Fahrradfahren ohne Helm: Ein gefährliches Risiko?

Die Frage, ob eine Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer eingeführt werden sollte, wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Zweifellos schützt ein Helm vor schweren Kopfverletzungen, ganz gleich, ob man auf einer langen Fahrradtour unterwegs ist oder nur zum Bäcker um die Ecke fährt. Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland aber nicht.

Unfallrisiko und Kopfverletzungen

Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.

Nach einer Studie war bei einem Viertel aller Fahrradunfälle der Kopf betroffen, und Helme konnten 20 Prozent der leichten und 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen verhindern. Die Dekra Fahrzeugtechnik stellte fest, dass richtig getragene Fahrradhelme das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall deutlich reduzieren.

Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann. Eines der Resultate: Sogar ein schlechter Helm kann im Ernstfall Leben retten, wenn er richtig getragen wird.

Konkret gilt das für Fahrerinnen und Fahrer von Rennrädern auf der Straße und von Mountainbikes im Gelände. Bei der Ausübung ihres Sports in der Freizeit und im Rahmen von Wettkämpfen wird dringend geraten, einen Helm zu tragen. Andernfalls kann die Betroffenen bei einem Unfall eine Mitschuld treffen, was mit Kürzungen der Schadensersatzansprüche durch die Versicherung verbunden wäre.

Der Melonentest

Um den Schutz eines Helmes zu verdeutlichen, verweist der Neurologe auf den Melonentest: Lässt man eine Wassermelone aus 1,50 m Höhe auf den Boden fallen, zerbricht sie. Wird die Melone allerdings in einem Helm befestigt fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt. Prallt der Kopf ungeschützt auf Asphalt auf, kann es zu schweren Blutungen und Gewebeverletzungen im Gehirn kommen, so Neurologe Erbguth. Sprache, Motorik oder Bewusstsein könnten so geschädigt werden.

Sehr anschaulich wird dies beim sogenannten Melonentest: Wenn die Frucht ungeschützt aus 1,50 Metern fällt, zerbricht sie. In einen - ausgemusterten - Fahrradhelm gelegt, richtig befestigt und aus der gleichen Höhe fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt.

Statistiken und Fakten

Der Radverkehr folgt leider nicht dem allgemein positiven Trend der Unfallstatistik. 444 Personen kamen ums Leben, davon 256 auf einem "normalen" Fahrrad und 188 auf dem Pedelec.

Verletzte oder getötete Pedelec-Fahrende waren im Durchschnitt 53 Jahre alt, die auf einem nicht motorisierten Fahrrad 42.

Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren.

Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.

Auffällig ist, dass mit der zunehmenden Zahl von E-Bikes auch die Zahl der Fahrradfahrer ansteigt, die einen Helm tragen. Die Helmquote lag laut Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2022 bei Fahrerinnen und Fahrern konventioneller Fahrräder bei 34 Prozent. Unter den E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrern haben dagegen 60,1 Prozent einen Helm getragen. Insgesamt lag die Helmquote unter allen Radfahrenden bei 40,3 Prozent. Damit ist die Quote gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: 2021 lag sie noch bei 34,6 Prozent.

Obwohl mehr Menschen beim Fahrradfahren einen Helm aufgesetzt haben, ist die Zahl der Unfalltoten auf dem Rad im selben Zeitraum gestiegen. 474 Menschen kam laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 bei einem Fahrradunfall ums Leben, 2021 waren es 372.

Entwicklung der Helmquote und Unfallzahlen

Jahr Helmquote (alle Radfahrer) Anzahl der Unfalltoten (Fahrrad)
2021 34,6% 372
2022 40,3% 474

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Keine gesetzliche Helmpflicht besteht auch für Pedelecs bis 25 km/h. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit einem geeigneten Helm gefahren werden.

Auch für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können, gilt eine gesetzliche Helmpflicht.

Nur in einer Handvoll Staaten weltweit existiert eine Helmpflicht für Radfahrende jeden Alters, die auch kontrolliert wird. In Spanien besteht sie außerhalb geschlossener Ortschaften für alle. In weiteren Ländern, darunter Österreich, Tschechien, Kroatien und Schweden, müssen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Fahrradhelm tragen. Dabei variiert die Altersgrenze von Land zu Land.

Pionier war Australien, in dessen Bundesstaaten und Territorien die Verpflichtung zum Tragen eines Helms zwischen 1990 und 1992 eingeführt wurde. Danach ging nach einer Studie im International Journal of Epidemiology von 2019 die Zahl tödlicher Unfälle von Radfahrern deutlich zurück.

Argumente für und gegen eine Helmpflicht

Die Gegner der Helmpflicht argumentieren, dass diese das Radfahren so unattraktiv mache, dass weniger Menschen mit dem Fahrrad unterwegs seien und deshalb auch weniger tödlich verunglücken.

Rad- und Autofahrer können vieles tun, Unfälle zu vermeiden, doch ein Risiko bleibt. Unter diesen Rahmenbedingungen bieten Helme den Radfahrenden den bestmöglichen Schutz. Vor allem aus versicherungstechnischen Gründen wird die Einführung einer Helmpflicht aber als nicht zielführend angesehen.

Tipps zum Helmkauf und zum Tragen

Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.

Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.

Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.

Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.

Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.

Wie Radfahren sicherer werden kann

Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, müssen die Kommunen, Landkreise und Bundesländer für sichere Radverkehrsanlagen sorgen. Dazu gehört - auch wegen der starken Zunahme von Pedelecs - die Realisierung durchgängiger Radverkehrsnetze mit ausreichend breiten Radwegen und sicheren Führungen über Knotenpunkte und Einmündungen. Auch Radschnellwege und Fahrradstraßen sind hilfreiche Maßnahmen.

Wichtig ist mehr Aufklärungsarbeit, damit alle Verkehrsteilnehmenden, also Auto- und Radfahrende, Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, mehr Verständnis füreinander entwickeln. Gefordert sind mehr gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln.

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