Die Zweirad Einkaufs-Genossenschaft eG (ZEG) hat einen Rückruf für knapp 11.000 Elektrofahrräder („Pedelecs“) gestartet, nachdem an zwei Fahrrädern der nur aus einem Rohr bestehende Rahmen brach.
Die Zweirad Einkaufsgenossenschaft ZEG hat knapp 11 000 Elektrofahrräder freiwillig zurückgerufen. Bei einigen Produkten der Marke Pegasus seien Rahmenbrüche gemeldet worden, teilte das Unternehmen mit.
Betroffen sind die Modelle Electra 1, Electra 2, E-Bike Li-Tec 1, E-Swing, E-Bike 1 und E-Bike 2.
Die ZEG ruft vier E-Bike-Modelle, die unter der Eigenmarke Pegasus angeboten werden, zurück. Bei diesen Modellen besteht laut Presseerklärung der ZEG die Möglichkeit, das statt des mitgelieferten Ladegerätes ein handelsübliches Elektrokabel, wie man es z.B. für den Heimcomputer benutzt, verwendet wird. Sollte ein Endverbraucher ein solches Fremdkabel für diese Elektrofahrräder verwenden, stelle dies eine nicht ungefährliche Fehlbedienung dar. Endverbraucher werden jetzt aufgefordert, mit den Modellen bei einem ZEG-Händler vorstellig zu werden. Dort soll der Akku so umgebaut werden, dass eine Fehlbedienung künftig ausgeschlossen ist.
Die Käufer wurden aufgefordert, sich bei ihren ZEG-Händler zu melden. Auch in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und in Österreich seien E-Bikes betroffen.
Besitzer solcher Fahrräder sollen ihren Händler aufsuchen. Dieser montiert alle Komponenten an einen neuen Rahmen. Nach ZEG-Darstellung haben die meisten Händler die Adressen der Käufer und werden sich unverzüglich auch direkt an sie wenden.
Unklar bleibt, wie hoch das Risiko ist. Laut ZEG sind bisher zwei Fälle bekannt. Beide Rahmen brachen an unterschiedlichen Stellen. Zum Glück kam in beiden Fällen niemand zu Schaden.
Bilder der vom Rückruf betroffenen Räder wollte die ZEG nicht zur Verfügung stellen. test.de hat sich das Beispielbild selbst beschafft.
Experten wie der Fahrradsachverständige Ernst Brust haben von Anfang an darauf hingewiesen: Durch das höhere Tempo, das Zusatzgewicht von Motor und Akku sowie den entsprechend höheren Kräften beim Bremsen unterliegen Elektrofahrräder sehr viel größeren Belastungen als herkömmliche Fahrräder und müssen entsprechend stabil konstruiert sein.
Die ZEG sieht sich als die größter Einkaufsverbund von 960 Fahrradgeschäften in Europa. Neben den Rädern mit Elektromotor hat das Unternehmen auch normale Zweiräder im Verkaufsprogramm. In der Kölner Firmenzentrale sind rund 80 Menschen beschäftigt, der Jahresumsatz liegt bei zirka 300 Millionen Euro.
Immer wieder gibt es Rückrufe bei Fahrrädern oder -teilen: Cube ruft aktuell E-Mountainbikes zurück, DT Swiss diverse Carbon-Laufräder.
Wer wegen des Rahmenbruchs an einem nicht ausreichend stabilen Elektrofahrrad stürzt und sich verletzt, kann vom Hersteller Schadenersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Verschulden muss er ihm nicht nachweisen. Feststehen muss nur, dass ein Produktfehler Ursache für die Verletzung war. Schäden am Fahrrad selbst fallen nicht unter diese Produkthaftung.
Wichtig: Kommt es wegen eines Produktfehlers zu einem Unfall, muss der Hersteller trotz Rückruf Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Nur wenn er nachweisen kann, dass Unfallopfer den Rückruf kannten und trotzdem weitergefahren sind, entfällt die Haftung.
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