Sicherheit für Kinder auf dem Fahrrad: Ein umfassender Leitfaden

Die Fahrradsaison hat begonnen, und viele Familien planen Ausflüge mit dem Rad. Egal, ob im Kindersitz oder im Anhänger - die Sicherheit der Kinder hat oberste Priorität. Die allermeisten Kinder lieben Fahrradfahren - egal, ob im Kindersitz oder im Anhänger, ob Wochenendausflug mit der ganzen Familie oder schnell zum Einkaufen.

Kindertransport mit dem Fahrrad: Optionen und Sicherheit

Für den Kindertransport per Rad gibt es mehrere Möglichkeiten - vom Anhänger über den Kindersitz bis zum Lastenrad. Werden Kinder ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen befördert, droht ein Bußgeld.

Fahrradanhänger

Fahrrad­anhänger sind praktische Kinder­taxis und oft auch als Buggy zu nutzen. Ein Fahr­rad­anhänger ist die klassische Lösung für das Problem Kinder­trans­port. Er lässt sich meist schnell ans normale Fahr­rad koppeln und oft auch als Buggy-Ersatz für bis zu zwei Kinder nutzen.

In den Sicher­heits­tests des ADAC über­zeugen die Anhänger in der gefederten wie ungefederten Variante insgesamt am meisten − im Vergleich etwa zu Lastenrädern und Kinder­sitzen. Beim Seiten­crash schneiden die Anhänger insgesamt okay ab, allerdings kann die nied­rige Sitzhöhe zum Problem werden.

Vorteile:

  • Sie sind ideal für längere Fahrten.
  • Oft passen zwei Kinder in den Anhänger.
  • Die Kinder sitzen entspannt und können schlafen.
  • Das Verletzungsrisiko ist geringer als beim Kindersitz.
  • Dein Kind ist besser vor Wind und Regen geschützt.

Nachteile:

  • Er ist für Fahrten auf Radwegen wegen seiner Breite weniger geeignet.
  • Er ist in seiner Handhabung umständlich.
  • Nicht überall kann ein Rad mit Anhänger abgestellt werden, es benötigt unterwegs mehr Platz.
  • Der Anhänger braucht einen separaten Abstellplatz, wenn er nicht genutzt wird.
  • Teurer als ein Fahrradsitz.

Wichtige Hinweise:

  • Neben Reflektoren brauchen Anhänger zusätzlich ein Rücklicht und eine Sicherheitsfahne.
  • Beim Gebrauch: Reifen nicht zu fest aufpumpen.
  • Das Gesamtgewicht des Anhängers sollte 40 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Lasten möglichst gleich verteilen.
  • Dein Kind sollte angegurtet sein.
  • Die meisten Anhänger haben keine Bremsen - deswegen müssen die Bremsen des Fahrrad leistungsfähig sein.

Ab wann kann ein Kind im Anhänger mitfahren?

In den allermeisten Anhängern lässt sich eine Babyschale befestigen. Achte aber darauf, dass Dein Kind möglichst wenig Erschütterungen ausgesetzt wird. Am besten ein gut gefedertes Modell nehmen.

Fahrradkindersitze

Beim Kindersitz fürs Fahrrad wollen Eltern vor allem zwei Dinge: Sicherheit für das Kind - und Fahrkomfort für sich. Hier stellen wir getestete Modelle vor, die beide Wünsche erfüllen.

Vorteile:

  • Verstellbare Gurtsysteme und Fußhalterungen ermöglichen problemlos eine Anpassung je nach Größe des Kindes.
  • Schnell und leicht zu montieren.
  • Die Montage von zwei Halterungen für den Sitz an zwei Fahrrädern ermöglicht einen problemlosen Wechsel des Sitzes.
  • Für den täglichen Gebrauch sehr praktisch - besonders, wenn man mit nur einem Kind unterwegs ist.
  • Für Kurzstrecken innerorts gut geeignet.

Nachteile:

  • Ein Rucksack auf dem Rücken des Fahrers behindert das Kind eher.
  • Für lange Radtouren eher ungeeignet.
  • Kein Schutz vor Regen und Wind.
  • Höhere Verletzungsgefahr durch höhere Fallhöhe bei Unfall.
  • Erhöhte Umsturzgefahr des Rads beim Sichern des Kindes im Fahrradsitz sowie beim Auf- und Absteigen.

Ab wann darf ein Kind im Kindersitz mitfahren?

Dein Kind sollte sicher sitzen können, damit das weiche Rückgrad nicht zu stark belastet wird.

Auf dem Fahrrad solltest Du Dein Kind keinesfalls im Tragetuch oder in der Rückentrage transportieren.

Wichtige Hinweise:

  • Die Gewichtsobergrenze liegt meist bei ca. 22 Kilo.
  • Achte auf gut verstellbare Gurtsystem und Fußhalterungen.
  • Hinterradsitze werden vom ADAC auf Grund der geringeren Verletzungsgefahr als sicherer eingestuft als Sitze, die vor dem Lenker angebracht werden.
  • Sitze für vorne sind nur bis zu 15 Kilogramm geeignet.
  • Nimm Dein Fahrrad auf jeden Fall zum Kauf mit - nicht alle Systeme lassen sich an allen Rädern befestigen.
  • Wenn Du gleich zwei Halterungen kaufst, kannst Du den Kindersitz unproblematisch und schnell auch am Rad Deines Partners befestigen.
  • Lass Dein Kind Probe sitzen. Nicht nur, weil der Sitz bequem sein sollte. So kannst Du auch prüfen, ob die Fußhalterungen gut verstellbar sind.
  • Wichtig sind gut eingestellte Bremsen und ein stabiler Ständer, der das Aus- und Einsteigen des Kindes erleichtert.

Lastenräder

Lastenrad ist nicht gleich Lastenrad - es gibt etliche Varianten.

  1. Hand­habung und Fahr­verhalten: Diese Variante kommt einem normalen Fahr­rad am nächsten. Die ADAC-Tester vergaben für Hand­habung und Fahr­verhalten vielfach gute Noten. In den Sicher­heits­tests des ADAC schnitt diese Lastenfahr­rad-Variante insgesamt am besten ab. Durch die hohe Sitz­position auf dem Gepäck­träger wurden die Kinder-Dummys beim Aufprall des Autos nicht getroffen. Voraus­setzung für Sicherheit ist aber, dass sichere Fahr­radkinder­sitze auf dem Gepäck­träger montiert werden.
  2. Zweispurige Lastenräder: Bei zweispurigen Lastenrädern sitzt eine Trans­portbox zwischen zwei Vorderrädern, sodass die Kinder während der Fahrt stets im Blick­feld sind. In den Sicher­heits­tests bot dieses System dagegen die beste Standsicherheit.
  3. Das „Long John“: Das „Long John“ ist ein Lastenrad-Typ mit je einem Rad vorne und hinten, wobei zwischen den Rädern ein großer Abstand besteht. Die Trans­portbox sitzt bei dieser Variante zwischen Lenker und Vorderrad. Das Fahr­verhalten des Long John fand der ADAC durchweg in Ordnung. In den Sicher­heits­tests des ADAC hatte das Rad ähnliche Probleme wie das zweispurige Lastenrad: Die Seiten­wände der Boxen schützen im Crashtest zwar etwas beim Aufprall.

Mitnahme von Kindern laut StVO

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen nur mindestens 16 Jahre alte Personen Kinder bis zum Alter von maximal sieben Jahren mit dem Fahrrad transportieren. Diese Altersgrenze gilt für Kinder auf einem einsitzigen Fahrrad ebenso wie im Anhänger. Wer ältere Kinder mitnimmt, riskiert ein Bußgeld.

Wichtig: Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für das Befördern eines behinderten Kindes.

Auf Fahrrädern, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, dürfen Menschen über das siebte Lebensjahr hinaus mitgenommen werden. Vorausgesetzt wird eine geeignete Sitzgelegenheit für jede Person.

Sicherheitsausrüstung und -maßnahmen

Egal ob Anhänger oder Kindersitz: Dein Kind sollte grundsätzlich einen gut sitzenden Fahrradhelm tragen. Achte immer darauf, dass alle Gurte ordnungsgemäß geschlossen sind. Auch Halterungen etc. immer mal wieder checken.

Fahrradhelm

Hier gilt ganz klar: Wenn ein Kind mit dem Helm gestürzt ist und der Helm dabei auf dem Boden aufgeprallt ist, sollten man diesen besser nicht weiter nutzen. Auch wenn bei der Innenschale Beschädigungen zu erkennen sind, solltest Du den Helm ersetzen. Unbedenklich sind kleine Kratzer an der Außenschale. Auch das einfache Fallenlassen des Helms birgt kein Sicherheitsrisiko. Beim Kauf gebrauchter Helme ist Vorsicht geboten. Gute Helme gibt es im Neuzustand auch schon für wenig Geld zu kaufen.

Seien Sie also Vorbild: Tragen auch Sie einen Helm, wenn Sie mit den Kleinen unterwegs sind. Sie werden erkennen: Mit dem Fahrradhelm ist es wie mit dem Sicherheitsgurt im Auto: Sind Sie ans Tragen gewöhnt, können Sie gar nicht mehr ohne losfahren. Diesen Gewöhnungseffekt gibt es auch bei Kindern.

Kleiner Tipp: Beim Helm gilt das Gleiche wie beim Fahrrad selbst: Achten Sie regelmäßig darauf, dass er gut passt und dass die Riemen richtig eingestellt sind. Wichtig beim Kauf sind TÜV- und GS-Siegel. Kaufen Sie einen gebrauchten Helm, sollte der keine erkennbaren Schäden haben und nicht älter als maximal drei Jahre sein.

Weitere Sicherheitsvorkehrungen

Was gibt es nicht alles an Schnickschnack für Kinder fürs Fahrrad. Schaumstoff-Einhörner, bunte Bändchen für die Lenkerenden, große Hupen und Frontkörbe. Auch Einhornköpfe aus Schaumstoff für den Lenker werden als Deko verkauft. Verzichten Sie besser darauf.

Viel wichtiger sind gute Reflektoren, eine funktionierende Lichtanlage, Spritzschützer und ein Kettenschutz, damit Hosenbeine nicht in die Kette gezogen werden. Für die Fahrt zur Schule gehört natürlich auch ein solides Fahrradschloss dazu. Am besten ein langes Seilschloss. So kann das Kind sein Fahrrad an einem Fahrradständer oder einer Laterne an- und nicht nur bloß abschließen. Wählen Sie außerdem für Ihr Kind besser ein solides Zahlenschloss, dann kann es den Schlüssel nämlich nicht verlieren.

Verkehrssicherheit und Verhalten im Straßenverkehr

Wer allein die Fahrtechnik auf dem Fahrrad beherrscht, bewegt sich noch lange nicht sicher durch den Straßenverkehr. Auch die wichtigsten Regeln sollten schon kleine Kinder kennen - zu ihrer eigenen Sicherheit.

Um zu erkennen, wie gut Ihr Kind radelt, müssen Sie auf jeden Fall anfangs immer mit dabei sein, später regelmäßig mitfahren, um die Fortschritte zu kennen, die Ihr Kind auf dem Rad macht.

Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Bürgersteig Rad fahren, das Fahren auf der Straße ist nicht erlaubt. Bis zum zehnten Geburtstag dürfen die Nachwuchsradler weiterhin auf dem Gehsteig bleiben. Erst danach und bestenfalls mit bestandener Fahrradprüfung müssen sie wie Erwachsene auf der Straße fahren.

Ausnahmen: Wenn es sichere, baulich getrennte Radwege gibt. Dort dürfen die Kleinen schon vor dem achten Geburtstag Rad fahren. Übrigens ist es seit 2016 auch begleitenden Eltern erlaubt, mit ihren Kindern gemeinsam auf dem Bürgersteig zu fahren.

Rad fahrende Kinder auf dem Gehweg begleiten?

Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen.

Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen.

Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Aber: Eine Familie mit zwei Erwachsenen oder auch einem weiteren älteren Kind fährt getrennt! Nur eine Aufsichtsperson darf das Kind auf dem Bürgersteig begleiten. Gemeinsam kann die Familie auf baulich getrennten Radwegen fahren, denn dort dürfen Kinder jeden Alters unterwegs sein.

Wenig bekannte Regel: beim Überqueren der Straße absteigen und schieben

Wenig bekannt und oft missachtet: Beim Fahren auf Gehwegen müssen Kinder und ihre erwachsene Begleitung zum Überqueren von Straßen absteigen und das Fahrrad schieben.

Ihr Vorrang richtet sich dann nach den Regeln für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Checkliste: Sicheres Kinderfahrrad

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad laut Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ausgestattet sein muss und welche Beleuchtung richtig ist, zeigt die Grafik.

  • Beim Halten an der Ampel leuchtet
  • Gesicherte Schraubverbindungen
  • Leuchtstreifen an den Reifen oder Speichenreflektoren

Die richtige Reifengröße

Die richtige Größe hat ein Kinderfahrrad, wenn Ihr Kind aufrecht sitzend den Lenker bedienen kann und auf dem Sattel sitzend mit beiden Beinen bequem auf dem Boden stehen kann. So kann Ihr Kind besonders am Anfang sicher das Radfahren üben. Die richtige Reifengröße des Fahrrads sollten Sie deshalb beim Kauf eines Rads immer mit bedenken. Sie sollte sich stets an der Körpergröße des Kindes orientieren.

Regeln für die richtige Reifengröße:

  • 18 Zoll für 112 bis 125 cm Körpergröße
  • 20 Zoll für 125 bis 140 cm Körpergröße
  • 24 Zoll für 140 bis 160 cm Körpergröße
  • 26 Zoll ab 160 cm Körpergröße
  • 28 Zoll ab 170 cm Körpergröße

ADFC: Engagement für sicheren Radverkehr

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein.

Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt.

Tipps für Eltern

  • Üben Sie mit Ihrem Kind: Bevor Kinder aktiv mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, sollten Eltern mit ihnen zunächst abseits von Gefahrensituationen das Radfahren üben.
  • Vorbild sein: Sie als Eltern sollten sich stets Ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, denn Kinder lernen immer auch durch Nachahmen.
  • Helle Kleidung: Je früher Autofahrer Kinder im Straßenverkehr sehen, desto besser. Deshalb ist es besonders in der dunklen Jahreszeit wichtig, dass Ihre Kinder immer gut sichtbar unterwegs sind.

Gesetzliche Vorschriften für den Kindertransport

Grundsätzlich gilt immer: Wer ein Kind auf einem Fahrrad, einem Lastenrad oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Kinder dürfen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mit Kindersitzen auf dem Fahrrad befördert werden.

Bis zu zwei Kinder dürfen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in einem Fahrradanhänger mit geeigneten Sitzen und Rückhaltesystemen mitfahren.

Für das Gesamtgewicht des Anhängers gelten die Vorgaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0