Die Hauptuntersuchung (HU) für Motorräder: Intervalle und Ablauf

In der Garage fällt der Blick auf die verschiedenen Motorräder und deren Kennzeichen. Ist es schon wieder Zeit für den Motorrad-TÜV-Check? Am dritten Motorrad von links zeigt der bunte Stempel auf dem Kennzeichen, dass der „TÜV fällig“ ist. Die Hauptuntersuchung Motorrad stellt sicher, dass keine verkehrsuntauglichen oder nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.

Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Sie soll sicherstellen, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO beurteilt wird.

Früher hatte der TÜV das Monopol für diese Abnahme, daher ist die Rede vom „TÜV fällig“ geblieben. Heute dürfen auch DEKRA, GTÜ und KÜS diese Untersuchung durchführen. So wie Papiertaschentücher einfach nur Tempos genannt werden, ist die Hauptuntersuchung (HU) umgangssprachlich meist der „TÜV“, weil der Technische Überwachungsverein TÜV früher das Monopol für die Untersuchung hatte. So hat sich "mein Auto muss zum TÜV" also eingebürgert, gemeint ist damit aber die Hauptuntersuchung. Längst dürfen aber auch andere technische Prüfstellen und amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie zum Beispiel DEKRA, GTÜ oder KÜS die HU durchführen.

Prüfintervalle für Motorräder

Alle zwei Jahre ist die Motorrad Hauptuntersuchung vorgeschrieben - sogar neue Motorräder müssen im Gegensatz zu Autos schon nach zwei Jahren zur Prüfung. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss. Die Prüfung wird an einer Prüfstelle, einem Prüfstützpunkt oder beim Fuhrpark einer Firma durchgeführt. Auch viele Kfz-Werkstätten haben an bestimmten Tagen einen Prüfer vor Ort.

Neben dem Stempel im Fahrzeugschein gibt die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen Auskunft über die nächste Fälligkeit der HU. Die Farbe und Zahl in der Mitte geben Auskunft über das Jahr, die Zahl in der Senkrechten über den fälligen Monat. So ist selbst während der Fahrt zu erkennen, wann das Fahrzeug zum TÜV muss.

Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.

Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe orange, ist das Fahrzeug im Jahr 2025 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Man muss übrigens nicht warten, bis der "TÜV" fällig ist und kann die HU auch schon vorher machen. Das ist zu Beispiel dann sinnvoll, wenn man sein Auto verkaufen möchte und Vertrauen mit einem frischen Stempel schaffen möchte. Die Zeit bis zur nächsten HU verlängert sich dann aber nicht. Sobald die neue Plakette angebracht ist, beginnt bei Pkw der Zwei-Jahres-Turnus erneut.

Ablauf der Motorrad-HU

Am Prüfinstitut angekommen, heißt es ohne Termin oft: Warten. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte gegen Monatsende zur Prüfstelle fahren. Am Monatsanfang herrscht oft mehr Betrieb, da viele das volle HU Motorrad Intervall von 24 Monaten der Prüfplakette nutzen wollen. Wer spät im Monat zur Untersuchung fährt, spart sich dafür meist Wartezeit.

Ist man an der Reihe, steht vor der Motorrad TÜV Prüfung zunächst die Abgasuntersuchung (AU) an. Die AU Motorrad ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der TÜV Vorbereitung Motorrad, kann aber auch separat in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden. Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.

Den Schnorchel des Prüfinstruments im Auspuff, darf der jeweilige Grenzwert der Motorrad Abgasnorm, nach der das Bike zugelassen ist, nicht überschritten werden. Dieser Punkt lässt sich vorab leider nicht prüfen - ist für ein normal laufendes Motorrad ohne Tuning im Ansaug- oder Abgasbereich aber normal auch kein Problem. Ergebnis: Bestanden.

Jetzt beginnt die eigentliche Prüfung TÜV Motorrad. Zuerst führt der Sachverständige eine Motorrad TÜV Sichtprüfung durch. Wichtig: Die Fahrgestellnummer am Rahmen muss mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen - also den Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unbedingt zur Motorradprüfung HU mitbringen. Alle Modifikationen sollten eingetragen oder durch Papiere (ABE) belegbar sein. Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor: Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.

Es folgt die Prüfung des Fahrwerks zur HU, konkret ob Gabel und Federbein dicht sind und die Reifen den Vorgaben entsprechen: Die Reifengröße muss im Fahrzeugschein vermerkt und für das Modell freigegeben sein. Auch die Profiltiefe ist entscheidend - in Deutschland muss das Reifenprofil für die Motorrad HU mindestens 1,6 mm aufweisen - und der Reifen darf keine Risse oder andere Schäden haben.

Nächster Schritt: Bei der elektrischen Anlage ist das Motorrad Beleuchtung prüfen. Der TÜV kontrolliert alle Lichter am Motorrad. Auch müssen alle Kontrolllampen funktionieren, da häufig kleine Lichter wie Tachobeleuchtung und Kennzeichenbeleuchtung unauffällig ausfallen. Wenn Abblend- und Fernlicht korrekt eingestellt sind, die Hupe funktioniert und Scheinwerfer und Reflektoren intakt sind, geht es zur Lenkungsprüfung.

Die Lenkung muss leichtgängig sein und darf keine Rastpunkte haben - diese deuten auf ein verschlissenes Lenkkopflager hin. Als Nächstes wird der Notaus- oder Kill-Schalter geprüft, und in diesem Zuge auch der Seitenständerschalter. Ist der Seitenständer ausgeklappt und wird ein Gang eingelegt, muss der Motor sofort ausgehen. Eine Ausnahme bilden ältere Ducati- und Harley-Davidson-Modelle. Hier klappt der Seitenständer von alleine ein, somit ist kein Seitenständerschalter verbaut. Wird bei laufendem Motor der Gang nun reingedrückt, fällt die Maschine beim Ruck vorwärts um.

Anschließend ist die Bremsenprüfung Motorrad an der Reihe. Der Bremsenbelag sollte zur HU vorn und hinten ausreichend Materialstärke aufweisen und die Bremsscheiben müssen frei von Rissen und Riefen sein. In den Ausgleichsbehältern sollte genug Bremsflüssigkeit vorhanden sein, die klar und hell ist. Es bietet sich ggf. an, eine Motorrad Wartung mit der HU zu verbinden.

Im Gegensatz zum Pkw wird die Bremsfunktion beim Motorrad im Fahrversuch getestet. Bei Modellen ohne ABS müssen die Räder bei etwa 30 km/h bis zur Blockiergrenze bremsen.

Hat alles funktioniert, entfernt der TÜV-Prüfer die alte Plakette, füllt die Papiere aus, klebt die neue Plakette auf und stempelt den Fahrzeugschein. Die Prüfungen vom TÜV am Motorrad sind nichts, wovor man Angst haben müsste. Tatsächlich muss nur jedes zehnte Fahrzeug zur TÜV Motorrad Nachprüfung - eine Quote, von der viele Autofahrer nur träumen können.

Was passiert bei einer versäumten HU?

Es kann vorkommen, dass man die Motorradprüfung HU nicht pünktlich schafft. Kein Problem: In den ersten zwei Monaten hat das bei einer Polizeikontrolle oder bei der Prüfung selbst keine Konsequenzen. Danach erheben die Prüforganisationen einen Aufschlag von 20 % für eine vertiefte Hauptuntersuchung Motorrad. Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.

Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“

Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr "rückdatiert". Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert - und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.

Mängelklassen bei der HU

Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.

Einstufung Definition Folgen
HW - Hinweise Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
GM - Geringe Mängel Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
EM - Erhebliche Mängel Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
VM - Gefährliche Mängel Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.
VU - Verkehrsunsicher Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette.

Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!

Vorbereitung auf die HU

Durch die kompakte Bauweise des Motorrads lassen sich viele Schritte bei einer HU Vorabprüfung Motorrad bequem zu Hause durchführen - eine TÜV Motorrad Checkliste hilft beim TÜV Motorrad bestehen. Wer ohne Sorgen zur Prüfstelle fahren möchte, kann die Motorrad HU Vorbereitung vorab in der Garage vornehmen und offensichtliche TÜV Motorrad Mängel beheben.

Ist Ihr Motorrad noch verkehrssicher, in einem vorschriftsmäßigen Zustand und umweltverträglich unterwegs? Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.

Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben. Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit

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