Fahrradfahrer sind meist ohne großen Schutz im Straßenverkehr unterwegs. Bestenfalls schützt sie ein Fahrradhelm bei Unfällen. Häufig sind Radler aber vollkommen schutzlos unterwegs. Diese verfügen nur über ein Mittel, einen Unfall zu vermeiden: Sie müssen für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Wenn ein Autofahrer von weitem sieht, dass Fahrradfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind, kann er rechtzeitig abbremsen und die Radler aufmerksam passieren. Aus diesem Grund ist die Beleuchtung beim Fahrrad von elementarer Wichtigkeit.
Wo finde ich die Regeln zur Fahrradbeleuchtung in Deutschland?
Der § 67 StVZO schreibt die Art der Fahrradbeleuchtung, die in Deutschland erlaubt ist vor. Auch was an Beleuchtung vorhanden sein muss, ist hier definiert.
Welche Art der Fahrradbeleuchtung ist am Fahrrad zulässig?
Sowohl eine dynamobetriebene als auch eine durch Akkus bzw. Batterien versorgte Fahrradbeleuchtung ist seit 2013 zulässig. Viele Radfahrer haben im Juli 2013 aufgeatmet: Seitdem ist ein Dynamo am Fahrrad nicht mehr pflichtig. Akku- und batteriebetrieben Fahrradlichter sind ebenfalls erlaubt. In vielen Fällen wurde der Dynamo inzwischen durch einen Akku oder eine Batterie ersetzt.
Doch das Verkehrsrecht schreibt besondere Voraussetzungen vor:
- Eine der drei folgenden Energiequellen:
- Eine Lichtmaschine
- Eine Batterie
- Ein wiederaufladbarer Energiespeicher
- Mindestens einem Scheinwerfer mit weißem Licht, der nach vorne strahlt.
- Eine Schlussleuchte mit rotem Licht, nicht niedriger als 250 mm über der Fahrbahn angebracht.
- Eine zusätzliche Rückleuchte als „Standlicht“ ist ebenfalls zulässig.
Wichtig ist, dass bei einem Betrieb durch einen Dynamo Vorder- und Rückleuchte gleichzeitig strahlen bzw.
Die komplette Fahrradbeleuchtung besteht nicht nur aus aktiv leuchtenden Elementen (Lampen). Reflektoren gehören laut StVZO zum obligatorischen Zubehör eines Fahrrads.
Folgende Reflektoren sind vorgeschrieben:
- Ein nach vorne reflektierender Rückstrahler, weiß. Er darf in die vordere Fahrradlampe eingebaut sein.
- Ein nach hinten reflektierender Rückstrahler, rot. Er darf im Fahrrad-Rücklicht integriert sein.
- Ein nach hinten wirkender Großflächenrückstrahler, rot. Dieser muss mit dem Buchstaben Z gekennzeichnet sein.
- Nach vorne und hinten strahlende Reflektoren an den Pedalen, gelb
- Mindestens zwei Rückstrahler pro Rad in den Speichen, gelb. Diese müssen um 180° versetzt angebracht werden.
Für Rennräder unter 11 Kilo Gewicht gelten gewisse Ausnahmen.
Die Vorschriften rund um die Fahrradbeleuchtung wurden in den letzten Jahren wiederholt überarbeitet. So gibt es etwa keine präzisen Angaben zu Leistung und Spannung der Batterien oder Dynamos mehr. In § 67 StVZO heißt es nun, dass die „Nennspannung der Energiequelle […] mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen“ verträglich sein muss.
Auch wurde die Formulierung bezüglich der Anbringung aktualisiert. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Entsprechen die lichttechnischen Einrichtungen diesen Vorgaben nicht, können Bußgelder aufgrund einer falschen Fahrradbeleuchtung anfallen.
Welche Sanktionen erwarten mich bei nicht vorschriftsgemäßer Beleuchtung am Fahrrad?
Sind Fahrradfahrer ohne korrekte Beleuchtung unterwegs, gefährden sie nur sich und andere, sondern müssen auch mit Bußgeldern zwischen 20 Euro und 35 Euro rechnen. Details finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.
Auch wenn die Beleuchtung am Fahrrad das ganze Jahr über relevant ist, spielt sie im Herbst und Winter eine besondere Rolle. Bikerinnen und Biker, die ihr Rad auch in den dunklen Jahreszeiten nutzen wollen profitieren besonders von einer guten Lichtanlage. Die eigene Sicht und auch die Sichtbarkeit wird verbessert, sodass man sicherer und entspannter unterwegs ist.
Die wichtigsten Vorschriften rund um das Thema Licht am Fahrrad
Wir zeigen dir hier den aktuellen Stand der Fahrradbeleuchtung, damit du den Durchblick hast und die passende Beleuchtung zu deinen Anforderungen findest.
Etablierter Standard: Nabendynamos als Stromquelle
So gut wie alle ATB-, City- oder Trekkingbikes verfügen über fest verbaute Lichtanlage, die per Dynamo betrieben wird. Die unpraktischen Seitenläufer-Dynamos haben ausgedient. Die aktuellen Nabendynamos sind in die Vorderradnabe integriert und gelten als zuverlässig und leichtläufig. Die Reibungsverluste die durch den Nabendynamo entstehen sind zwar messbar, allerdings während der Fahrt kaum spürbar. Somit gehört eine gute Lichtanlage bei höherwertigen Touren-Rädern zur Standardausstattung.
Batterie- und Akkubeleuchtung
Bei Sportlichem Rädern wie Mountainbikes, Gravelbikes oder Rennräder werden häufig abnehmbare Lampen verwendet, damit man das zusätzliche Gewicht nur am Rad hat, wenn man es wirklich braucht. Mittlerweile verfügen viele Modelle über einen leistungsfähigen, fest verbauten Lithium-Ionen-Akku der per USB-Anschluss geladen werden kann. Seit 2017 besteht tagsüber keinerlei Pflicht zum Mitführen der Beleuchtung, auch wenn sich dies bei längeren Touren empfiehlt, um nicht plötzlich im Dunkeln zu stehen.
Alles ist erleuchtet: LED-Fahrrad-Licht
Auch bei den Leuchtmitteln selbst gab es in den letzten Jahren einige Neuerungen. Effiziente LED-Technologie gepaart mit neuartigen Reflektoren sorgen für bessere Lichtausbeute. Batterie- und Akkubeleuchtung halten dadurch ebenfalls länger. LEDs sind sowohl in Frontscheinwerfern als auch in Rückleuchten verbaut. Doch auch elektrotechnische Innovationen machen vor der Fahrradbeleuchtung nicht Halt: Sensoren für Helligkeit und Bremslichter sind nur ein Beispiel dafür. Nachfolgend findest du einige der Merkmale die Fahrradbeleuchtung heutzutage bieten sollte.
Wie hell muss ein Fahrradlicht sein?
Seit 2006 muss der Scheinwerfer auf einer 10 Meter entfernten Wand eine messbare Lichtstärke von mindestens 10 Lux besitzen. Die meisten Hersteller verbauen allerdings Lampen mit mindestens 15 Lux.
Die Helligkeit von Fahrradbeleuchtung wird entweder in Lux oder in Lumen angegeben. Doch was bedeuten die Bezeichnungen eigentlich?
Lux beschreibt die Beleuchtungsstärke auf der angestrahlten Fläche. Meist wird dieser Wert in 10 Meter Entfernung gemessen. Diese Fläche muss aber nicht den reellen Gegebenheiten auf der Straße entsprechen. So strahlt ein Laserpointer beispielsweise mit mehr als tausend Lux. Das ist aber am Fahrrad wenig zielführend, denn schließlich muss hier ein größerer Bereich angestrahlt werden.
Lumen ist die Einheit des messbaren Lichtstroms, der umgangsprachlich auch als Lichtleistung bezeichnet wird. Anhand dieses Messwertes kann man die Helligkeit einer Lampe bestimmen.
Die entsprechende Formel dazu lautet: 1 Lux = 1 Lumen pro Quadratmeter
Die Lux und Lumen-Werte können als Orientierung genutzt werden. Natürlich ist es besser wenn beide Werte möglichst hoch sind. Entscheidend für ein gutes Fahrradlicht ist jedoch die Qualität des Lichtfelds, die durch die Scheinwerferoptik bestimmt wird. Wer in einen neuen Scheinwerfer etwas mehr investieren will, sollte sich ein Abbild des Lichtfelds anschauen oder das Licht vor Ort in der Filiale ausprobieren. Viele Scheinwerfer haben zudem eine zusätzliche Nahfeld-Ausleuchtung.
Fahrradlicht in 3 Schritten perfekt einstellen
Du solltest darauf achten, dass die Lampe korrekt eingestellt ist, um den Gegenverkehr nicht zu blenden!
- Das Fahrrad 5 Meter entfernt von einer Wand platzieren.
- Höhe des Scheinwerfers ausmessen und mit Klebestreifen an die Wand übertragen.
- Scheinwerfer einschalten (Beim Nabendynamo das Rad leicht anheben und drehen) und das Zentrum des Lichtfelds etwa auf die Hälfte der markierten Höhe justieren. Fertig!
Die fest verbaute Lichtanlage ist nicht hell genug?
Beim Austausch der vorhandenen Lichtanlage ist zu beachten ob es sich um einen Dynamo oder einen E-Bike Akku als Stromquelle handelt. Seit 2013 ist der E-Bike-Akku als Stromversorgung für die verbaute Lichtanlage in der StVZO erlaubt. Besonders E-Bike Fahrerinnen und Fahrer können von einem Austausch der verbauten Lampen profitieren, da die Stromquelle bei E-Bikes auch im Stand dauerhaft leistungsfähig ist.
Hinweis: Bei der Umrüstung kann man - etwa bei E-Bikes mit Bosch-Antrieb - eine höhere Spannung (12 statt 6 Volt) nutzen. Hier bedarf es dann spezieller E-Bike-Beleuchtung.
Tagfahrlicht am Fahrrad
Frontleuchten mit Tagfahrlicht sind bereits seit einiger Zeit erhältlich. Bei diesem handelt es sich um eine - im Vergleich zum Nachtfahrlicht eher schwache Beleuchtung, die tagsüber für bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr sorgt. Gesteuert wird diese Funktion über einen Sensor innerhalb der Lampe oder einen separaten Schalter. Einige Modelle bieten sogar zuschaltbares Fernlicht, was auf Wegen ohne Gegenverkehr zum Einsatz kommen kann.
Standlicht am Fahrrad
Rückleuchten mit Standlicht sind schon länger ein Klassiker der Fahrradbeleuchtung. Zahlreiche Hersteller rüsten mittlerweile auch ihre Frontleuchten mit Standlicht aus. Die Standlichtfunktion erhöht deine Sicherheit auf dem Fahrrad. Auch bei kurzen Stopps, zum Beispiel an der Ampel, bleibst du so gut sichtbar. Wie funktioniert das Standlicht am Fahrrad? Die Standlichtfunktion arbeitet mit Kondensatoren, die kurzzeitig Energie speichern. Akkus oder Batterien sind nicht nötig und müssen auch nicht gewechselt werden. In der Regel reicht es bereits, wenn du eine kurze Strecke radelst, um den Kondensator zu laden und für mindestens vier Minuten Standlicht zu liefern.
Wie bei allen Komponenten der Fahrräder hat sich auch die Beleuchtung weiterentwickelt. Dank heller und zuverlässiger sind wir im Dunkeln angenehmer und sicherer unterwegs. Hier liegt noch viel Potential und wir dürfen uns sicher auf innovative Ideen freuen.
Die wichtigsten Vorschriften rund um das Thema Licht am Fahrrad
Wir haben dir oben schon gezeigt, worauf du bei der Beleuchtung am Fahrrad achten solltest, damit du das Licht findest, dass zu deinen Anforderungen passt. Da es sowohl 2013 als auch 2017 einige wichtige Änderungen im § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gab möchten wir dir hier noch einmal die wichtigsten Regeln rund um die Beleuchtung an deinem Fahrrad erklären.
Leuchtest du noch oder blendest du schon ?
Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. (§ 67 Absatz 3 Satz 2 und 3)
Dies bedarf eigentlich keiner Ergänzung. Wenn andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden ist dies schlicht gefährlich. Hier gilt es Rücksicht zu nehmen und die Beleuchtung stets richtig ausgerichtet zu haben. Wir man die Einstellung des Lichts kontrollieren kann siehst du weiter oben. Fahrradlicht in 3 Schritten perfekt einstellen
Zusätzlich zu der Lichtanlage verlangt die Gesetzgebung aber auch Reflektoren vorne und hinten, sowie an den Pedalen und Rädern. Der weiße Front- und der rote Rückreflektor können dabei auch im Fahrradlicht integriert sein. Dies gilt gleichermaßen auch für E-Bikes, sowie Räder mit Dynamo und auch Räder mit nachträglich montierter Batterie- oder Akkubeleuchtung.
Braucht es noch fest verbaute Beleuchtung?
Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. (§ 67 Absatz 2 Satz 4)
Seit der Änderung von 2017 dürfen Lichtanlagen am Fahrrad abnehmbar sein. Eine Mitführpflicht gibt es bei guten Sichtverhältnissen ebenfalls nicht mehr. Bei Dunkelheit können nach StVZO-zugelassene batteriebetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten im Straßenverkehr genutzt werden. Vom Kraftfahrtbundesamt zugelassene Fahrradbeleuchtung erhält eine Prüfnummer. Die mit einem Wellensymbol gekennzeichnete K-Nummer ist im Regelfall auf dem Gehäuse der Lampe eingeprägt. Bei uns im Online-Shop führen wir ausschließlich StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung.
Beleuchtung am Fahrradanhänger
Auch Fahrradanhänger sind nicht von der Beleuchtungspflicht ausgenommen. Anhänger, die seit 2018 auf den Markt kommen, sind verpflichtend mit Rückstrahlern (auch Katzenaugen genannt) ausgerüstet. Ab einer Breite von 60 Zentimetern muss außerdem ein Rücklicht angebracht werden. Das gilt auch bei einer geringeren Breite, falls der Anhänger mehr als 50 Prozent des Rücklichtes am Fahrrad verdeckt.
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