Parken auf dem Radweg: Regeln, Strafen und Ausnahmen

In städtischen Gebieten kommt es häufig zu Konflikten zwischen Fahrradfahrern und Autofahrern. Um die Sicherheit im Straßenverkehr für Radfahrer zu gewährleisten, gibt es speziell ausgewiesene Radwege, deren Nutzung ausschließlich Radfahrern vorbehalten ist. Ab und zu kommt es jedoch vor, dass ein Radweg von Autofahrern befahren wird, z.B. um etwas auszuladen oder jemanden abzusetzen.

Die Frage, ob das Halten auf einem Radweg mit einem Pkw erlaubt ist, lässt sich kurz und knapp beantworten: nein. Sowohl Parken als auch kurzfristiges Halten ist nicht gestattet, da die Wege ausnahmslos für Radfahrer freigehalten werden sollen.

Was sagt die StVO?

Vorschriften zum Parken auf dem Radweg definiert die StVO unter § 12. Zum Parken auf einem Radweg ist in der StVO unter § 12 Folgendes definiert:

Das Parken ist unzulässig

  1. soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist.

Baulich angelegt sein, kann ein Radweg durch unterschiedlichen Fahrbahnbelag, Trennungsstreifen oder auch Markierungen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn ein Verkehrszeichen die Möglichkeit zum Parken neben dem Radweg oder Schutzstreifen anzeigen. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht auf dem Bereich abgestellt wird und beim Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht angebracht ist. Der Radverkehr muss hier immer beachtet werden, auch um Dooring-Unfälle zu vermeiden.

Achtung: Auch wenn der Radweg nicht durch ein amtliches Verkehrszeichen ausgewiesen ist, ist das Parken auf einem solchen unbeschilderten Radweg nicht zulässig. Das amtliche Zeichen schreibt eine Nutzungspflicht für Radfahrer vor. Das Fehlen des Schildes bedeutet nicht, dass die Widmung der Verkehrsfläche aufgehoben ist. Sie ist weiterhin für den Radverkehr vorgesehen.

Wie erkenne ich einen Radweg?

Ein Radweg kann sowohl durch einen unterschiedlichen Fahrbahnbelag als auch durch Abtrennungen wie Bordsteine oder Grünstreifen baulich angelegt sein. Aber auch Markierungen wie Linien und Trennstreifen stellen eine solche bauliche Anlage dar. Ein Radweg wird mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet. Zudem gibt es meist baulich bedingte Abgrenzungen wie gefärbter Asphalt, besonderen Belag oder Bordsteine. Amtliche Radwege werden durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet.

Bußgelder und Strafen

Parken Sie ordnungswidrig auf dem Radweg, missachten Sie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das unerlaubte Parken auf dem Radweg sowie auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen wird in der Regel als Verkehrsbehinderung angesehen und gilt als Ordnungswidrigkeit.

Die Höhe des Bußgeldes für das Halten auf einem Radweg unterscheidet sich danach, ob Sie auf einem Schutzstreifen oder einem sonstigen Radweg gehalten haben. Seit dem 9. November 2021 sind die Bußgelder für das verbotswidrige Halten auf Radwegen gestiegen. Hinzu kam außerdem ein neuer Tatbestand: Seither können sowohl ein hohes Bußgeld als auch Punkt drohen, wenn Sie auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr verbotswidrig halten.

  • Parken Sie auf dem Radweg, ohne eine Behinderung für den Radverkehr darzustellen, droht ein Verwarngeld von 55 Euro.
  • Mit einer Behinderung steigt die Summe auf 70 Euro.
  • Gefährden Sie andere durch das Parken auf dem Radfahrstreifen, droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Auch hier wird ein Punkt eingetragen.
  • Gleiches gilt natürlich, wenn Sie auf dem Radweg oder Schutzstreifen parken und Radfahrer gefährden.
  • Lösen Sie durch das Parken auf Radweg einen Unfall aus, steigt das Bußgeld auf 100 Euro.

Wenn Sie wiederholt auf dem Fahrradweg parken, kann das durchaus auch ein erhöhtes Bußgeld zur Folge habe, da dieses Verhalten auch als Vorsatz gewertet werden kann. Stehen Sie verbotenerweise auf dem Radweg, dem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. Besonders, wenn Sie das Fahrzeug länger als drei Minuten abstellen, es verlassen oder das Parken eine gefährliche Verkehrsbehinderung darstellt.

Bußgeldtabelle: Parken auf dem Radweg

Verstoß Strafe (€) Punkte
Parken auf dem Radweg ohne Behinderung 55 0
Parken auf dem Radweg mit Behinderung 70 1
Parken auf dem Radfahrstreifen mit Gefährdung 80 1
Parken auf dem Radweg mit Unfallfolge 100 1

Abschleppen

Stellen Sie durch das Parken auf dem Fahrradweg oder Schutzstreifen eine Verkehrsbehinderung dar, können Sie abgeschleppt werden. Neben dem Bußgeld und Punkten müssen Sie dann auch mit den Kosten für das Abschleppen rechnen.

Ausnahmen

Eine Ausnahme kann gelten, wenn ein Verkehrszeichen die Möglichkeit zum Parken neben dem Radweg oder Schutzstreifen anzeigen. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht auf dem Bereich abgestellt wird und beim Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht angebracht ist.

Verhalten als Radfahrer

Viele Radler fragen sich, ob sie das Parken auf dem Radweg anzeigen können. Grundsätzlich können Sie sich damit an das zuständige Ordnungsamt wenden. Stellen die Mitarbeiter fest, dass es sich um eine andauernde Behinderung handelt, können Sie eine Umsetzung des Fahrzeugs in Auftrag geben. Die Kosten für das Abschleppen muss der Fahrzeughalter dann in vollem Umfang selbst übernehmen.

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