Parkuhr Motorrad erlaubt: Was Sie wissen müssen

Egal ob in der Stadt oder in der Gemeinde: Mit steigendem Autoaufkommen sorgt auch die Parkplatz-Situation hin und wieder für Diskussionsbedarf. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern oder nur in einem unbekannten Umfeld zu Besuch sind: Sie sollten die Gegebenheiten rund ums Parken kennen. Bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen, gilt es zu klären, wo und wie Sie dieses am besten parken. Abgesehen davon sind Falschparker im Allgemeinen keine angesehenen Verkehrsteilnehmer. Doch wie gestaltet sich dieses Thema in Speziellen bei Krafträdern? Wo dürfen Sie als Zweiradbesitzer Ihr Motorrad oder Ihren Roller parken?

Allgemeine Parkregeln für Motorräder

Die Tatsache, dass Motorräder oder Roller nur zwei Räder haben und von der Größe kleiner sind als Pkw, räumt ihnen beim Parken keine Sonderrechte ein. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Pkw und Krafträdern im Hinblick auf die Parkordnung keine Grenze. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden. Wenn Sie Ihr Motorrad oder Roller parken, gelten für Sie die gleichen Gebote und Verbote wie für Pkw-Fahrer.

Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken. Das bedeutet also, dass es für Motorrad- oder Rollerfahrer erlaubt und auch angeordnet ist, ihr Kraftrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen.

Parken auf dem Gehweg

Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer.

Mehrere Motorräder in einer Parklücke

Bei zwei Motorrädern ist es zugelassen, beide Fahrzeuge in eine Parklücke zu stellen.

Parkschein und Parkscheibe

Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.

Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten. Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest. Darüber hinaus ist es in ausgewiesenen Zonen verpflichtend, dass Motorräder oder Roller beim Parken entweder über eine Parkscheibe oder einen Parkschein verfügen. Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.

Anbringen von Parkschein und Parkscheibe

Wählen Sie, um Ihr Motorrad zu Parken, einen Stellplatz mit Parkraumbewirtschaftung, müssen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt die Möglichkeit haben, den Parkschein zu kontrollieren. Stellen Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz ab, müssen Sie sich auch dort an die geltenden Vorschriften halten. Ist zum Beispiel die Nutzung einer Parkscheibe vorgesehen, müssen Sie diese auslegen. Da hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe - etwa ein gelochtes Exemplar per Kabelbinder am Motorrad befestigen.

Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit akzeptiert das Ordnungsamt in aller Regel nicht. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.

Parken im Parkhaus

Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen.

Fahrradstellplätze sind tabu

Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Verärgerte Radfahrer hätten in diesem Fall jedes Recht, das Ordnungsamt zu verständigen. Gleiches gilt für Rollerfahrer, die ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer parken. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht. Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind. Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren.

Umgang mit Parkremplern

Wie mit einem Pkw sind Sie auch mit einem Motorrad nicht vor ungeschickten Parkremplern befreit. Leider passiert es in unglücklichen Momenten, dass entweder Sie mit Ihrem Motorrad an einem Pkw oder einem anderen Kraftrad hängen bleiben oder jemand anderes einen Kratzer oder eine Delle an Ihrem Motorrad verursacht. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie mit einer umfassenden Motorradversicherung unterwegs sind.

Bußgelder für Falschparken

Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Bußgelder im Überblick

Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg 55
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch Parken auf dem Gehweg 70 1
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Parken auf dem Gehweg 80 1
Unfall durch Parken auf dem Gehweg 100 1

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