich, bei dem sich die Beine von Nichtsportlern schon mal verheddern, aber so ganz grob sollte man 80 bis 90 U/min anpeilen. Die Kadenz, wie das Fachwort heißt, kann man elektronisch messen lassen oder selbst zählen.
Viel einfacher und kurzweiliger ist es aber, seine Musik mit entsprechend viel oder wenig BPM, also Taktschlägen pro Minute, auszusuchen und einfach im Rhythmus der Musik zu treten. Auch auf die Gefahr, nicht jedermanns Geschmack zu treffen, haben wir eigens zwei Playlists zusammengestellt, die genau darauf ausgerichtet sind. Musikplaylist 1 mit 80 bpm für die gemütlichere Genusstour und Playlist 2 mit 90 bpm für eher sportlich-motivierte Runden.
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