Die Begriffe E-Bike und Pedelec stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Insbesondere versteht man unter dem Begriff "E-Bike" üblicherweise ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Pedelec bis 45 km/h (S-Pedelec)
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.
Auch hier gilt Helmpflicht. E-Bikes bis 45 km/h sind zulassungspflichtig. Die Motorunterstützung erreichen sie per Knopfdruck. Daher benötigt man für diese E-Bikes ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis. Der Führerschein Klasse M (Mofa) ist Voraussetzung.
Brauche ich eine Versicherung für mein E-Bike?
Grundsätzlich zählen alle Fahrräder zu den beweglichen Dingen im Haushalt. Damit ist auch Ihr E-Bike über die Hausratversicherung vor Diebstahl geschützt. Dieser Schutz gilt allerdings nur bei Einbruchdiebstahl, also wenn das E-Bike aus einem geschlossenen Raum in Ihrem Haushalt gestohlen wird. Mit einer Diebstahlversicherung ist Ihr E-Bike auch dann gegen Diebstahl geschützt, wenn es gesichert im Freien abgestellt wird.
Im Gegensatz zu E-Bikes und S-Pedelecs sind Pedelecs nicht anmelde- oder versicherungspflichtig. Für Pedelecs - umgangssprachlich auch als E-Bikes bezeichnet - besteht keine Versicherungspflicht.
Allerdings müssen E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 25 km/h oder einer Motorleistung von mehr als 250 Watt versichert werden. Diese Art von E-Bikes wird als S-Pedelecs oder schnelle E-Bikes bezeichnet. Wenn Sie ein S-Pedelec besitzen, müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt die Schäden ab, die Sie oder Ihr E-Bike Dritten zufügen.
Versicherungsoptionen für E-Bikes und Pedelecs
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr E-Bike oder Pedelec zu versichern:
- Hausratversicherung: Bietet Schutz bei Einbruchdiebstahl.
- Fahrrad-Diebstahlversicherung: Schützt vor Diebstahl, auch wenn das Rad im Freien abgestellt ist.
- Fahrradkaskoversicherung: Bietet umfassenden Schutz bei Diebstahl, Unfallschäden, Vandalismus und Pannen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Für S-Pedelecs und E-Bikes über 25 km/h oder mit einer Motorleistung von mehr als 250 Watt verpflichtend.
Die E Bike Versicherung des ADAC
Die E Bike Versicherung des ADAC wird im Rahmen der Fahrradversicherung angeboten. Eine E-Bike Versicherung bietet Ihnen für Ihr teures E-Bike einen weltweiten Rundumschutz bei Diebstahl und Sachschäden. So sind auch Fahrradteile wie Akku oder Bordcomputer geschützt, wenn Sie Ihnen gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden. Die E Bike Versicherung der ADAC Versicherung AG schützt Ihr E-Bike bis 25 km/h. Sie werden auch als Pedelecs bezeichnet.
In der E Bike Versicherung können Sie den gesamten Fuhrpark in Ihrem Hausstand versichern. Also auch die E-Bikes von Ihrer Familie. Ihre eigenen Kinder bis zum 23., die Kinder Ihres Ehepartners bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners bis zum 23.
Die erstattungsfähigen Kosten in der E Bike Versicherung sind abhängig von der gewählten Versicherungssumme. Das Zubehör und das Fahrradgepäck sind in der E-Bike Versicherung unabhängig von der Versicherungssumme geschützt. Versichert sind 300 € pro Teil bzw.
Die E-Bike Versicherung der GVO
Eine E-Bike Versicherung für Ihr teuer angeschafftes E-Bike bzw. Pedelec schützt Sie vor den finanziellen Schäden durch beispielsweise Diebstahl, Unfälle, Stürze oder Elektronikschäden. Sie bietet sofortigen Schutz ab dem ersten Tag, ohne Wartezeit, und deckt Neuwertentschädigungen ab. Ergänzen Sie Ihre E-Bike Versicherung mit dem exklusiven E-Bike ROLAND Schutzbrief.
Mit dem E-Bike Schutzbrief sind Sie auch unterwegs optimal abgesichert und garantiert Ihnen die Mobilität. Die E-Bike Versicherung der GVO sorgt dafür, dass Sie nach einem Schaden nicht allein die hohen Kosten tragen müssen. Mit unseren zwei Tarifen ist für jede Lebenssituation der passende Versicherungsschutz für Ihr E-Bike bzw.
Worauf Sie beim Abschluss einer E-Bike-Versicherung achten sollten
- Versicherungsumfang: Welche Risiken sind abgedeckt (Diebstahl, Unfallschäden, Vandalismus, Pannen)?
- Versicherungssumme: Entspricht sie dem Wert Ihres E-Bikes?
- Selbstbeteiligung: Müssen Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen?
- Geltungsbereich: Gilt die Versicherung nur in Deutschland, in Europa oder weltweit?
- Bedingungen: Gibt es bestimmte Auflagen (z.B. bezüglich der Abstellung des E-Bikes)?
- Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen: Wann können Sie die Versicherung frühestens kündigen?
- Prämie: Vergleichen Sie die Monats- oder Jahresprämie mit den Angeboten anderer Anbieter.
Schaden melden: Was tun im Schadensfall?
Melden Sie uns einen Schadenfall bitte umgehend schriftlich. Zeigen Sie Schäden durch Raub, Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Explosion im ersten Schritt bei der Polizei an. Den Kaufpreis für den beschädigten Gegenstand müssen Sie mit einer Rechnung nachweisen. Bei einem neuen E-Bike benötigen wir die Original-Rechnung.
Wichtige Hinweise
- Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen.
- Kaufen Sie sich ein neues Fahrrad oder E-Bike, so melden Sie uns den Kauf bitte innerhalb eines Monats.
- Bei neu hinzukommenden teureren Rädern empfehlen wir Ihnen, das direkt bei uns zu melden und die Versicherungssumme zu erhöhen.
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