Nummernschilder für Fahrräder: Pflicht und Vorteile

Die Diskussion über Nummernschilder für Fahrräder ist keine neue und wird schon seit Längerem mitunter sehr emotional geführt. In den Sozialen Medien wird oft der Ruf nach Nummernschildern für Fahrräder laut. Auch der eine oder andere Politiker hält Kennzeichen für Fahrräder für überfällig. Schließlich sind Radfahrer anonym unterwegs und können daher für ein Vergehen kaum belangt werden, wenn nicht gerade zufällig ein Polizist vor Ort ist, der den Übeltäter stoppt.

Die Debatte um Fahrrad-Kennzeichen

Immer wieder kommen Debatten um Kennzeichen für Fahrräder auf. Eine solche Pflicht wird gerne als vermeintlich schnelle Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit genannt. Grund dafür sind Verkehrsdelikte von Radfahrenden, die im Anschluss unerkannt das Weite suchen und für ihr Vergehen nicht belangt werden können. Der Gedanke dahinter ist, dass die Verkehrssünder leichter nachverfolgt und überführt werden können und sich im Umkehrschluss den gültigen Verkehrsregeln stärker verpflichtet fühlen.

Pro-Argumente für eine Kennzeichenpflicht

  • Einfachere Identifizierung: Fahrzeuge, die Unfälle verursachen oder beteiligt sind, lassen sich durch das Kennzeichen schneller finden.
  • Verantwortlichkeit: Radfahrer müssen verantwortlich gemacht werden können, da sie Unfälle und Sachschäden verursachen.
  • Gleichbehandlung: Alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, sollten eine Kennzeichnungspflicht haben, um die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
  • Prävention von Fahrerflucht: Eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist absolut notwendig, da Radfahrer allzu gerne Fahrerflucht begehen.

Contra-Argumente gegen eine Kennzeichenpflicht

  • Bürokratie: Es gibt rund 83 Millionen Fahrräder in Deutschland, was einen enormen administrativen Aufwand für eine Fahrradzulassung bedeuten würde.
  • Erschwerter Wiederverkauf: Bei Besitzerwechseln von Rädern, z. B. über Verkäufe auf Flohmärkten oder im Internet, stünde ein bürokratischer Vorgang des Ummeldens an.
  • Befestigung und Größe des Kennzeichens: Es ist unklar, wo und in welcher Größe ein Kennzeichen am Rad überhaupt befestigt werden kann.
  • Nutzung als Sport- und Freizeitfahrzeuge: Mountainbikes etwa werden in der Regel abseits des Asphalts gefahren, wo Fahrzeuge mit Kennzeichen auf vielen Wegen verboten sind.
  • Wer haftet?: Bei den meisten Verkehrsvergehen in Deutschland ist die Fahrer:in und nicht die Fahrzeughalter:in in der rechtlichen Verantwortung.

Blick in die Vergangenheit: Die Velovignette in der Schweiz

Auf der Suche nach Gründen lohnt ein Blick in die Schweiz: Bis 2011 forderte sie - als einziges Land der Welt - ein Versicherungskennzeichen, die Velovignette. „Damals durften nur Fahrräder und E-Bikes mit gültigem Versicherungsschutz auf die Straßen. Dieser musste jährlich erneuert werden und war als farbiger Aufkleber am Rad angebracht“, erläutert Anja Knaus vom schweizerischen Fahrradhersteller Flyer. Das Kennzeichen wurde eingestellt, weil viele Radfahrende bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten und zudem der bürokratische Aufwand extrem kostspielig war.

E-Bike-Kennzeichen: Wann sind sie Pflicht?

Es werden immer mehr: E-Bikes boomen und haben längst ihr Image als Oma-Fahrräder abgelegt. Nachdem im Jahr 2010 noch 200.000 E-Bikes in Deutschland verkauft wurden, hat sich der Absatz bis ins Jahr 2016 mit einem Absatz von über 600.000 Elektrofahrrädern mehr als verdreifacht (Quelle: statista.com). Hier ist zunächst einmal zu klären, was überhaupt ein E-Bike ist - hier haben sich in Deutschland nämlich begriffliche Ungenauigkeiten eingebürgert, die Verwirrung stiften. Unterschieden wird zwischen Pedelecs und E-Bikes.

Ein Pedelec (steht für Pedal Electric Cycle) ist per Definition ein Elektrofahrrad, das den Antrieb durch die Pedale unterstützt. Also nur dann, wenn der Fahrer in die Pedale tritt, schaltet sich der Motor zu. Die „reine“ Unterscheidung in Pedelecs und E-Bikes macht allerdings immer weniger Sinn, da es vermehrt Hybride auf dem Markt gibt. Beispielweise sind viele Pedelecs mit Anfahrhilfen ausgestattet. Diese bieten eine Motorunterstützung auch ohne das Treten in die Pedale, also per Knopfdruck vom Pedelec zum E-Bike umfunktioniert werden können.

S-Pedelecs (das „S“ steht für „schnell“): Diese Elektrofahrräder haben eine Motorleistung von bis zu 500 Watt und eine Tretunterstützung bis 45 km/h. Für S-Pedelecs besteht eine Kennzeichenpflicht, für andere Fahrräder nicht.

Kennzeichen für Fahrradträger

Wenn das Fahrrad mit dem Pkw befördert werden soll, z. B. auf der Fahrt in den Urlaub oder zur Trainingsstrecke, ist eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung nötig. Wenn das hintere Kennzeichen durch den Fahrradträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, muss am Fahrradträger ein Kennzeichen angebracht werden. Das Kennzeichen am Fahrradträger muss genauso aussehen wie das Original, mit dem Unterschied, dass dieses nicht abgestempelt sein muss.

Ein Kennzeichen für den Fahrradträger kostet je nach Anbieter 10 bis 50 Euro. Fehlt das zusätzliche Kennzeichen, kann das ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge haben. Das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger muss demnach dieselbe Nummer tragen und dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein.

Vorgaben für Kfz-Kennzeichen

  • Die Beschriftung auf dem Schild muss in schwarz gehalten sein.
  • Sie erfolgt auf weißem Grund mit schwarzem Rand.
  • Auf Nummernschildern dürfen in der Regel keine Abdeckungen wie Folie angebracht werden.
  • Sie sollen reflektierend sein.
  • Zulässig sind nur Schriftmuster der „Schrift für Kfz-Kennzeichnen“ der Bundesanstalt für Straßenwesen.
  • Für hintere Kennzeichen ist eine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben.

Alternativen zur Kennzeichenpflicht

Stattdessen solle die Politik für breitere Radwege und härtere Strafen sorgen. Die Debatte um eine Kennzeichenpflicht an Fahrrädern ist nicht neu und eine solche Pflicht wird gerne als schnelle Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit genannt. Anstatt auf Kennzeichen zu setzen, sollte man auf Aufklärung, Bildung, Verständnis und eine zukunftsorientierte Infrastruktur setzen.

Viele Konflikte wären ausgeräumt bzw. minimiert, wenn Radwege baulich von Gehwegen und Fahrbahnen getrennt wären. Eine gute Radinfrastruktur ist der Schlüssel zu mehr Rücksicht untereinander. Das zeigt sich dort, wo eine gute Radinfrastruktur bereits ausgebaut ist, etwa in den Niederlanden und Dänemark.

Die größten Gefahrenquellen für Fußgänger und Radfahrer

Die Zahl der Radfahrer - in Berlin und anderen Städten - steigt nicht wegen, sondern trotz der vorhandenen beziehungsweise nicht vorhandenen Fahrrad-Infrastruktur. Im Rahmen einer Forsa-Umfrage wurde festgestellt: Mehr als acht von zehn Berliner Radfahrern, 84 Prozent, geben an, dass sie sich im Straßenverkehr nicht sicher fühlen.

Ein effizientes Mittel für mehr Sicherheit wäre: Die Zahl der Radfahrer zu steigern. Denn: Es besteht ein „Safety-in-Numbers-Effekt“. Dies zeigten mehrere große Studien. So wurde etwa in der auf den Radverkehr eingestellten und ausgelegten Hauptstadt Dänemarks, Kopenhagen, festgestellt, dass das Unfallrisiko für Radfahrer innerhalb von 15 Jahren um mehr als 70 Prozent zurückgegangen ist.

Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur

Die Summe, die der für die Radverkehrsinfrastruktur verantwortlichen Berliner Landesgesellschaft Infravelo 2019 zur Verfügung stand: 6,5 Millionen Euro. Die Summe, die dafür in den Radwegebau floss: 73.000 Euro. Die Summe, die laut dem Tagesspiegel für das Anmalen von Radwegen mit grüner Farbe, die „Grünbeschichtung von Radverkehrsanlagen“, ausgegeben wurde: 4,13 Millionen Euro. Die Investitionen in den Radverkehr pro Kopf, laut einer Greenpeace-Studie, in Berlin: 4,70 Euro. In Oslo: 70 Euro.

Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Beispiele)
Region Investition pro Kopf
Berlin 4,70 Euro
Oslo 70 Euro

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