Sicherheit ist eines der zentralen Themen im Straßenverkehr. Eine Vielzahl an Maßnahmen soll dafür sorgen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich am Ziel ankommen. Neben den Verkehrsregeln sind in diesem Zusammenhang auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. Und nicht nur in Deutschland müssen bestimmte Verkehrsteilnehmer einen Helm nutzen. Eine gesetzlich festgelegte Helmpflicht ist in Europa nicht selten und sollte bei Urlaubsreisen daher nicht außer Acht gelassen werden. Wie und für wen die Helmpflicht in der StVO definiert ist, welche Sanktionen bei Verstößen drohen und ob es bestimmte Vorgaben für die Helme gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht in Deutschland
In Deutschland gilt eine Helmpflicht für in § 21a StVO definierte Fahrzeuge. Diese ist unter anderem für Motorräder, Trikes und Quads zu beachten. Besonders Fahrzeuge, die keinen umschließenden Fahrgastraum haben, müssen anders für Sicherheit sorgen. Airbags und meist auch Sicherheitsgurte sind in der Regel nicht möglich bzw. würden wirkungslos bleiben. Um dennoch ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten, wurde die Helmpflicht per Gesetz eingeführt.
Eingeführt wurde die Pflicht, auf bestimmten Fahrzeugen einen Helm tragen zu müssen, in Deutschland 1976. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden.
Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten. Dies beantwortet dann auch die Fragen, ob eine Helmpflicht im Cabrio besteht. Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Anforderungen an einen geeigneten Helm
Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt.
In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten. Diese Norm stellt sicher, dass Helme im Rahmen verschiedener Anforderungen geprüft werden und diesen Standards entsprechen. Da diese Vorschriften in anderen Ländern per Gesetz erfüllt sein müssen, können Fahrten mit Helmen ohne entsprechendes Prüfsiegel im Ausland zu Bußgeldern führen. Vor einer Reise sollten sich Fahrer also immer informieren, ob das ECE-Siegel Teil der Helmpflicht ist.
Helmpflicht für Fahrräder und E-Bikes
Ob Radfahrer in Bezug auf die Helmpflicht pro oder contra sind, hat in Deutschland rechtlich keine Auswirkungen. Eine Pflicht, auf dem Rad einen Helm zu tragen, gibt es hier nicht. Auf dem Rad entscheidet jeder selbst, ob der Kopf per Helm geschützt wird oder nicht. Achtung: Auch bei bestimmten Pedelecs ist ein Helm Pflicht. Das S-Pedelec, welches bis zu 45 km/h schnell werden kann, erfüllt die Voraussetzungen aus § 21a StVO. Somit gilt auch auf diesem eine Helmpflicht.
Für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs gibt es zwar eine Reihe verschiedener Richtlinien und Gesetze, die für herkömmliche Fahrräder nicht gelten. Die Helmpflicht zählt allerdings nicht dazu. E-Bikes, die auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde unterstützen zählen verkehrsrechtlich als Fahrrad. Daher gilt auch für alle Pedelecs, die bis zu 25 km/h unterstützt werden, dass es keine Fahrradhelmpflicht gibt.
Anders sieht dies hingegen bei S-Pedelecs ausm die nicht nach StVO nicht als Fahrräder, sondern Krafträder gelten. Im Paragraf 21a Abs. 2 der StVO ist eindeutig ausgewiesen, dass Fahrer von Krafträdern mit einem Motorantrieb über 20 Kilometer pro Stunde einen Helm tragen müssen.
Sanktionen bei Missachtung der Helmpflicht
Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.
Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.
Fahrradhelmpflicht in anderen Ländern
In Deutschland gibt es also keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Aber wie ist es in anderen Ländern? In verschiedenen Regionen Europas und der Welt gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht in anderen nicht. Für beliebte Nachbarländer wie Österreich, der Schweiz und die Niederlande kann Entwarnung gegeben werden. Dort gibt es keine Pflicht zum Tragen eines Helms für Erwachsene. Kinder hingegen müssen zum Beispiel in Österreich und Tschechien einen Helm tragen. Eine generelle Helmpflicht für alle gibt es in Europa nur in Malta und Finnland.
Aber auch in der Slowakei und Spanien (und damit auch auf dem Fahrrad-Eldorado Mallorca) gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Radler jeden Alters. Für Pedelecs im europäischen Ausland gelten viele verschiedene Regeln. Jedes Land hat andere Vorschriften zur Art der Unterstützung und zur genauen Leistung. In vielen Ländern Europas ist es ebenfalls Pflicht bei der Nutzung von Pedelecs und S-Pedelecs einen Helm zu tragen. Aber Achtung! In verschiedenen Nationen reicht ein handelsüblicher Fahrradhelm nicht aus. Zum Beispiel in Italien und Frankreich musst du beim Benutzen von S-Pedelecs einen Motorradhelm tragen.
In den meisten Nachbarländern gilt für E-Bikes bis 25 km/h keine Helmpflicht. Ausnahmen sind beispielsweise Kroatien und Spanien, allerdings nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Global betrachtet gibt es einige Länder, bei denen eine Fahrradhelm-Pflicht gesetzlich verankert ist. Prominenteste Beispiele dafür sind Australien, Neuseeland und Südafrika.
Argumente für und gegen eine Helmpflicht für Radfahrer
Die Diskussion für oder gegen eine Helmpflicht wird immer wieder geführt, dabei gibt es verschiedene Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Helmpflicht:
Argumente für eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:
- Risiko für schwere und leichte Kopfverletzung wird reduziert
- Kopfverletzungen können tödlich sein
- Radfahrer haben keinen Schutz wie eine Knautschzone beim Auto
- einen Fahrradhelm zu tragen ist einfach und ohne Probleme möglich
- ein Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit bei allen Verkehrsteilnehmern
Argumente gegen eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:
- die Radverkehrs-Zahlen würden stark zurückgehen
- ein Schutzhelm verleitet dazu, unvorsichtiger und mit höherem Risiko Fahrrad zu fahren
- Kontrollen zur Durchsetzung der Fahrradhelm-Pflicht wären nur sehr schwer machbar
- Fahrradhelme zerstören die Frisur und führen besonders im Sommer zu erhöhtem Schwitzen
Unfall mit dem Fahrrad - zahlt meine Versicherung trotzdem?
Da es in Deutschland keine Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms gibt, spielt es rechtlich bei einem Unfall keine Rolle, ob du einen Helm trägst oder nicht. Weder für die Schuldfrage noch für die Versicherung ist dies von Relevanz. Anders ist dies bei anderen Einflussfaktoren wie:
- Alkoholkonsum
- Verwendung von Kopfhörern
- Radfahren auf der falschen Fahrbahnseite
- Fahren ohne Licht bei Dämmerung und Dunkelheit
- vergessen von Abbiegehinweisen
Je nachdem in welcher Form und Umfang diese Einflussfaktoren bei dem Unfall wirken, kann dies von der gegnerischen Versicherung gegen dich verwendet werden.
Empfehlungen und Tipps zum Tragen eines Fahrradhelms
Für die einen gehört ein Fahrradhelm zu jeder Fahrt mit dem Fahrrad dazu, andere stört er eher. Zweifellos schützt ein Helm vor schweren Kopfverletzungen - ganz gleich, ob man auf einer langen Fahrradtour unterwegs ist oder nur zum Bäcker um die Ecke fährt.
Um den Schutz eines Helmes zu verdeutlichen, verweist der Neurologe auf den Melonentest: Lässt man eine Wassermelone aus 1,50 m Höhe auf den Boden fallen, zerbricht sie. Wird die Melone allerdings in einem Helm befestigt fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt. Prallt der Kopf ungeschützt auf Asphalt auf, kann es zu schweren Blutungen und Gewebeverletzungen im Gehirn kommen, so Neurologe Erbguth. Sprache, Motorik oder Bewusstsein könnten so geschädigt werden.
Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.
Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.
Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.
Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.
Statistiken und Fakten
Auffällig ist, dass mit der zunehmenden Zahl von E-Bikes auch die Zahl der Fahrradfahrer ansteigt, die einen Helm tragen. Die Helmquote lag laut Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2022 bei Fahrerinnen und Fahrern konventioneller Fahrräder bei 34 Prozent. Unter den E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrern haben dagegen 60,1 Prozent einen Helm getragen. Insgesamt lag die Helmquote unter allen Radfahrenden bei 40,3 Prozent. Damit ist die Quote gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: 2021 lag sie noch bei 34,6 Prozent.
Obwohl mehr Menschen beim Fahrradfahren einen Helm aufgesetzt haben, ist die Zahl der Unfalltoten auf dem Rad im selben Zeitraum gestiegen. 474 Menschen kam laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 bei einem Fahrradunfall ums Leben, 2021 waren es 372.
Im vergangenen Jahr sind in Deutschland mehr als 190 Pedelec-Fahrer tödlich verunglückt. Die Zahl der Unfälle mit E-Bikes nimmt zu, da mittlerweile 15 Millionen Menschen in Deutschland ein E-Bike besitzen.
70.903 von ihnen waren dabei auf einem nicht motorisierten Fahrrad, 23.658 Menschen mit dem Pedelec unterwegs gewesen. 444 Personen kamen ums Leben, davon 256 auf einem "normalen" Fahrrad und 188 auf dem Pedelec.
Verletzte oder getötete Pedelec-Fahrende waren im Durchschnitt 53 Jahre alt, die auf einem nicht motorisierten Fahrrad 42.
Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren.
Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.
Tabelle: Helmquote nach Fahrradtyp und Alter (2022)
| Gruppe | Helmquote |
|---|---|
| Konventionelle Radfahrer | 34,0% |
| E-Bike-Fahrer | 60,1% |
| Kinder (6-10 Jahre) | 81,3% |
| 17- bis 21-Jährige | 31,2% |
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