Für viele Menschen bedeutet eine Fahrt auf dem Motorrad Freiheit pur. Dabei genießen zahlreiche Zweirad-Fans nicht nur den Adrenalin-Kick, sondern auch die Flexibilität, die das kleinere Fahrzeug scheinbar gegenüber vierrädrigen Fahrzeugen bringt. Doch darf man mit dem Motorrad überall parken oder gelten dabei Einschränkungen?
Dieser Artikel behandelt die Parkregeln für Motorräder in Deutschland, einschließlich der Frage, wo sie parken dürfen, ob ein Parkschein erforderlich ist und welche Strafen bei Verstößen drohen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um Ihr Motorrad richtig abzustellen und Bußgelder zu vermeiden.
Wo dürfen Motorräder geparkt werden?
Grundsätzlich gilt für Motorradfahrer, dass das Kraftrad an denselben Stellen abgestellt werden darf wie auch Pkw. Motorräder dürfen überall dort abgestellt werden, wo auch das Parken für Pkw erlaubt ist. Umgekehrt bedeutet das, dass ein per Verkehrsschild ausgewiesenes Parkverbot auch für einspurige Kfz gilt. Parkplätze und Parkstreifen dürfen demnach auch von Motorradfahrern für das Abstellen ihres Fahrzeugs benutzt werden.
Spezielle Motorradparkplätze
In vielen größeren Städten gibt es heutzutage spezielle Motorradparkplätze, auf denen ausschließlich Motorräder abgestellt werden dürfen. Diese besonderen Parkplätze werden durch das standardmäßige blaue Parkschild und ein Zusatzschild mit Piktogramm eines Motorradfahrers ausgewiesen. Aber auch auf einem allgemeinen Parkplatz oder Parkstreifen kann ein Bereich speziell für Motorräder eingerichtet sein.
Die Parkflächen sind wesentlich kleiner und die Anzahl der verfügbaren Stellplätze geringer. Häufig sind 2 bis 15 Parkplätze vorhanden.
Darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg parken?
Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Vielerorts wird es allerdings geduldet, wenn Sie Ihr Motorrad auf dem Bürgersteig parken. Die Voraussetzung ist, dass der zu Fuß gehende Verkehr nicht behindert wird.
In vielen Städten wird das Gehwegparken mit dem Motorrad geduldet, solange Fußgänger nicht dadurch behindert werden. Erlaubt ist es gemäß StVO aber eigentlich nicht. Die Straßenverkehrsordnung macht aber keinen Unterschied, ob ein Auto oder ein Motorrad geparkt wird. Da heißt es auch für Motorradfahrer: Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
Grundsätzlich sollte für Passanten mindestens ein Meter Platz bleiben, damit eine Behinderung ausgeschlossen werden kann. Das Zweirad kann andernfalls abgeschleppt und gegen den Halter ein Bußgeld verhängt werden.
Parkschein und Parkscheibe für Motorräder
Sobald Parkscheine oder Parkscheiben für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind, gilt das sowohl für Autos als auch für Motorräder. Auch hinsichtlich Parkschein und Parkscheibe gelten keine Besonderheiten. Stellen Sie Ihren Roller an einem Parkscheinautomaten ab, müssen Sie auch ein Ticket lösen. Dies müssen Sie gut sichtbar am Roller befestigen.
Kostenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkplätze, die nur mit Parkschein oder Parkscheibe benutzt werden dürfen, werden von Motorradfahrern häufig gemieden, da diese nur schwer am Motorrad befestigt werden können. Das Ticket zu lösen und mitzunehmen, ist nicht erlaubt und wird von Ordnungsämtern nicht anerkannt.
Wie bringe ich Parkschein und Parkscheibe am Motorrad an?
Motorrad auf Parkplatz richtig abstellen: Kostenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkplätze, die nur mit Parkschein oder Parkscheibe benutzt werden dürfen, werden von Motorradfahrern häufig gemieden, da diese nur schwer am Motorrad befestigt werden können.
Die Gefahr, dass ein Parkschein einfach weggeweht wird, ist groß. Tipp: Foto vom geparkten Fahrzeug mit sichtbar angebrachtem Parkschein machen - um im Fall der Fälle einen Nachweis zu haben. Eine Parkscheibe anzubringen, gestaltet sich am Motorrad, je nach Modell, recht schwierig. Dass sie weggeweht wird, ist zwar eher unwahrscheinlich, sichern sein sollte sie trotzdem. Eventuell mit einem Schloss zwischen den Klemmen am Lenker oder an den Speichen.
Es empfiehlt sich dabei, den Kontrollabschnitt als mögliches Beweismittel aufzubewahren. Teilen sich mehrere Biker einen auf Pkw-Größe zugeschnittenen Stellplatz in einer Parkscheinzone, benötigt jede Maschine einen eigenen Parkschein - Platzspar-Bonus gibt es nicht.
Ein handgeschriebener Zettel mit Ankunftszeit reicht in aller Regel nicht. Da hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe - etwa ein gelochtes Exemplar per Kabelbinder am Motorrad befestigen.
Parken im Parkhaus
Grundsätzlich ist es Motorrad- und Rollerfahrern gestattet, in ein Parkhaus zu fahren, doch übertragen Sie dieses Recht nicht pauschal auf alle Tiefgaragen. Es gibt kein Gesetz, das es Motorrädern verbietet, im Parkhaus zu parken. Aber Parkhausbetreiber dürfen ihre eigenen Regeln machen, weil das Parkhaus ja nicht zur öffentlichen Straße gehört.
Finden Sie im öffentlichen Verkehrsraum keinen geeigneten Parkplatz, können Sie auch ein Parkhaus nutzen. Aber Achtung! Der Betreiber kann die Nutzung für Roller und Motorräder einschränken oder sogar verbieten.
Bußgelder bei Falschparken mit dem Motorrad
Auch bei Parkverstößen, die mit dem Motorrad begangen werden, gilt der allgemeine Bußgeldkatalog. Verwarnung, Bußgeld, Punkt in Flensburg: Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die zahlreiche Sanktionsverschärfungen beinhaltet, im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro.
Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin.
Ein Bußgeld für das Parken auf dem Gehweg droht in der Regel nur, wenn Fußgänger dadurch behindert werden. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
In der folgenden Tabelle sind einige der häufigsten Parkverstöße und die entsprechenden Bußgelder aufgeführt:
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg | 55 | ||
| Parken auf dem Gehweg mit Behinderung | 70 | 1 | |
| Parken auf dem Gehweg mit Gefährdung | 80 | 1 | |
| Parken auf dem Gehweg mit Unfall | 100 | 1 |
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