Mit steigendem Verkehrsaufkommen wird die Parkplatzsituation immer wieder zum Diskussionspunkt. Egal ob in der Stadt oder in der Gemeinde: Sie sollten die Gegebenheiten rund ums Parken kennen, bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen. Das gilt besonders für Motorrad- und Rollerfahrer. Doch wie gestaltet sich dieses Thema speziell bei Krafträdern? Wo dürfen Sie als Zweiradbesitzer Ihr Motorrad oder Ihren Roller parken?
Parken auf dem Bürgersteig: Grundsätzlich verboten
Wenn Sie planen, Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig zu parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken.
Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt. Das Abstellen auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrszeichen 315-65 bis 315-68 dies ausdrücklich erlauben. Das gilt auch dann, wenn Sie “nur” einen Motorroller parken wollen. Auch hier gelten die Vorschriften der StVO bzw. die entsprechenden Verkehrszeichen.
Parken auf Pkw-Parkplätzen: Erlaubt und verbindlich
Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer. Das Parken mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich. Das bedeutet also, dass es für Motorrad- oder Rollerfahrer erlaubt und auch angeordnet ist, ihr Kraftrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Pkw und Krafträdern im Hinblick auf die Parkordnung keine Grenze. Die Straßenverkehrsordnung differenziert bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge.
Bei zwei Motorrädern ist es zugelassen, beide Fahrzeuge in eine Parklücke zu stellen. Fehlt es auf einem Parkplatz allerdings an entsprechenden Markierungen, dürfen so viele Fahrzeuge abgestellt werden, wie platztechnisch möglich. Mehrere Zweiräder auf einem Stellplatz sind darüber hinaus bei ausreichend Platz ebenfalls erlaubt.
Parkscheibenpflicht für Motorräder und Roller
Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.
Darüber hinaus ist es in ausgewiesenen Zonen verpflichtend, dass Motorräder oder Roller beim Parken entweder über eine Parkscheibe oder einen Parkschein verfügen. Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.
Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten. Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest. Es empfiehlt sich, den Parkschein in einer wetterbeständigen Schutzhülle am Motorrad zu befestigen oder eine gelochte Parkscheibe aus Kunststoff zu verwenden, die du beispielsweise mit einem Kabelbinder fixieren kannst.
In Parkscheiben-Zonen gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit Ankunftszeit reicht in aller Regel nicht. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.
Parkscheibe am Motorrad anbringen: Eine Herausforderung
Allerdings gibt es da bekanntlich einen wesentlichen Unterschied: Bei vierrädrigen Fahrzeugen kann eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe positioniert werden, geschützt gegen Regen und Diebstahl - bei zweirädrigen Fahrzeugen ist das bauartbedingt nicht möglich. Dementsprechend kreativ muss man sein, wenn man eine herkömmliche Parkscheibe an einem Motorrad oder an einem Roller befestigen möchte.
Was in den allermeisten Fällen dazu führt, dass man es eben nicht macht. Je nach Toleranzschwelle der Behörden vor Ort wird das geahndet oder nicht. Wenn Knöllchen verteilt werden, dann kostet diese Ordnungswidrigkeit mindestens 20 Euro. Gestaffelt nach Parkdauer ohne Parkscheibe sind nach mehr als 3 Stunden bis zu 40 Euro fällig.
Alternativen zur herkömmlichen Parkscheibe
Diverse Optionen gibt es inzwischen, analog und digital.
Digitale Parkscheibe
Die digitale Parkscheibe Ooono P-Disc No2 aus Dänemark, Produkt-Neuheit 2024, ist eigentlich für Pkw gedacht und deshalb nicht wasserdicht. Dafür ist sie mit Magnethalterung an Klebestreifen leicht abnehmbar. Auch sonst ist sie sehr einfach zu nutzen: Per Bewegungssensor zeigt sie bei Stillstand des Fahrzeugs automatisch die nächste halbe Stunde an. Mit vorgeschriebener P-Markierung und E-Prüfzeichen ist sie laut Hersteller sowohl vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als auch vom TÜV zugelassen. Sogar von Sommerzeit auf Winterzeit und zurück stellt sie automatisch um. Die Batterie, eine Knopfzelle Typ CR2450, hält angeblich 2 Jahre. Und den anstehenden Batteriewechsel signalisiert die P-Disc No2 per Anzeige und Piepton. Unverbindliche Preisempfehlung für die Ooono P-Disc No2: 34,95 Euro.
Motorrad-Parkscheibe in P-Form
Seit 2023 gibt es eine spezielle Parkscheibe für Motorräder und Roller, gestaltet von der Düsseldorfer Designerin Katrin Derndinger - in der naheliegend erscheinenden Form des Buchstaben P wie Parken. Dabei ist der Bogen des P prädestiniert, um die Motorrad-Parkscheibe daran aufzuhängen - am Lenker. Gegebenenfalls kann zusätzlich der Handbremshebel geklemmt werden - mit Parkbremsfunktion.
Bei der Motorrad-Parkscheibe von Katrin Derndinger stehen nicht die vollen 24 Stunden eines Tages für das korrekte Einstellen der Ankunftszeit zur Verfügung. Der hier mögliche Zeitraum, von 6:30 Uhr bis 22:30 Uhr, sollte jedoch für die allermeisten Situationen genügen - zumal die örtlichen Parkscheibenregelungen in der Regel nur tagsüber gelten.
Start-up-Unternehmerin Katrin Derndinger hat bei der Entwicklung ihrer Motorrad-Parkscheibe die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Demnach muss eine Parkscheibe blau sowie mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. So passt das flache Park-P nicht nur in Rucksäcke und Tankrucksäcke oder unter die Roller-Sitzbank, sondern auch in etwas größere Jackentaschen.
Ab 14,20 Euro bietet Katrin Derndinger ihre P-förmige Motorrad-Parkscheibe an, plus 2 Euro Versandkosten (auch für 2 Stück). Optional gibt es das blaue P zusätzlich mit 2 innen angebrachten Magneten zur Anbringung eines Parkscheins (16 Euro) sowie mit programmierbarem NFC-Tag samt elektronischer Visitenkarte (plus 3 Euro). Als Diebstahlschutz empfiehlt die kreative Düsseldorferin die Sicherung mit einem Spiralschloss.
Parkscheibe selbst basteln
MOTORRAD-Leser Volker Beyler hat sich eine - vorschriftsmäßige - Parkscheibe für sein Motorrad selbst gebastelt. Dafür bohrte er ein Loch in die blaue Hülle und dazu 24 Löcher in die weiße Scheibe. Mit einem passenden Schloss kann die eingestellte Uhrzeit gegen versehentliches oder gar absichtliches Verdrehen der Scheibe gesichert werden. Zudem kann die Parkscheibe samt Schloss Diebstahl-geschützt am Motorrad befestigt werden.
Parken im Parkhaus
Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot für Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen.
Fahrradständer sind tabu
Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Verärgerte Radfahrer hätten in diesem Fall jedes Recht, das Ordnungsamt zu verständigen. Gleiches gilt für Rollerfahrer, die ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer parken. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht. Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind.
Bußgelder und Sanktionen
Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro. Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.
Zusammenfassung der Parkregeln für Motorräder und Roller
Die Tatsache, dass Motorräder oder Roller nur zwei Räder haben und von der Größe kleiner sind als Pkw, räumt ihnen beim Parken keine Sonderrechte ein. Wenn Sie Ihr Motorrad oder Roller parken, gelten für Sie die gleichen Gebote und Verbote wie für Pkw-Fahrer.
- Parkscheibe: Bei Parkscheibenpflicht muss auch am Motorrad eine Parkscheibe angebracht werden.
- Parkschein: Bei Parkscheinpflicht muss auch am Motorrad ein Parkschein angebracht werden.
- Gehwegparken: Grundsätzlich verboten, außer durch Verkehrszeichen 315 erlaubt.
- Pkw-Parkplatz: Erlaubt und verbindlich, außer gesonderte Motorradparkplätze sind vorhanden.
- Fahrradständer: Verboten.
- Parkhaus: Grundsätzlich erlaubt, aber Betreiber können Motorräder ausschließen.
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