Um zu verhindern, dass Ihre Waden bereits vor dem eigentlichen Beginn Ihrer Radtour ermüden, bieten viele Bahnunternehmen die Möglichkeit, Sie und Ihr Fahrrad bequem zum Startpunkt zu transportieren. Hier finden Sie wichtige Informationen und Regeln, die Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihrer Reise helfen.
Grundlegende Regeln für die Fahrradmitnahme
Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn ausreichend Platz im Zug vorhanden ist. Es besteht kein Anspruch auf die Mitnahme Ihres Fahrrads.
Die Beförderung von Fahrgästen, Kinderwagen und Rollstühlen hat stets Vorrang. Vor allem, wenn Sie als Reisegruppe eine Fahrradtour unternehmen, sollten Sie Stoßzeiten auf jeden Fall vermeiden.
Ticketkauf und Reservierung
Für jedes Fahrrad ist pro Fahrt bzw. Tag eine Kinderfahrkarte erforderlich, es sei denn, Sie besitzen eine MobiCard oder ein JahresAbo Plus. Alternativ können Sie ein TagesTicket Plus nutzen, das für bis zu sechs Fahrräder gültig ist, insbesondere wenn Sie mit Kindern unter 14 Jahren unterwegs sind.
Mit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember können Radreisende Fahrradtickets im Fernverkehr der Deutschen Bahn bis zu 12 Monate im Voraus buchen. Der ADFC rät Radreisenden, die schon feste Pläne für 2025 haben, so früh wie möglich Stellplätze zu buchen - und erklärt, was man bei der Radmitnahme in der Bahn noch wissen muss.
Jedes Fahrrad braucht ein eigenes Ticket und eine Stellplatzreservierung. Eine Fahrradkarte im Fernverkehr kostet innerhalb Deutschlands ab 7,99 Euro. Online können Tickets für bis zu fünf Fahrräder gebucht werden - wer mehr Plätze reservieren möchte, muss die Service-Telefonnummer 030-2970 anrufen oder am Schalter buchen.
Regionale Unterschiede und Sonderregelungen
Die Fahrradmitnahme in Bayern ist in der Regel kostenpflichtig (Ausnahmen). Dabei bieten Ihnen alle Züge des Nahverkehrs im Freistaat die Möglichkeit, Ihr Rad mitzunehmen. Ausgeschlossen sind die Hauptverkehrszeiten in den S-Bahnen München (vor- und nachmittags) und Nürnberg (vormittags)*.
Bitte beachten Sie auch regionale Sonderregelungen. Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich. Jeder Verkehrsverbund hat aber eigene Regeln und eigene Tarife zur Fahrradmitnahme, in manchen Regionen ist sie kostenlos.
In manchen Intercity-Zügen können Sie mit einem Nahverkehrs-Ticket fahren. Dort brauchen Sie eine Stellplatzreservierung für die Fahrradmitnahme.
In den Hauptverkehrszeiten (morgens 6:00 bis 9:00 Uhr und nachmittags 16:00 bis 19:00 Uhr) ist die Fahrradmitnahme daher schwierig. Wählen Sie einen späteren Zug oder planen Sie Ihren Ausflug entgegengesetzt zur Hauptverkehrszeit. Eine weitere Möglichkeit ist, die Radtour nicht mit der Regionalbahn, sondern an einem S-Bahnhof zu starten oder zu beenden. Die S-Bahn fährt mindestens alle 20 Minuten und bietet vergleichsweise viel Platz für Fahrräder. Es lohnt sich meist!
Verhalten im Zug
Steigen Sie in geordneter Reihenfolge möglichst zügig ein bzw. aus. Sichern Sie Ihr Rad gegen Umfallen. Stellen Sie es in die vorhandenen Ständer, an die Abteilwand, oder lehnen Sie es platzsparend in Gegenrichtung an ein anderes Rad.
Klären Sie mit den anderen Radler(innen) ab, wer wo aussteigt. Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab. So laden Sie schneller ein und aus.
Damit der Platz im ÖPNV optimal genutzt werden kann, beachten Sie bitte folgende Regeln:
- Fahrräder in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen abstellen
- Gepäck und Fahrradtaschen vom Rad nehmen, so dass Platz für weitere Fahrräder bleibt
- Fahrräder während der Fahrt sichern (befestigen oder festhalten)
- Fluchtwege frei halten, Türen und Zwischengänge müssen erreichbar bleiben
- Gekennzeichnete Plätze für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen im Bedarfsfall freigeben
- Falls alle Fahrradabstellplätze belegt sind, die nächste Bahnverbindung nutzen
Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand müssen Sie freihalten. Sie haben Ihr Fahrrad sicher abgestellt? Dann können Sie auf einem freien oder auf Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen.
Spezielle Fahrradzüge und Angebote
Zusätzlich zu den Taktzügen des Regelverkehrs verkehren in touristisch bedeutenden Regionen im Bahnland Bayern Ausflugszüge. In diesen gibt es erweiterte Mehrzweckbereiche bzw. Fahrradstellplätze.
Auch die im täglichen Taktverkehr fahrenden Züge sind grundsätzlich für die Fahrradmitnahme geeignet, da auch diese über Fahrradstellplätze bzw. Mehrzweckbereiche verfügen und außerdem einen umsteigefreien Linienverlauf haben.
Fahrrad-Reisegruppen, die Ausflugszüge bzw. im regulären Taktverkehr fahrende Züge nutzen wollen, empfehlen wir eine Voranmeldung.
Alternativen zur Fahrradmitnahme
Wer das eigene Fahrrad nicht in der Bahn mitnehmen will oder kann, kann es bei der Bahn auch als Gepäckstück aufgeben, dafür muss das Rad aber in der Regel teilweise auseinandergebaut werden.
Eine andere Option ist, am Urlaubsort ein Fahrrad auszuleihen. In den meisten Regionen, die auf Touristen eingestellt sind, gibt es Leihradanbieter.
Unterstützung und Barrierefreiheit
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft fördert in Zusammenarbeit mit den bayerischen Bahnen attraktive Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Radfahrern abgestimmt sind.
Sie brauchen einen stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof? Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Reiseplanung. Vor die Reise losgeht, lohnt sich ein Online-Check der Bedingungen am Abfahrts- und Zielbahnhof. Sind die Bahnsteige barrierefrei erreichbar? Gibt es ausreichend große Aufzüge, Rolltreppen, Auffahrrampen?
Am Gleis selbst sollte man vorab schauen, wo das Fahrradabteil ist - etwa über den Wagenstandsanzeiger im Aushang auf dem Bahnsteig oder über die App - und von vorneherein im richtigen Gleisabschnitt auf den Zug warten.
Zusammenfassung der Fahrradtypen und deren Mitnahme
| Fahrradtyp | Mitnahme |
|---|---|
| Handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern | Ja, in vorhandene Fahrradständer stellen |
| Fahrrad mit Tretunterstützung bis 25 km/h (Pedelec) | Ja |
| Fatbike (Reifenbreite 40-60 mm) | Ja, ggf. Luft ablassen |
| Zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder bis 16 Zoll | Ja, wie Gepäck |
| Tandem, Liegerad oder Dreirad | Nur in Zügen mit großer Stellplatzkapazität |
| Nicht genannte Modelle (unsicher verstaubar) | Nein |
| Zusammengeklappte Fahrradanhänger | Ja, wie Gepäck |
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