Das Motorradfahren ist mehr als nur ein Transportmittel; es ist eine Leidenschaft und ein Lebensstil. Beim Customizing und der Pflege eines Motorrads spielen oft kleine Details eine große Rolle. Die Motorradkennzeichenleuchte ist ein solches Detail, das oft unterschätzt wird. Sie erfüllt nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern kann auch das Erscheinungsbild deines Bikes verbessern und zur Sicherheit auf der Straße beitragen.
Rechtliche Grundlagen der Kennzeichenbeleuchtung
Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Kurz bevor sich die Europäische Gemeinschaft zur Europäischen Union erklärte, hat sie noch einheitliche Regelungen zur Beleuchtung von Kraftfahrzeugkennzeichen erlassen. So müssen sich seit 2009 sämtliche Mitgliedstaaten an die Verordnung zur Genehmigung von Beleuchtungseinrichtungen hinterer Nummernschilder halten. Sie gilt für Kraftfahrzeuge und Anhänger und enthält detaillierte Vorgaben.
In Deutschland findest du Vorgaben zur Kennzeichenbeleuchtung in der StVZO sowie der FZV. Dabei regelt § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung allgemeine Grundsätze zu lichttechnischen Einrichtungen. § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung befasst sich mit der Ausgestaltung und Anbringung von Kfz-Kennzeichen. Absatz 7 verpflichtet prinzipiell jeden Fahrzeughalter:in zur Beleuchtung seines hinteren Nummernschildes. Du benötigst also auch eine Motorrad-Kennzeichenbeleuchtung.
Nach § 17 Straßenverkehrs-Ordnung musst du sie bei schlechten Lichtverhältnissen auch anschalten. Bei einer Missachtung machst du dich gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz dem Kennzeichenmissbrauch strafbar. Das gilt nicht nur, schaltest du die Beleuchtung deines hinteren Kfz-Kennzeichens absichtlich aus.
Erforderlichkeit einer E-Nummer
Die STVZO schreibt vor, dass das Motorrad eine funktionstüchtige Kennzeichenbeleuchtung vorweisen muss. Bei der Beleuchtung des Nummernschildes reicht es nicht aus, eine reine Rückleuchte oberhalb des Kennzeichens zu installieren. Hat die Rückleuchte allerdings eine vom Hersteller zugelassene und bauartgenehmigte Kennzeichenleuchte, so reicht diese als Beleuchtung aus.
Diese Lampen dürfen ausschließlich das Kennzeichen beleuchten und es ist untersagt, dass diese Beleuchtung gleichzeitig, den rückwärtigen Verkehr anstrahlt. Ebenso muss die Beleuchtung beim Anschalten von Scheinwerfer und Rückstrahler das Nummernschild beleuchten.
Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.
Höhe der Kennzeichenbeleuchtung
Die mindest- oder maximal Höhe der Beleuchtung ist nicht vorgeschrieben, da diese durch das Befestigen der Kennzeichen vorgeschrieben ist. Die Unterkante der Kennzeichen darf 30 cm vom Boden nicht unterschreiten und eine maximale Höhe von 120 cm nicht überschreiten.
Größe und Anbringung des Kennzeichens
Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Kosten für ein neues Motorradkennzeichen
Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.
Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Weitere Aspekte der Motorradbeleuchtung
Neben der Kennzeichenbeleuchtung gibt es weitere wichtige Aspekte der Motorradbeleuchtung, die in der StVZO geregelt sind:
- Scheinwerfer: Weißes Licht nach vorn.
- Schlussleuchten: Rotes Licht nach hinten.
- Blinker: Gelbes Licht zur Seite.
- Bremsleuchten: Rotes Licht, das beim Bremsen aufleuchtet.
- Nebelscheinwerfer: Optional, aber zulässig unter bestimmten Bedingungen.
Alle diese Beleuchtungseinrichtungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und über die entsprechenden Prüfzeichen verfügen.
Tabelle: Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften
| Aspekt | Vorschrift |
|---|---|
| Kennzeichenbeleuchtung | Pflicht, muss Kennzeichen auf 20 m lesbar machen |
| E-Nummer | Erforderlich für die Zulassung |
| Kennzeichengröße | Breite: 180-220 mm, Höhe: 200 mm |
| Anbringungshöhe | Unterkante min. 30 cm, Oberkante max. 120 cm |
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