Um die Sicherheit von Fahrrad- und Motorradfahrenden zu erhöhen, ist in verschiedenen Städten das Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ im Einsatz.
Einführung und Bedeutung des Verkehrszeichens 277.1
Das Verkehrszeichen wurde im Frühjahr 2020 mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) neu im Verkehrszeichenkatalog eingeführt. Es handelt sich um das Zeichen 277.1; dabei geht es um ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen.
„In seinem Geltungsbereich dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und Motorräder nicht mehr von mehrspurigen Fahrzeugen wie PKW und LKW überholt werden.
Autofahrern ist dem Schild zufolge also verboten, an der Stelle Radfahrer oder Roller zu überholen. Gerade Fahrradfahrer sollen dadurch besser vor Unfällen geschützt werden.
Das Verkehrszeichen soll außerdem für die Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholvorgang sensibilisieren“, fügt Erster Bürgermeister Günter Riemer hinzu.
Anwendung in verschiedenen Städten
Premiere für Bonn - seit kurzem gibt es das erste Verkehrsschild "Überholverbot der Zweiräder" und zwar in der Pastoratsgasse in Bonn-Endenich.
Auf Grund zahlreicher Hinweise von Rad fahrenden, dass sie in dieser engen Straße nach wie vor unter Missachtung des Mindestabstands von Autos bedrängt und überholt würden, hatte der ADFC hier die Aufstellung dieses Schildes beantragt.
Die Stadt Heidelberg hat in der Bergheimer Straße stadtauswärts auf Höhe der Abzweigung in die Römerstraße ein neues Verkehrsschild eingerichtet.
Das neue Verkehrsschild (oben) in der Bergheimer Straße verdeutlicht, dass Autofahrerinnen und Autofahrer Radfahrende oder Roller nicht überholen dürfen.
Das Verkehrsschild soll dazu beitragen, dass Radfahrerinnen und Radfahrer besser vor Unfällen geschützt werden. Es wird in Heidelberg bereits in der Grünen Meile eingesetzt.
In Stuttgart war das Verkehrszeichen nun erstmals am Freitag (14. Januar) zu sehen, wie SWR.de berichtete.
Hintergrund und Zweck des Überholverbots
Dort ist die Fahrbahn nämlich zu schmal dafür, dass Autos Radler mit dem vorgeschriebenen Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter überholen könnten.
Das sieht die Straßenverkehrsordnung seit Frühjahr 2020 vor, aber nicht alle Autofahrer halten sich daran.
„Da Autofahrende die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“, erklärte die Stadt Stuttgart.
An derart ausgeschilderten Stellen brauchen Autofahrer also gar nicht erst zu überlegen, ob 1,50 Meter Abstand drin sind - insofern ist das neue Verkehrszeichen für sie Komfort-Gewinn.
Seit Anfang April gilt auf der Elbbrücke in Bad Schandau ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge gegenüber Radfahrenden, um darauf aufmerksam zu machen, dass der Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern nicht eingehalten werden kann.
Missachtung des Überholverbots
Trotz der neuen Regelung beobachtet der ADFC Sachsen jedoch, dass das Überholverbot häufig missachtet wird.
Immer wieder überholen Autofahrer Radfahrende auf der Brücke mit gefährlich geringem Abstand.
„Wir vermuten, dass viele das neue Verkehrszeichen noch nicht kennen oder dessen Bedeutung missverstehen“, erklärt Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen.
Details zum Verkehrszeichen und dessen Bedeutung
Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt.
Das Schild enthält ein Ge- und Verbot.
Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen.
BMVIDas Überholverbot ist erst mit diesem Zeichen aufgehoben.
Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Meter nicht einhalten können.
Das Ende des Überholverbots wird über das Zeichen mit schwarzen Querstrichen gekennzeichnet oder über ein Zusatzzeichen, das die Länge der Überholverbotszone anzeigt.
In diesem Verkehrszeichen wird das rechts eingezeichnete Fahrzeug (Pkw) durch ein Fahrrad und eine Art Motorrad ersetzt (Verkehrszeichen 277.1 laufende Nr.
Das neue Verkehrszeichen zum Fahrrad-Überholverbot enthält ein Ge- und Verbot: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.
Mehrspurige Fahrzeuge sind Autos mit vier Rädern, aber auch Krafträder mit Beiwagen.
Einspurige Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit zwei Rädern, also insbesondere Fahrräder, Roller und Motorräder.
Da das Verbotsschild auf der linken Seite mehrspurige Fahrzeuge bezeichnet, dürfen einspurige Fahrzeuge, also Fahrräder und Motorräder, andere einspurige Fahrzeuge nach wie vor überholen.
In einer Fahrrad-Überholverbotszone dürfen Sie als Autofahrer Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge nicht überholen.
Üben Sie sich also in Geduld und fahren so lange hinterher, bis die Verbotszone endet.
Im Interesse der Sicherheit des Radfahrers und auch Interesse Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie das Überholverbot ernst nehmen.
Ein Fahrrad-Überholverbot kann angeordnet werden, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen.
Solche Verhältnisse können bei gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken ergeben.
So informiert auch das Verkehrszeichen 281.1 (laufende Nr. 59.1 StVO Anlage 2), wann das Fahrrad-Überholverbot endet.
Das Ende eines streckenbezogenen Überholverbots ist jedoch nicht gekennzeichnet, wenn das Überholverbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist (Erläuterung laufende Nr.
Mindestabstände beim Überholen
Früher gab die StVO beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ vor.
Diese Unbestimmtheit hat die Rechtsprechung insoweit konkretisiert, dass innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts Abstand von 2 m einzuhalten war.
Der Gesetzgeber hat diese Einschätzung übernommen.
Kraftfahrzeuge müssen, wenn sie Rad fahrende, zu Fuß Gehende oder Elektrokleinstfahrzeuge Führende überholen, einen ausreichenden Seitenabstand innerorts von mindestens 1,5 m und außerorts von mindestens 2 m einhalten (§ 5 Abs. IV S. 3 StVO).
Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.
Bußgelder und Strafen
Überholen kostet 70 Euro
Weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
Abseits von Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer mit der Anordnung von Fahrradzonen rechnen (Verkehrszeichen Anlage 2 laufende Nummer 24.1 StVO).
In einer Fahrradzone ist kein anderer Fahrzeugverkehr gestattet.
Elektrokleinstfahrzeuge sind jedoch erlaubt.
Andere Fahrzeugtypen innerhalb der Fahrradzonen können durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt werden (z.B.
Mit dem Symbol "Lastenfahrrad" dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausgewiesen werden.
Wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg verläuft, müssen beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen mindestens acht Meter Abstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden.
Dadurch sollen abbiegende Fahrzeuge Radfahrer besser und schneller erkennen.
Früher waren es mindestens fünf Meter.
Regeln für Radfahrer
Natürlich gelten auch für Radfahrer Regeln im Straßenverkehr.
Gerade weil Radfahrer zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern zählen, sind sie im eigenen Interesse gehalten, die Verkehrsregeln einzuhalten.
Dazu gehören insbesondere das Rechtsfahrgebot, das Verbot, freihändig Fahrrad zu fahren oder mit dem Handy in der Hand zu telefonieren, beschilderte Radwege in die falsche Richtung zu befahren oder beschilderte Radwege nicht zu benutzen oder die Fahrbahn nebeneinander zu befahren.
Ziele der StVO-Novelle 2020
Ziel der letzten StVO-Novelle im Jahr 2020 war mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, vor allem für Radfahrer.
Diese Regeln und Verkehrszeichen sind dazu gekommen.
- Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern
- Schrittgeschwindigkeit von Lkw beim Rechtsabbiegen
- Leichteres Parken für Carsharing-Fahrzeuge
Schwerpunkt der neuen Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 war deshalb unter anderem der bessere Schutz von Radfahrern.
Das Blechschild an Ampeln gilt jetzt auch für Fahrradfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen.
Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei.
Er muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
Die Regelung gilt für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.
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