Neue Verkehrszeichen für Fahrräder in Deutschland

Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer. Ziel der letzten StVO-Novelle im Jahr 2020 war mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, vor allem für Radfahrer. Schwerpunkt der neuen Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 war deshalb unter anderem der bessere Schutz von Radfahrern.

Radschnellwege

Eines der neueren Schilder im deutschen Straßenverkehr ist ein grünes Viereck mit einem weißen Fahrrad darauf, das Zeichen 350.1. Es ist am 28. April 2020 in Kraft getreten und kennzeichnet ausdrücklich Radschnellwege. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) trat auch das Schild 350.2 in Kraft. Es zeigt an, wo der Radschnellweg endet.

Radschnellwege sind speziell für den zügigen Radverkehr bestimmt und haben in der Regel eine eigene Fahrbahn oder sind zumindest vom übrigen Verkehr getrennt. Sie werden vor allem in Ballungsräumen oder Pendlerstädten angelegt und sollen zur Entlastung des Straßennetzes und zur Schonung der Umwelt beitragen. Viele Radschnellwege haben einen regionalen oder überregionalen Bezug und verbinden verschiedene Städte und Orte miteinander. Erlaubt sind herkömmliche Fahrräder, E-Bikes bis 25 km/h (Pedelecs) und E-Scooter bis 20 km/h.

Für Autofahrer ist der Radschnellweg natürlich tabu. Wer auf dem Radschnellweg fährt, hat an Kreuzungen und Knotenpunkten den Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr. Radschnellwege sollen das Radfahren schneller, sicherer und komfortabler machen. Deshalb sind sie möglichst eben und haben eine breite Fahrbahn, damit Überholen und Gegenverkehr sicher möglich sind.

An Kreuzungen und Einmündungen haben Radfahrer den Vorrang. Der Belag sollte auch bei schlechtem Wetter gut befahrbar sein, damit es in zügigem Tempo voran geht. Wichtig ist auch eine räumliche Trennung vom Auto- und Fußgängerverkehr, um Unfälle zu vermeiden. Aus diesem Grund sind Radschnellwege nachts beleuchtet.

Grünpfeil für Radfahrende

Die Stadt installiert sukzessive für Radfahrende an vielen Kreuzungen Schilder mit einem grünen Abbiegepfeil. An diesen Stellen müssen sie kurz anhalten, den Verkehr einschätzen und dürfen dann trotz roter Ampel abbiegen. Ein Grünpfeil nur für Radfahrer*innen ist ein Verkehrszeichen zum freien Rechtsabbiegen bei Rot und ein Baustein der Mobilitätswende zur Stärkung des Radverkehrs. In den Niederlanden, Frankreich und Belgien sind diese Verkehrszeichen schon länger im Einsatz.

Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten seit 2020 auch in Deutschland neue Regeln - unter anderem wurde der grüne Pfeil für Radfahrende eingeführt. Das neue Verkehrszeichen erlaubt ihnen das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. So kommen Radfahrende schneller durch den Stadtverkehr.

Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer

Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg? Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.

Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad? Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.

Gibt es Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol, die auch für Autofahrer relevant sind? Ja, dies sind zum Beispiel die Verkehrszeichen, die eine Fahrradstraße oder -zone markieren, denn das bedeutet für Kraftfahrer in der Regel, dass diese Straße für sie tabu ist. Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol richten sich oftmals sogar vorrangig an Kraft- statt an Radfahrer. Sie zeigen z. B. an, dass Sie an dieser Stelle als Autofahrer besonders auf den Radverkehr achten und ihm gegebenenfalls Vorrang gewähren müssen.

Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Radweg als benutzungspflichtig gilt. Der Radweg muss von Radfahrern und E-Scooterfahrern benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich.

Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Nicht alle Verkehrsschilder mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund zeigen einen Fahrradweg an. Nur Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen die Straße befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung. Die Fahrradstraße ist aufgehoben. Die Fahrradzone ist aufgehoben.

Nicht immer bedeuten Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol gute Neuigkeiten für den Radler, denn sie können auch ein Verbot für ebendiese anzeigen. Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren. Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor. mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.

Weitere Neuerungen der StVO 2020

Die StVO enthält seit April 2020 neue Verkehrszeichen zur Förderung des Radverkehrs. Der Grünpfeil für den Radverkehr, der Radschnellweg, die Fahrradzone, das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen und die Haifischzähne wurden 2020 als Verkehrszeichen in die StVO eingeführt. Mit der StVO 2020 wurden neue Verkehrszeichen für Radfahrer eingeführt, welche der Förderung des Radverkehrs dienen sollen.

Folgende neue Verkehrszeichen sind mit der fahrradfreundlichen Novelle des Straßenverkehrsrechts 2020 eingeführt worden:

  • Fahrradzone - hier haben Radfahrende Vorrang: Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben.
  • Radschnellweg - hier geht es zügig und sicher voran: Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Auf Radschnellwegen können auch längere Strecken zügig und sicher zurückgelegt werden, beispielsweise von Pendlern.
  • Lastenrad - die neue Art des Transports: Mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.
  • Haifischzähne - hier müssen Autos abbremsen: Diese an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf herannahende Autos - und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs.

Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge

Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen. Das Überholverbot ist erst mit diesem Zeichen aufgehoben. Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Meter nicht einhalten können. Das Ende des Überholverbots wird über das Zeichen mit schwarzen Querstrichen gekennzeichnet oder über ein Zusatzzeichen, das die Länge der Überholverbotszone anzeigt.

Das Zeichen soll vor allem Radfahrer im Stadtverkehr schützen.

Weitere wichtige Punkte für Radfahrer

Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen? Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

Worauf sollte ich als Radfahrer achten? Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

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