Du hast kürzlich einen E-Scooter erworben und möchtest diesen schnellstmöglich auf öffentlichen Straßen fahren? Es gibt einige Punkte, die zu beachten sind, damit du deinen EScooter legal auf öffentlichen Straßen bewegen darfst. Ein wichtiger Schritt ist das Anmelden deines E-Scooters. Dieser Vorgang ist eine gesetzliche Notwendigkeit für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Der Prozess ist dabei unkompliziert und erfordert keinen Gang zur Zulassungsstelle. Dieser Ratgeber führt dich durch alle relevanten Aspekte. Du erfährst, was notwendig ist, um deinen E-Roller anzumelden - von den Voraussetzungen über die Versicherung bis zu den Kosten.
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
E-Scooter, auch E-Tretroller oder Elektroroller genannt, gelten vor dem Gesetz als Kraftfahrzeuge. Ihre Nutzung im öffentlichen Raum regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 15. Juni 2019. Diese bestimmt, dass ein E-Scooter nur mit einer gültigen E-Scooter-Versicherung (Kfz-Haftpflicht) und angebrachter Versicherungsplakette am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) / Einzelbetriebserlaubnis (EBE)
Dein E-Scooter benötigt eine ABE des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder eine EBE als Nachweis der Straßenzulassung. Achte darauf bereits beim Kauf. Damit ein E-Scooter versichert und legal auf deutschen Straßen gefahren werden kann, muss er technische Kriterien erfüllen und über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) verfügen.
Die ABE bestätigt, dass das Modell den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entspricht.
Wichtige Anforderungen an einen E-Scooter mit Straßenzulassung sind:
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Maximale Nenndauerleistung: 500 Watt (bzw. 1400 Watt für selbstbalancierende Fahrzeuge)
- Maximales Fahrzeuggewicht: 55 kg (ohne Fahrer)
- Lenk- oder Haltestange
- Zwei unabhängige Bremssysteme
- Genehmigte Beleuchtungsanlage mit Prüfkennzeichen
- Helltönende Glocke/Klingel, entsprechendes Zubehör und Ersatzteile wie Klingeln oder zusätzliche Reflektoren sind oft sinnvoll
- Einhaltung bestimmter Abmessungen
Achte beim Kauf eines E-Scooters auf das Vorliegen einer ABE. Modelle ohne ABE sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Versicherungspflicht
Für E-Scooter im öffentlichen Raum ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die E-Scooter-Versicherung ist zentral für die Anmeldung.
Die jährlichen Kosten für eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung liegen meist zwischen ca. Das Versicherungsjahr für E-Scooter beginnt am 1. März und endet am letzten Tag des Februars des Folgejahres. Du musst deinen E-Scooter jedes Jahr neu versichern (Vertrag erneuern). Mit jeder Erneuerung erhältst du eine neue Versicherungsplakette mit anderer Farbe. Zusätzlich kannst du eine freiwillige Teilkaskoversicherung abschließen. Die Teilkasko deckt Schäden an deinem eigenen E-Scooter ab. Die Kosten für eine E-Scooter Versicherung mit Teilkasko sind höher und hängen vom Wert des E-Scooters und einer eventuellen Selbstbeteiligung ab.
Prüfe die Versicherungsbedingungen genau (z.B. Bis zu 100 Mio.
Versicherungsplakette
Nach Abschluss der Versicherung erhältst du eine selbstklebende Versicherungsplakette (Versicherungskennzeichen). Ein E-Scooter muss nicht zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich, wie andere Kleinkraftfahrzeuge eine Versicherungsplakette, die am Roller aufgeklebt wird. Dadurch wird auch der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Denn dieser ist zwingend vorgeschrieben.
Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie Dritten durch Ihren Elektro-Scooter zufügen. Die Versicherungsplakette wechselt jährlich die Farbe. In der Saison 2023/24 benötigen Sie eine schwarze Plakette.
Die Versicherungssaison startet immer zum 1. Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.
Kosten für die Anmeldung eines E-Scooters
Die Kosten für das E-Scooter anmelden setzen sich wie folgt zusammen:
- Jährliche Haftpflichtversicherung: 20 € - 70 €
- Optionale jährliche Teilkaskoversicherung: zusätzlich ca. 30 € - 100 €
- Keine Kfz-Steuer
- Keine Anmeldegebühren bei Zulassungsstellen
Die Versicherungsplakette ist für ein Versicherungsjahr gültig (1. März bis Ende Februar des Folgejahres). Auch bei späterem Abschluss im Jahr endet die Gültigkeit Ende Februar. Die Prämie wird oft anteilig berechnet.
Wichtige Verkehrsregeln nach der Anmeldung
Nach der Anmeldung des E-Scooters sind die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden. Die wichtigsten Regeln für das E-Scooter fahren:
- Fahrflächen: Radwege, Radfahrstreifen oder gemeinsame Geh- und Radwege. Nur wenn nicht vorhanden, auf die Fahrbahn ausweichen.
- Gehwege (sofern nicht explizit freigegeben), Fußgängerzonen (Ausnahmen beachten) und Autobahnen/Kraftfahrstraßen sind nicht erlaubt.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Führerschein: Nicht erforderlich
- Helmpflicht: Keine gesetzliche Pflicht, Tragen wird jedoch empfohlen.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Gibt es eine Promillegrenze?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Häufige Fragen zur E-Scooter Versicherung
- Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?
Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.
- Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?
Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Die neuen Kennzeichen wechseln zudem jedes Jahr ihre Farbe.
- Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?
Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.
- Was passiert, wenn ich ohne Plakette bzw. ohne E-Scooter-Versicherung unterwegs bin?
Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.
Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.
- Was passiert, wenn ich mit meinem elektrischen Scooter einen Unfall verursache?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf.
- Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?
Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken.
- Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen?
Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.
- Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?
Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.
- Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec?
Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.
- Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
- Besteht eine Helmpflicht?
Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.
- Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern?
E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.
- Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe?
Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.
- Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache?
Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.
- Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern?
Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis.
- Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland?
Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.
- Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen?
Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.
Verwandte Beiträge:
- Motorrad Führerschein Theorie: Alles, was Sie wissen müssen
- Warnweste Motorradfahrer: Pflicht, Bußgeld & Ausnahmen
- Muss man den Radweg benutzen? Rechtliche Grundlagen & Ausnahmen
- Fahrrad Selbsthilfewerkstatt Leipzig: Ultimative Anleitungen & Experten-Reparaturhilfe für dein Bike!
- Radweg Möhnesee: Die ultimative Streckenbeschreibung für dein nächstes Abenteuer
Kommentar schreiben